Auswandern als Unternehmer: Warum die Abmeldung der letzte Schritt ist

Inhaltsverzeichnis
  1. Was Auswandern als Unternehmer 2026 bedeutet
  2. Die Checkliste: Auswandern als Unternehmer in fünf Phasen
  3. Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Die größte Hürde
  4. Abmeldung und Steuerpflicht: Warum der Meldezettel nicht reicht
  5. Was mit deinem Unternehmen passiert
  6. Auswandern als Unternehmer: Zielländer im Vergleich
  7. Praxisbeispiel: Ein Softwareunternehmer plant 24 Monate statt 6
  8. Die sieben häufigsten Fehler beim Auswandern als Unternehmer
  9. Einordnung: Auswandern als Unternehmer als Plan B außerhalb der EU
  10. Fazit: Auswandern als Unternehmer ist eine Frage der Reihenfolge
  11. Häufige Fragen zu Auswandern als Unternehmer
  12. Zwei Wege – je nachdem, wer du bist

Auswandern als Unternehmer beginnt nicht beim Einwohnermeldeamt, sondern zwei Jahre vorher beim Steuerberater. Die Abmeldung ist der letzte Schritt einer langen Kette, nicht der erste. Wer die Reihenfolge umdreht, riskiert die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, eine fortbestehende deutsche Steuerpflicht und eine Betriebsstätte, die er nie wollte.

Ich schreibe das von meiner Terrasse in Freeport auf Grand Bahama, rund 20 Minuten Flugzeit von Florida entfernt. Ich bin Christoph Albeck, Dipl.-Volkswirt, seit 30 Jahren Immobilienentwickler und selbst dreimal ausgewandert. Beim ersten Mal wäre es fast eine Katastrophe geworden. Beim zweiten Mal kostete mich ein einziger Fehler viel Geld. Erst der dritte Schritt auf die Bahamas lief seit 2020 reibungslos, weil ich die Reihenfolge endlich richtig hatte.

Aber was die meisten nicht sehen: Für viele Unternehmer ist der vollständige Wegzug gar nicht die beste erste Option. Oft ist es klüger, zuerst eine Wohnsitz-Option außerhalb der EU aufzubauen und später zu entscheiden. Diese Checkliste zeigt beide Wege, mit Zeitplan, Rechenbeispiel und den Fehlern, die ich in der Praxis am häufigsten sehe. Konkrete Steuerfolgen prüft dabei immer dein Steuerberater.

Was Auswandern als Unternehmer 2026 bedeutet

Auswandern als Unternehmer bedeutet, vier Ebenen gleichzeitig aus Deutschland zu lösen: deine Person, dein Unternehmen, dein Vermögen und deine Absicherung. Eine Privatperson muss vor allem die erste Ebene klären. Ein Unternehmer hingegen scheitert meist an der zweiten und dritten.

  • Person: Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland müssen tatsächlich enden, sonst bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen.
  • Unternehmen: Ort der Geschäftsleitung, Betriebsstätten und Geschäftsführung müssen zur neuen Lebensrealität passen.
  • Vermögen: Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und seit 2025 auch bestimmte Fondsanteile lösen beim Wegzug Steuern aus.
  • Absicherung: Krankenversicherung, Rentenansprüche, Banking und Aufenthaltsrecht im Zielland müssen vor dem Wegzug stehen.

Für viele meiner Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es zudem einen Zwischenweg. Sie bauen zunächst ein Aufenthaltsrecht außerhalb der EU auf, behalten aber Wohnsitz und Unternehmen in Deutschland. Ich nenne das „Auswandern ohne auszuwandern“. Wie eine solche Option über Immobilien entsteht, beschreibe ich im Leitfaden zur zweiten Residenz über Immobilien.

Die Checkliste: Auswandern als Unternehmer in fünf Phasen

Für das Auswandern als Unternehmer solltest du realistisch 18 bis 24 Monate Vorlauf einplanen, bei komplexen Strukturen auch mehr. Die folgenden fünf Phasen bauen aufeinander auf. Deshalb ist die Reihenfolge wichtiger als das Tempo.

