Inhaltsverzeichnis
- UK Non-Dom Abschaffung: Was seit dem 6. April 2025 gilt
- Fünf Pain Points nach der UK Non-Dom Abschaffung
- Fallstudie: Ein deutscher Unternehmer in London
- Warum EU und Schweiz nach der UK-Reform keine Lösung sind
- Die valide Lösung: Eine Wohnsitz-Option außerhalb der EU
- Die fünf größten Fehler nach der UK Non-Dom Abschaffung
- Fazit: Die UK-Reform ist ein Warnschuss für alle Hochsteuerländer
- Häufige Fragen zur UK Non-Dom Abschaffung
- Zwei Wege – je nachdem, wer du bist
Seit der UK Non-Dom Abschaffung erreichen mich auf Grand Bahama, rund 20 Minuten Flugzeit von Miami entfernt, auffällig viele Nachrichten aus London. Unternehmer, Fondsmanager, deutsche Familien mit britischem Wohnsitz. Sie alle haben ihren Status verloren, ohne umgezogen zu sein. Am 6. April 2025 hat Großbritannien das über 200 Jahre alte Non-Dom-Regime mit der Remittance Basis beendet und durch ein rein aufenthaltsbasiertes System ersetzt. Die Reaktion war vorhersehbar: Laut Henley Private Wealth Migration Report 2025 erwartete das Vereinigte Königreich für 2025 einen Netto-Abfluss von rund 16.500 Millionären, so viel wie kein anderes Land.
Aber was die meisten nicht sehen: Der teuerste Fehler passiert nicht in London, sondern danach. Viele Betroffene ziehen in die erstbeste Null-Steuer-Adresse oder zurück in die EU und tauschen so ein Problem gegen das nächste. Ich bin Christoph Albeck, Diplom-Volkswirt, seit 30 Jahren Immobilienentwickler und dreimal ausgewandert. In diesem Artikel zeige ich dir, was das neue britische Regime für ausländische Einkünfte und Gewinne (FIG-Regime) konkret bedeutet, warum Ausweichrouten innerhalb Europas schrumpfen und wie ein Plan B außerhalb der EU aussieht, der nicht von der nächsten Reform abhängt.
UK Non-Dom Abschaffung: Was seit dem 6. April 2025 gilt
Seit dem 6. April 2025 entscheidet in Großbritannien nicht mehr das Domizil, sondern allein die Aufenthaltsdauer über die Besteuerung ausländischer Einkünfte. Die Remittance Basis ist abgeschafft; an ihre Stelle tritt ein vierjähriges FIG-Regime nur für echte Neuzuzügler.
Das alte System erlaubte Personen mit ausländischem Domizil, ihre ausländischen Einkünfte und Gewinne steuerfrei zu halten, solange sie das Geld nicht nach Großbritannien überwiesen. Genau das machte London jahrzehntelang zum Magneten für internationales Kapital. Laut dem Policy Paper der britischen Regierung vom 30. Oktober 2024 gelten nun folgende Eckpunkte (GOV.UK: Reforming the taxation of non-UK domiciled individuals):
- 4-Jahres-FIG-Regime: 100 % Steuerbefreiung auf ausländische Einkünfte und Gewinne in den ersten vier Steuerjahren, aber nur für Personen, die in den zehn Jahren davor nicht in Großbritannien steuerlich ansässig waren.
- Temporary Repatriation Facility (TRF): Altvermögen aus der Remittance-Basis-Zeit kann zu 12 % (Steuerjahre 2025/26 und 2026/27) und 15 % (2027/28) nach Großbritannien geholt werden. Das Fenster schließt am 5. April 2028.
- Erbschaftsteuer nach Aufenthalt: Wer in mindestens zehn der letzten 20 Steuerjahre in Großbritannien ansässig war, unterliegt mit dem weltweiten Vermögen der britischen Inheritance Tax, und zwar noch drei bis zehn Jahre nach dem Wegzug.
- Rebasing: Bisherige Remittance-Basis-Nutzer können ausländische Vermögenswerte auf den Wert vom 5. April 2017 aufwerten.