Phase 1: 24 bis 18 Monate vorher – Analyse und Zielbild

  • Lass deinen Steuerberater für internationales Steuerrecht eine Wegzugsanalyse erstellen: Beteiligungen, Fondsanteile, Immobilien, Pensionszusagen.
  • Definiere dein Zielbild: vollständiger Wegzug, Wohnsitz-Option für später oder schrittweiser Übergang?
  • Prüfe Zielländer nach Rechtssystem, Steuerlogik, Aufenthaltsrecht und Nähe zu deinen Märkten, nicht nach Urlaubsbildern.
  • Besuche die engere Auswahl vor Ort, mit Terminen bei Anwälten, Banken und Projekten.

Phase 2: 18 bis 12 Monate vorher – Struktur und Aufenthaltsrecht

  • Entscheide mit dem Steuerberater, was mit der GmbH passiert: behalten, umstrukturieren, verkaufen oder liquidieren.
  • Kläre Geschäftsführung und Ort der Geschäftsleitung, damit keine doppelte Ansässigkeit entsteht.
  • Beantrage das Aufenthaltsrecht im Zielland. Auf den Bahamas dauert die Economic Permanent Residency im Standardweg offiziell 3 bis 9 Monate.
  • Gründe bei Bedarf neue Gesellschaften, etwa eine Bahamas IBC oder eine US-LLC mit Sitz in Florida.

Phase 3: 12 bis 6 Monate vorher – Absicherung und Banking

  • Schließe eine internationale Krankenversicherung ab, bevor du die deutsche kündigst.
  • Kläre bei der Deutschen Rentenversicherung deine Ansprüche und die Möglichkeit freiwilliger Beiträge.
  • Eröffne Bankkonten im Zielland. Mit Residency gelingt das deutlich leichter als ohne.
  • Besorge Apostillen und beglaubigte Übersetzungen für Urkunden, Zeugnisse und Handelsregisterauszüge.

Phase 4: 6 bis 0 Monate vorher – Entflechtung und Abmeldung

  • Kündige Mietvertrag, Strom, Internet, Rundfunkbeitrag und Mitgliedschaften. Gib Schlüssel zurück.
  • Verkaufe oder vermiete selbst genutzte Immobilien so, dass dir keine jederzeit nutzbare Wohnung bleibt.
  • Informiere Kunden, Geschäftspartner, Finanzamt und Krankenkasse.
  • Melde dich erst ganz am Ende beim Einwohnermeldeamt ab und bewahre die Abmeldebescheinigung auf.

Phase 5: Nach dem Wegzug – Dokumentation und Überwachung

  • Dokumentiere deinen neuen Lebensmittelpunkt: Kauf- oder Mietvertrag, Kontoauszüge, Reisedaten.
  • Reiche die letzte deutsche Steuererklärung ein und stelle bei § 6 AStG gegebenenfalls den Stundungsantrag.
  • Überwache Aufenthaltstage und wirtschaftliche Interessen in Deutschland, denn die erweiterte beschränkte Steuerpflicht kann noch zehn Jahre wirken.

Eine ausführliche Liste der Formalitäten rund um den Steuerwohnsitz findest du zudem in der Checkliste zum Steuerwohnsitz in Deutschland.

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Die größte Hürde

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG behandelt deinen Wegzug so, als hättest du deine GmbH-Anteile zum Marktwert verkauft. Sie fällt an, obwohl kein Geld fließt. Deshalb ist sie für Unternehmer mit wertvollen Beteiligungen die größte finanzielle Hürde beim Auswandern.

Wann § 6 AStG greift

Nach dem Wortlaut von § 6 Außensteuergesetz und der aktuellen Fachliteratur gelten drei Voraussetzungen:

  • Du warst innerhalb der letzten 12 Jahre mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
  • Du hältst Anteile im Sinne von § 17 EStG, also mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft, innerhalb der letzten fünf Jahre.
  • Deine unbeschränkte Steuerpflicht endet, etwa durch Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt.

Seit dem 1. Januar 2022 gibt es kein EU-Privileg mehr. Auch ein Umzug nach Spanien oder Portugal löst die Steuer also aus. Seit dem 1. Januar 2025 erfasst eine neue Regel in § 19 Abs. 3 InvStG zudem Investmentfondsanteile, wenn du mindestens 1 Prozent hältst oder die Anschaffungskosten mindestens 500.000 Euro betragen. Für Spezial-Investmentfonds gelten dabei keine Schwellen.

Rechenbeispiel: GmbH mit 2 Millionen Euro Wert

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Dimension. Angenommen, deine GmbH-Anteile sind beim Wegzug 2.000.000 Euro wert, deine Anschaffungskosten lagen bei 25.000 Euro.

PositionBetrag
Fiktiver Veräußerungspreis2.000.000 €
Anschaffungskosten25.000 €
Fiktiver Gewinn1.975.000 €
Steuerpflichtig nach Teileinkünfteverfahren (60 %)1.185.000 €
Steuer bei 45 % plus Solidaritätszuschlag (ca. 47,5 %)rund 562.000 €

Du zahlst in diesem Beispiel also rund 562.000 Euro, ohne einen Euro aus einem Verkauf erhalten zu haben. Die genaue Zahl hängt allerdings von deinem übrigen Einkommen, möglicher Kirchensteuer und der Bewertung der GmbH ab. Warum gerade die Bewertung oft zur Falle wird, zeigt der Beitrag zur Wegzugsbesteuerung bei der GmbH.

Stundung und Rückkehr

Die Steuer kann auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden. In der Regel verlangt das Finanzamt dafür jedoch eine Sicherheitsleistung. Verkaufst du die Anteile während der Stundung, wird der Rest sofort fällig. Kehrst du innerhalb von sieben Jahren zurück, entfällt die Steuer; auf Antrag verlängert sich diese Frist auf zwölf Jahre. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anteile nicht verkauft wurden.

Gestaltungen, die Steuerberater prüfen

Es gibt legale Wege, die Wegzugsbesteuerung zu planen. Welche davon für dich passt, entscheidet allein dein Steuerberater nach Prüfung des Einzelfalls. Typische Prüfpunkte sind die Umstrukturierung der Beteiligung vor dem Wegzug, der Zeitpunkt eines geplanten Unternehmensverkaufs und die Frage, ob die Rückkehroption realistisch ist. Weitere Hintergründe liefert der Beitrag Wegzugsbesteuerung – die 76 %-Falle. Wer einen Exit plant, sollte zudem den Beitrag zum Wohnsitz vor dem Firmenverkauf lesen.

Abmeldung und Steuerpflicht: Warum der Meldezettel nicht reicht

Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt beendet die deutsche Steuerpflicht nicht. Entscheidend sind allein der steuerliche Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt nach der Abgabenordnung. Deshalb prüft das Finanzamt die tatsächlichen Verhältnisse, nicht das Formular.

Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

Einen Wohnsitz hat, wer eine Wohnung innehat, die er beibehalten und nutzen wird. Ein ungenutztes Zimmer bei den Eltern oder ein Schlüssel zur Wohnung eines Freundes kann dafür reichen. Einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet zudem, wer sich mehr als sechs Monate zusammenhängend in Deutschland aufhält. Folglich muss die Entflechtung echt sein, nicht nur formal. Warum die oft zitierte Tageszählung trügt, erklärt der Beitrag zur 183-Tage-Lüge.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG

Ziehen deutsche Staatsbürger in ein Niedrigsteuerland und behalten wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, kann Deutschland bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug weiter auf bestimmte Einkünfte zugreifen. Die Bahamas gelten dabei als Niedrigsteuerland. Deshalb solltest du deine verbleibenden deutschen Einkünfte und Beteiligungen vor dem Wegzug genau strukturieren.

Kein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Bahamas

Zwischen Deutschland und den Bahamas besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Das hat zwei Seiten. Einerseits gibt es keine abkommensrechtlichen Zuordnungsregeln, auf die du dich berufen kannst. Andererseits erhebt der Zielstaat ohnehin keine Einkommensteuer, sodass keine Doppelbelastung entsteht. Deutsche Einkünfte, etwa Mieten aus deutschen Immobilien, bleiben jedoch in Deutschland beschränkt steuerpflichtig.

Was mit deinem Unternehmen passiert

Beim Auswandern als Unternehmer muss die GmbH nicht zwingend mitziehen. Deine GmbH kann grundsätzlich in Deutschland bleiben, wenn du auswanderst. Allerdings muss die Geschäftsleitung dann tatsächlich von jemandem in Deutschland ausgeübt werden, oder die Struktur muss so umgebaut werden, dass keine ungewollte Ansässigkeit oder Betriebsstätte entsteht.