- Overseas Workday Relief: auf vier Jahre verlängert, gedeckelt auf den niedrigeren Betrag von 300.000 GBP oder 30 % der Arbeitseinkünfte.
| Thema | Bis 5. April 2025 | Seit 6. April 2025 |
|---|---|---|
| Anknüpfung | Domizil | Steuerlicher Aufenthalt (Statutory Residence Test) |
| Ausländische Einkünfte | steuerfrei ohne Überweisung nach UK (Remittance Basis) | steuerpflichtig, Ausnahme nur 4 Jahre für Neuzuzügler |
| Zeitliche Grenze | Remittance Basis bis zu 15 Jahre (Deemed Domicile) | FIG-Regime maximal 4 Jahre |
| Inheritance Tax | nur UK-Vermögen bei Non-Doms | weltweites Vermögen ab 10 von 20 Jahren Aufenthalt |
| Nachwirkung nach Wegzug | gering | IHT-Nachlauf 3 bis 10 Jahre |
Für wen ist das relevant? Für jeden, der schon länger als vier Jahre in Großbritannien lebt. Diese Personen versteuern ab sofort ihr Welteinkommen zu britischen Sätzen. Zudem verlieren Trusts für ausländisches Vermögen einen großen Teil ihrer bisherigen Schutzwirkung. Wie du eine zweite Residenz strukturiert aufbaust, ohne in die nächste Abhängigkeit zu laufen, beschreibe ich auf meiner Seite Plan B: Zweite Residenz über Immobilien.
Fünf Pain Points nach der UK Non-Dom Abschaffung
Die UK Non-Dom Abschaffung trifft Vermögende an fünf Stellen gleichzeitig: Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Trusts, Planbarkeit und die Wahl des nächsten Standorts. Jeder Punkt lässt sich mit Daten belegen.
1. Welteinkommen zu britischen Spitzensätzen
Wer länger als vier Jahre in Großbritannien ansässig ist, zahlt auf ausländische Einkünfte jetzt die regulären Sätze: 45 % Einkommensteuer im Additional Rate Band, 39,35 % auf Dividenden und 24 % Capital Gains Tax im oberen Band seit dem 30. Oktober 2024. Für einen Fondsmanager mit internationalem Portfolio bedeutet das den Sprung von faktisch null auf die volle Progression. Rechenbeispiel: 400.000 GBP ausländische Kapitalerträge, bisher nicht nach UK überwiesen, lösen jetzt grob 96.000 GBP Capital Gains Tax pro Jahr aus.
2. Inheritance Tax auf das Weltvermögen
Die britische Erbschaftsteuer von 40 % greift nach zehn Jahren Aufenthalt in 20 Jahren auf das gesamte Weltvermögen. Zudem endet die Pflicht nicht mit dem Umzug: Je nach Aufenthaltsdauer läuft sie drei bis zehn Jahre nach. Folglich ist die Inheritance Tax für viele Familien der eigentliche Auslöser für den Wegzug, nicht die Einkommensteuer.
3. Trusts verlieren ihre Schutzwirkung
Bisher schützten Excluded Property Trusts ausländisches Vermögen von Non-Doms vor der Inheritance Tax. Seit April 2025 hängt dieser Schutz vom Aufenthaltsstatus des Settlors ab. Deshalb müssen viele Familien ihre gesamte Vermögensstruktur neu aufsetzen, oft innerhalb weniger Monate.
4. Ein historischer Exodus
Laut Henley Private Wealth Migration Report 2025 verzeichnete Großbritannien mit rund 16.500 erwarteten Abwanderungen von Millionären den höchsten Netto-Abfluss weltweit. Die Vereinigten Arabischen Emirate führten gleichzeitig die Zuzugsliste an. Das zeigt: Ein großer Teil reagiert reaktiv und wählt den bekanntesten Ausweg, nicht unbedingt den passendsten.