Ort der Geschäftsleitung und Betriebsstätte

Führst du deine deutsche GmbH vom Ausland aus, verlagert sich möglicherweise der Ort der Geschäftsleitung. Umgekehrt kann eine ausländische Gesellschaft eine deutsche Betriebsstätte begründen, wenn du die Geschäfte faktisch weiter aus Deutschland führst. Beides löst komplexe Folgen aus. Wie du das vermeidest, beschreibt der Beitrag zur Betriebsstätte im Ausland. Ob eine Verlegung der GmbH selbst sinnvoll ist, zeigt der Beitrag GmbH ins Ausland verlegen.

Bahamas IBC und US-LLC mit Sitz in Florida

Über 90 Prozent meiner Mandanten nutzen eine Bahamas IBC, oft kombiniert mit einer US-LLC für den Zugang zum US-Markt. Die LLC hat ihren Sitz in Florida. Die Person dahinter wohnt dagegen in Freeport, wodurch die LLC als disregarded entity behandelt wird. Ich nenne das den US-LLC-Hack. Wie die Kombination funktioniert, erklärt der Beitrag zur US-LLC mit Bahamas-Wohnsitz.

Substanz statt Briefkasten

Briefkastenfirmen funktionieren nicht mehr. Banken, Finanzämter und der automatische Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard verlangen echte Substanz und transparente Strukturen. Zudem kann die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung niedrig besteuerte Auslandsgewinne erfassen, solange du in Deutschland steuerpflichtig bist. Eine Holdingstruktur muss deshalb wirtschaftlich begründet sein, wie der Beitrag zur Holdingstruktur im Ausland zeigt.

Auswandern als Unternehmer: Zielländer im Vergleich

Wer das Auswandern als Unternehmer plant, vergleicht meist dieselben fünf Länder. Für Unternehmer aus DACH unterscheiden sich die gängigen Zielländer vor allem bei Rechtssystem, Steuerlogik, EU-Zugehörigkeit und Aufenthaltsrecht. Die Bahamas verbinden dabei 0 Prozent Einkommensteuer mit Common Law und einem dauerhaften Aufenthaltsrecht ohne gesetzlichen Mindestaufenthalt.

LandEinkommensteuerUnternehmenssteuerAufenthaltsrechtInnerhalb der EUBesonderheit
Bahamas0 %keine Körperschaftsteuer; Mindeststeuer nur für Konzerne ab 750 Mio. € Umsatz (seit 2024)Economic Permanent Residency ab 1 Mio. USD, Home Owner’s Residence Card ohne MindestsummeneinCommon Law, BSD 1:1 zum USD, rund 20 Minuten nach Florida
Dubai (VAE)0 %9 % seit 2023Golden Visaneinkein starker Heimatmarkt
Zypernprogressiv, Non-Dom-Regeln für Dividenden12,5 %EU-Aufenthaltsrechtja§ 6 AStG ohne EU-Privileg
PortugalprogressivjaGolden Visa für Immobilien 2023 gestrichenjaNHR 2024 beendet
Deutschlandbis 45 % plus Solica. 30 % inkl. Gewerbesteuer–jaTax Wedge 49,3 % (OECD Taxing Wages 2026)

Dubai habe ich selbst getestet und verworfen, weil dort kein starker Heimatmarkt existiert. Zypern und Portugal liegen hingegen in der EU. Innerhalb der EU wechselst du das Zimmer, nicht das Haus. Warum Spanien für Unternehmer besonders tückisch ist, zeigt der Beitrag Spanien auswandern als Unternehmer.

Der Bahamas-Weg im Detail

Die Economic Permanent Residency verlangt im Standardweg mindestens 1.000.000 USD in eine Wohnimmobilie, offizielle Bearbeitung 3 bis 9 Monate. Du kannst bereits auf den Bahamas leben, sobald der Antrag eingereicht und die Immobilie erworben ist. Im Fast Track ab 2.500.000 USD dauert die Bearbeitung 21 bis 45 Tage. Die Antragskosten betragen 15.000 BSD einmalig plus 1.000 BSD jährlich. Die Home Owner’s Residence Card kommt dagegen ohne gesetzliche Mindestinvestition aus und wird jährlich erneuert. Beide verlangen keinen gesetzlichen Mindestaufenthalt. Alle Details stehen im Leitfaden Auswandern Bahamas.