5. Regime fallen wie Dominosteine
Die UK Non-Dom Abschaffung steht nicht allein. Portugal beendete das NHR-Regime 2024. Spanien hat das Golden Visa im April 2025 beendet. Italien hat die Pauschalsteuer für Neuzuzügler von 100.000 EUR auf 200.000 EUR und für 2026 auf 300.000 EUR erhöht. Die Reform-Kette zeigt deshalb eine klare Richtung: Wer auf ein Sonderregime setzt, muss damit rechnen, dass es bei der nächsten Haushaltslücke fällt.
6. Für Deutsche in London: Die deutsche Seite wartet
Deutsche Unternehmer, die nach der Reform zurück nach Deutschland gehen, treffen auf einen Tax Wedge von 47,9 % (OECD 2025) und eine verschärfte Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Seit dem 1. Januar 2022 gibt es dort kein EU-Privileg mehr, nur noch eine Stundung in sieben Jahresraten; seit 2025 sind zudem Fondsanteile einbezogen (§ 19 Abs. 3 InvStG). Wer einmal zurück ist, kommt also nicht mehr so leicht wieder heraus. Die Details beschreibe ich im Beitrag Wegzugsbesteuerung: Die Falle, die niemand rechtzeitig sieht.
Fallstudie: Ein deutscher Unternehmer in London
Ein deutscher Unternehmer, 54 Jahre, lebte seit elf Jahren in London und nutzte die Remittance Basis für Dividenden aus einer Beteiligung außerhalb Großbritanniens. Sein Vermögen lag im mittleren einstelligen Millionenbereich. Mit der UK Non-Dom Abschaffung wurden seine ausländischen Einkünfte ab April 2025 voll steuerpflichtig, und seine Familie fiel nach mehr als zehn Jahren Aufenthalt in die Inheritance Tax auf das Weltvermögen.
Seine erste Idee war Dubai. Beim gemeinsamen Durchrechnen zeigten sich jedoch zwei Probleme. Erstens hätte er seine operative Holding in den VAE mit 9 % Körperschaftsteuer führen müssen. Zweitens wollte die Familie nicht dauerhaft in den Golf ziehen. Eine Rückkehr nach Deutschland kam wegen § 6 AStG und der deutschen Erbschaftsteuer ebenfalls nicht in Frage.
Stattdessen entschied er sich für Grand Bahama. Er erwarb eine Wohnimmobilie für 1,3 Mio. USD und beantragte die Economic Permanent Residency im Standardverfahren. Während der offiziellen Bearbeitungszeit von drei bis neun Monaten durfte er bereits vor Ort leben, weil Antrag und Immobilienkauf vorlagen. Die steuerliche Gestaltung seines Wegzugs aus Großbritannien hat sein britischer Steuerberater begleitet, das persönliche Interview mit der Einwanderungsbehörde habe ich mit ihm vorbereitet.
Zeitplan: Entscheidung im Sommer 2025, Kauf im Herbst, Residency-Karte rund ein halbes Jahr später. „Ich habe nicht den niedrigsten Steuersatz gesucht“, sagte er mir, „sondern einen Ort, an dem die Regeln in zehn Jahren noch dieselben sind.“ Ähnliche Fälle habe ich in meiner Case Study zur Bahamas Permanent Residency dokumentiert.
Warum EU und Schweiz nach der UK-Reform keine Lösung sind
Innerhalb der EU wechselst du das Zimmer, nicht das Haus. Die Schweiz ist zwar kein EU-Mitglied, folgt aber demselben Trend zu mehr Transparenz und Umverteilungsdebatten.
1. Sonderregime in der EU werden teurer oder abgeschafft
Portugal hat NHR 2024 beendet; der Nachfolger IFICI richtet sich an Forscher und Tech-Berufe und ist für Vermögende kaum nutzbar. Italien verlangt von Neuzuzüglern inzwischen 300.000 EUR Pauschalsteuer pro Jahr. Wie viel du in Portugal heute wirklich zahlst, zeige ich im Beitrag zum Portugal-NHR-Nachfolger IFICI.