Praxisbeispiel: Ein Softwareunternehmer plant 24 Monate statt 6

Ein Softwareunternehmer aus Nordrhein-Westfalen, 51 Jahre, Alleingesellschafter einer GmbH mit geschätztem Wert von rund 2 Millionen Euro, wollte ursprünglich innerhalb von sechs Monaten nach Zypern ziehen. Seine Annahme: Innerhalb der EU sei der Wegzug steuerlich unkritisch.

Die Wegzugsanalyse seines Steuerberaters zeigte das Gegenteil. Seit 2022 greift § 6 AStG auch innerhalb der EU, und die Steuer hätte im Bereich des obigen Rechenbeispiels gelegen. Zudem hätte er seine GmbH weiter faktisch selbst geführt, wodurch der Ort der Geschäftsleitung in Frage gestanden hätte.

Er entschied sich deshalb für einen anderen Ablauf. Zunächst erwarb er eine Immobilie in Freeport und beantragte die Economic Permanent Residency. Parallel baute er mit seinem Steuerberater die Geschäftsführung in Deutschland um und prüfte die Optionen für die Beteiligung. Seinen deutschen Wohnsitz behielt er vorerst. Den endgültigen Wegzug plant er nun in Abstimmung mit einem möglichen Unternehmensverkauf.

„Ich wollte schnell raus und hätte dabei die teuerste Variante gewählt“, sagte er mir später. Heute steht seine Option außerhalb der EU, und er entscheidet ohne Zeitdruck über den Zeitpunkt.

Die sieben häufigsten Fehler beim Auswandern als Unternehmer

Die meisten Fehler beim Auswandern als Unternehmer entstehen durch Eile und eine falsche Reihenfolge. Die folgenden sieben sehe ich am häufigsten.

  1. Die Abmeldung für das Ende der Steuerpflicht halten. Maßgeblich sind Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt. Gegenmaßnahme: Echte Entflechtung und lückenlose Dokumentation.
  2. Die Wegzugsbesteuerung zu spät prüfen. Ohne Vorlauf bleiben kaum Gestaltungsmöglichkeiten. Gegenmaßnahme: Analyse 18 bis 24 Monate vorher.
  3. Die GmbH aus dem Ausland weiterführen, als wäre nichts. Das gefährdet den Ort der Geschäftsleitung. Gegenmaßnahme: Geschäftsführung neu ordnen.
  4. Die Krankenversicherung zu früh kündigen. Eine Lücke kann existenzbedrohend sein. Gegenmaßnahme: Erst neue Police, dann Kündigung, wie im Beitrag zur internationalen Krankenversicherung beschrieben.
  5. Ohne Aufenthaltsrecht ein Konto erzwingen. Banken prüfen Nicht-Residenten streng. Gegenmaßnahme: Zuerst Residency, dann Bank. Welche Banken für DACH-Unternehmer funktionieren, zeigt der Beitrag zum Bankkonto im Ausland.
  6. Auf Briefkastenstrukturen setzen. CRS und Hinzurechnungsbesteuerung machen sie wertlos. Gegenmaßnahme: Substanz und Transparenz.
  7. Innerhalb der EU umziehen und es Plan B nennen. Zypern oder Portugal bleiben im selben Rechts- und Meldesystem, und § 6 AStG greift trotzdem. Gegenmaßnahme: Den Anker bewusst außerhalb der EU setzen.

Einordnung: Auswandern als Unternehmer als Plan B außerhalb der EU

Auswandern als Unternehmer muss kein Entweder-oder sein. Eine Wohnsitz-Option außerhalb der EU, die steht, bevor du sie brauchst, macht dich handlungsfähig, ohne dass du Deutschland sofort verlassen musst. Wer nur einen Plan hat, ist erpressbar.