2. Golden Visas in Europa verschwinden
Portugal hat Immobilien 2023 aus dem Golden Visa gestrichen, Spanien beendete sein Programm im April 2025, Irland und die Niederlande folgten 2023/24. Zudem hat der EuGH im April 2025 das maltesische Staatsbürgerschaftsprogramm gekippt. Für einen Plan B, der zehn Jahre halten soll, ist das keine stabile Grundlage. Einen Überblick über Staatsbürgerschaftsprogramme gibt mein Citizenship-by-Investment-Vergleich.
3. Transparenz und Aufsicht nehmen zu
Innerhalb der EU gelten CRS und die DAC-Richtlinien, und seit 2025 arbeitet die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt. Das ist rechtsstaatlich nachvollziehbar. Allerdings bedeutet es, dass Vermögen innerhalb der EU immer im selben regulatorischen System bleibt. Wie der Datenaustausch funktioniert, erkläre ich im Beitrag zum CRS-Datenaustausch.
4. Spanien: Das Beckham-Gesetz ist kein Non-Dom-Ersatz
Das spanische Sonderregime für Zuzügler ist auf Arbeitseinkünfte ausgerichtet und zeitlich begrenzt. Zudem kennt Spanien eine Vermögensteuer und eine Solidaritätsabgabe auf große Vermögen. Die Fallstricke beschreibe ich im Beitrag Spanien Non-Dom-Steuer; ich habe die spanische Steuerverwaltung während meiner Jahre auf Mallorca selbst erlebt.
5. Schweiz: stabil, aber mit kantonaler Vermögenssteuer
Die Schweiz bietet eine Pauschalbesteuerung, die auf Bundesebene eine Mindestbemessung von 400.000 CHF voraussetzt und in mehreren Kantonen abgeschafft wurde. Zudem erhebt jeder Kanton eine Vermögenssteuer. Die JUSO-Initiative für eine Erbschaftssteuer auf sehr große Vermögen scheiterte am 30. November 2025 zwar klar an der Urne, zeigt aber, dass die Debatte auch dort angekommen ist.
Die valide Lösung: Eine Wohnsitz-Option außerhalb der EU
Die UK Non-Dom Abschaffung zeigt, dass ein Steuerregime kein Plan B ist. Ein Plan B außerhalb der EU ist ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem stabilen Rechtsstaat, steuerneutral am Zielort, ohne Umzugszwang und mit greifbarem Eigentum als Anker.
Ich nenne das „Auswandern ohne auszuwandern“. Du baust die Option auf, solange du sie nicht brauchst. Ob und wann du sie nutzt, entscheidest du später. Wer nur einen Plan hat, ist erpressbar.
Warum nicht einfach Dubai?
Dubai ist für Ex-Non-Doms die naheliegende Wahl: 0 % Einkommensteuer für Privatpersonen, schnelle Verfahren, gute Infrastruktur. Allerdings erheben die VAE seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED. Ich habe Dubai als Standort selbst getestet und verworfen, weil dort aus meiner Sicht ein starker Heimatmarkt fehlt; der Immobilienmarkt hängt stark vom Zustrom internationaler Käufer ab. Einen sachlichen Überblick über Ablauf, Kosten und Steuern gibt mein Ratgeber Dubai Wohnsitz anmelden.
Das Bahamas-Referenzmodell: Sicherheit, Escape, Anker
- Sicherheit: greifbares Eigentum, Common Law in Commonwealth-Tradition, Bahama-Dollar 1:1 zum US-Dollar.
- Escape: laut Bahamas Investment Authority 0 % Einkommensteuer, 0 % Kapitalertragsteuer, 0 % Erbschaftsteuer, keine Vermögensteuer; ein steuerneutraler Anker außerhalb des EU-Systems.
- Anker: dauerhaftes Aufenthaltsrecht und rund 20 Minuten Flugzeit zum US-Markt, ohne US-Steuerresident zu werden.