Die Bahamas eignen sich dafür als Referenzmodell, weil drei Säulen zusammenkommen. Erstens Sicherheit: greifbares Eigentum unter Common Law, keine Fondsanteile. Zweitens Escape: ein steuerneutraler Anker außerhalb des EU-Systems mit 0 Prozent Einkommen-, Kapitalertrag- und Erbschaftsteuer sowie ohne Vermögensteuer. Drittens Anker: ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht nahe am US-Markt, ohne US-Steuerresident zu werden.

Wichtig bleibt die Abgrenzung. Residenz ist nicht Steuerresidenz und nicht Staatsbürgerschaft. Solange dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt, bleibst du dort steuerpflichtig. Die bahamaische Staatsbürgerschaft ist frühestens nach 10 Jahren möglich, und für Reisen in die USA brauchen Bahamas-Residenten ein B1/B2-Visum. Auf Grand Bahama kommt zudem das Hawksbill Creek Agreement hinzu, das bis 2054 und nur in der Freeport-Zone gilt. Warum ich mich nach drei Auswanderungen genau dafür entschieden habe, erzähle ich auf der Seite über mich und in meinem Buch „Auswandern Bahamas“. Den Gesamtüberblick bietet die Bahamas-Übersichtsseite.

Fazit: Auswandern als Unternehmer ist eine Frage der Reihenfolge

Auswandern als Unternehmer gelingt, wenn du die Reihenfolge einhältst: Analyse, Struktur, Aufenthaltsrecht, Absicherung und erst ganz am Ende die Abmeldung. Wer mit der Abmeldung beginnt, beginnt mit dem teuersten Fehler.

Die größten Risiken sind bekannt und planbar. § 6 AStG greift seit 2022 auch innerhalb der EU und seit 2025 auch für bestimmte Fondsanteile. Die unbeschränkte Steuerpflicht endet nur mit echter Entflechtung. Zudem kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht noch zehn Jahre nachwirken. Konkrete Lösungen erarbeitet dein Steuerberater, Rechtsfragen im Zielland klärt der dortige Immigration Attorney.

Die Frage ist nicht, ob du eine Option außerhalb der EU brauchst, sondern ob sie steht, bevor du sie brauchst. Ich bin diesen Weg selbst gegangen. Dreimal.

Häufige Fragen zu Auswandern als Unternehmer

Wie lange dauert die Vorbereitung, wenn man als Unternehmer auswandert?

Realistisch dauert die Vorbereitung 18 bis 24 Monate, bei komplexen Strukturen auch länger. In dieser Zeit laufen Wegzugsanalyse, Umbau der Geschäftsführung, Antrag auf Aufenthaltsrecht, Krankenversicherung und Banking. Auf den Bahamas dauert allein die Economic Permanent Residency im Standardweg offiziell 3 bis 9 Monate. Die Abmeldung in Deutschland gehört an das Ende des Prozesses.

Muss ich meine GmbH beim Auswandern auflösen?

Nein, eine Auflösung ist nicht zwingend. Viele Unternehmer behalten ihre GmbH und übergeben die Geschäftsführung an eine Person in Deutschland. Entscheidend ist, dass Ort der Geschäftsleitung und Betriebsstätten zur neuen Lebensrealität passen. Gleichzeitig kann der Wegzug nach § 6 AStG eine Steuer auf die stillen Reserven der Anteile auslösen. Die passende Lösung erarbeitet dein Steuerberater.

Was kostet die Wegzugsbesteuerung bei einer GmbH mit 2 Millionen Euro Wert?

Bei 2 Millionen Euro Wert und 25.000 Euro Anschaffungskosten entsteht ein fiktiver Gewinn von 1.975.000 Euro. Nach dem Teileinkünfteverfahren sind davon 1.185.000 Euro steuerpflichtig. Bei 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag ergibt das rund 562.000 Euro Steuer. Die Steuer kann auf Antrag in sieben Jahresraten gezahlt werden, meist gegen Sicherheitsleistung.

Gilt die Wegzugsbesteuerung auch beim Umzug innerhalb der EU?

Ja, seit dem 1. Januar 2022 gilt § 6 AStG ohne EU-Privileg. Ein Umzug nach Spanien, Portugal oder Zypern löst die Wegzugsbesteuerung damit genauso aus wie ein Umzug auf die Bahamas. Statt der früheren zinslosen Dauerstundung gibt es nur noch die Ratenzahlung über sieben Jahre. Seit 2025 erfasst eine neue Regel zudem bestimmte Investmentfondsanteile.

Reicht die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt, um nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig zu sein?

Nein, die Abmeldung allein beendet die Steuerpflicht nicht. Maßgeblich sind steuerlicher Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt. Eine jederzeit nutzbare Wohnung oder ein Aufenthalt von mehr als sechs Monaten in Deutschland kann die unbeschränkte Steuerpflicht aufrechterhalten. Wer in ein Niedrigsteuerland zieht, muss zudem die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG für bis zu zehn Jahre beachten.

Was passiert, wenn ich nach dem Wegzug nach Deutschland zurückkehre?

Kehrst du innerhalb von sieben Jahren zurück, entfällt die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG; auf Antrag verlängert sich die Frist auf zwölf Jahre. Voraussetzung ist unter anderem, dass du die Anteile in der Zwischenzeit nicht verkauft hast. Die Rückkehroption ist deshalb ein wichtiger Baustein jeder Wegzugsplanung, den dein Steuerberater mitprüfen sollte.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Bahamas?

Nein, zwischen Deutschland und den Bahamas besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Da die Bahamas keine Einkommensteuer erheben, entsteht keine Doppelbelastung. Einkünfte aus deutschen Quellen, etwa Mieten aus deutschen Immobilien, bleiben jedoch in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Zudem kann die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen, wenn wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland bestehen.

Wie bekommen Unternehmer ein Aufenthaltsrecht auf den Bahamas?

Unternehmer erhalten ein Aufenthaltsrecht auf den Bahamas vor allem über Immobilien. Die Home Owner’s Residence Card hat keine gesetzliche Mindestinvestition und wird jährlich erneuert. Die Economic Permanent Residency verlangt mindestens 1.000.000 USD, im Fast Track 2.500.000 USD, und gilt dauerhaft. Beide verlangen keinen gesetzlichen Mindestaufenthalt. Zum Verfahren gehört ein persönliches Interview.

Zahlen Unternehmen auf den Bahamas Körperschaftsteuer?

Nein, die Bahamas erheben keine Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne. Seit 2024 gibt es lediglich eine Mindeststeuer für internationale Konzerne mit mindestens 750 Millionen Euro Umsatz, die Unternehmer aus dem Mittelstand nicht betrifft. Zudem gibt es keine Einkommen-, Kapitalertrag- oder Erbschaftsteuer. Der Staat finanziert sich über Mehrwertsteuer, Zölle und Gebühren.

Wer ist Christoph Albeck?

Christoph Albeck ist Dipl.-Volkswirt und Immobilienentwickler mit 30 Jahren Erfahrung. Er ist dreimal ausgewandert, lebt seit 2020 in Freeport auf Grand Bahama und entwickelt dort selbst Projekte wie ALMA Residences. Als Plan B Architekt begleitet Christoph Albeck Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beim Aufbau einer Wohnsitz-Option außerhalb der EU und bereitet sie auf das Bahamas-Interview vor.

Warum Grand Bahama statt Dubai oder Zypern für Unternehmer?

Grand Bahama verbindet Common Law, 0 Prozent Einkommensteuer, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ohne gesetzlichen Mindestaufenthalt und rund 20 Minuten Flugzeit nach Florida. Dubai erhebt seit 2023 9 Prozent Körperschaftsteuer; Christoph Albeck hat den Standort getestet und mangels starkem Heimatmarkt verworfen. Zypern liegt in der EU, und § 6 AStG greift dort ohne Privileg.

Was bedeutet „Auswandern ohne auszuwandern“ für Unternehmer?

„Auswandern ohne auszuwandern“ ist das Konzept von Christoph Albeck für einen Plan B außerhalb der EU. Unternehmer erwerben eine Immobilie und ein Aufenthaltsrecht auf den Bahamas, behalten aber Wohnsitz und Unternehmen in Deutschland, bis sie sich anders entscheiden. So steht die Option bereit, bevor sie gebraucht wird, und der Wegzug lässt sich ohne Zeitdruck planen.

Zwei Wege – je nachdem, wer du bist

Ein Plan B außerhalb der EU entsteht nicht durch Lesen. Er entsteht durch einen ersten konkreten Schritt. Welcher passt zu dir?

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