Zwei Aufenthaltstitel, sauber getrennt
Die Home Owner’s Residence Card hat keine gesetzliche Mindestinvestition; der Erwerb einer Immobilie qualifiziert. Sie wird jährlich erneuert und verlangt keinen Mindestaufenthalt. Die Economic Permanent Residency setzt mindestens 1 Mio. USD in eine Wohnimmobilie voraus, die offizielle Bearbeitung dauert drei bis neun Monate. Im Fast Track ab 2,5 Mio. USD sind es 21 bis 45 Tage. Sie gilt dauerhaft, die Antragskosten betragen 15.000 BSD einmalig und 1.000 BSD jährlich. Mehr dazu im Beitrag zur Economic Permanent Residency auf den Bahamas.
Wie die Struktur in der Praxis aussieht
Die 1 Mio. USD für die Economic Permanent Residency müssen nicht auf einen Schlag fließen. Viele Mandanten kaufen zunächst ein Grundstück, planen darauf ein Projekt mit einem Gesamtvolumen über 1 Mio. USD und beantragen dann die Residency. Zudem nutzen über 90 % meiner Mandanten eine Bahamas IBC, häufig kombiniert mit einer US-LLC mit Sitz in Florida. Die Person dahinter wohnt in Freeport, die LLC wird steuerlich als Disregarded Entity behandelt. Diesen „US-LLC Hack“ und seine Grenzen klärt im Einzelfall der Steuerberater. Gleichzeitig gilt mein Grundsatz: Sicherheit vor Rendite, Boutique statt Fonds. Ich arbeite deshalb mit kleinen Projekten zwischen 1 und 5 Mio. USD und maximal vier Anlegern pro Projekt. In der Freeport-Zone auf Grand Bahama gilt außerdem bis 2054 das Hawksbill Creek Agreement, das die zollfreie Einfuhr von Baumaterial erlaubt. Dadurch entstehen dort Neubauten, die nach meiner Erfahrung 30 bis 40 % unter vergleichbarem Marktwert liegen. Vor dem Antrag steht ein persönliches Interview mit der Einwanderungsbehörde, auf das ich Mandanten gezielt vorbereite. Projekte vor Ort findest du bei der CPH Investment Group.
| Kriterium | Großbritannien (seit 04/2025) | Deutschland | Bahamas |
|---|---|---|---|
| Einkommensteuer Spitzensatz | 45 % | 45 % zzgl. Soli | 0 % |
| Kapitalertragsteuer | bis 24 % | 26,375 % inkl. Soli | 0 % |
| Erbschaftsteuer | 40 % auf Weltvermögen nach 10 von 20 Jahren | bis 50 % | 0 % |
| Vermögensteuer | keine | ausgesetzt, politisch diskutiert | keine |
| Sonderregime für Zuzügler | nur 4 Jahre FIG | keins | nicht nötig |
| Rechtssystem | Common Law | Civil Law | Common Law |
| Dauerhaftes Aufenthaltsrecht über Immobilie | – | – | Economic Permanent Residency ab 1 Mio. USD |
| Mindestaufenthalt | – | – | keiner |
Wichtig: Residenz ist nicht Steuerresidenz und nicht Staatsbürgerschaft. Solange dein Lebensmittelpunkt in Deutschland oder Großbritannien liegt, bleibt die dortige Steuerpflicht bestehen. Konkrete Steuerfolgen prüft dein Steuerberater, Rechtliches klärt der bahamaische Immigration Attorney. Für Reisen in die USA ist zudem ein B1/B2-Visum praktisch unerlässlich. Wie Freeport und Florida wirtschaftlich zusammenhängen, beschreibe ich im Beitrag zum Bahamas-Steuerwohnsitz und den USA; meine eigene Geschichte findest du auf Auswandern Bahamas und ausführlich im Buch „Auswandern Bahamas“.
Die fünf größten Fehler nach der UK Non-Dom Abschaffung
Die größten Fehler nach der UK Non-Dom Abschaffung entstehen aus Zeitdruck. Diese fünf sehe ich am häufigsten, jeweils mit Gegenmaßnahme.
1. Innerhalb der EU umziehen und es Plan B nennen
Wer von London nach Mailand oder Lissabon zieht, bleibt im europäischen Regelwerk aus CRS, DAC und AMLA. Gegenmaßnahme: Die Option bewusst außerhalb der EU platzieren, in einem Common-Law-Staat mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht.
2. Den IHT-Nachlauf übersehen
Wer nach mehr als zehn Jahren Aufenthalt geht, bleibt bis zu zehn Jahre in der britischen Inheritance Tax. Gegenmaßnahme: den Nachlauf mit dem britischen Steuerberater berechnen, bevor du Vermögen umschichtest.
3. Zu früh zurückkehren
Großbritannien kennt Regeln zur vorübergehenden Nichtansässigkeit: Wer innerhalb von fünf Jahren zurückkommt, kann für zwischenzeitlich realisierte Gewinne nachträglich besteuert werden. Gegenmaßnahme: den Zeitplan für Verkäufe und Ausschüttungen an diese Frist anpassen.
4. Ein reines Steuerdomizil ohne Substanz wählen
Ein Briefkasten in einem Niedrigsteuerland hält keiner Prüfung stand. Gegenmaßnahme: einen Standort mit echter Bindung wählen, etwa über eigenes Wohneigentum. Warum reine Steuerwohnsitze scheitern, zeigt mein Beitrag zum Curaçao-Steuerwohnsitz.
5. Alles auf eine Karte setzen
Wer sein gesamtes Vermögen in einem Land hält, ist dessen nächster Reform ausgeliefert. Gegenmaßnahme: Standorte und Assetklassen streuen, wie im Leitfaden zur Immobilien-Diversifikation im Ausland beschrieben.
Fazit: Die UK-Reform ist ein Warnschuss für alle Hochsteuerländer
Die UK Non-Dom Abschaffung beendet ein Privileg, das über 200 Jahre bestand. Seit dem 6. April 2025 gilt ein aufenthaltsbasiertes System mit nur vier Jahren Schonfrist, Erbschaftsteuer auf das Weltvermögen nach zehn Jahren und einem Nachlauf von bis zu zehn Jahren. Gleichzeitig schließen Portugal, Spanien und Italien ihre Ausweichrouten oder machen sie teurer.
Der Mangel ist kein Betriebsunfall. Er ist die Richtung. Hochsteuerländer brauchen Einnahmen, und Sonderregime sind das Erste, was sie streichen. Die Frage ist nicht, ob du eine Option außerhalb brauchst, sondern ob sie steht, bevor du sie brauchst. Ein Plan B außerhalb der EU mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht, Common Law und Eigentum als Anker hängt nicht von der nächsten Haushaltsrede ab.
Ich bin diesen Weg selbst gegangen. Dreimal. Seit 2020 lebe ich in Freeport auf Grand Bahama und entwickle dort selbst, unter anderem die ALMA Residences. Wer ich bin und wie ich arbeite, beschreibe ich über mich.
Häufige Fragen zur UK Non-Dom Abschaffung
Wann wurde der Non-Dom-Status in Großbritannien abgeschafft?
Der Non-Dom-Status wurde am 6. April 2025 abgeschafft. Seit diesem Datum gibt es in Großbritannien keine Remittance Basis mehr, und die Besteuerung ausländischer Einkünfte richtet sich allein nach dem steuerlichen Aufenthalt. Die Reform wurde im Autumn Budget vom 30. Oktober 2024 bestätigt. Sie gilt auch für Personen, die schon viele Jahre als Non-Dom in Großbritannien gelebt haben.
Was ist das neue FIG-Regime in Großbritannien?
Das FIG-Regime befreit ausländische Einkünfte und Gewinne in den ersten vier Steuerjahren nach dem Zuzug vollständig von der britischen Steuer. Voraussetzung ist, dass die Person in den zehn Jahren davor nicht in Großbritannien steuerlich ansässig war. Nach vier Jahren wird das Welteinkommen regulär besteuert. Für langjährige Residents bietet das FIG-Regime deshalb keine Entlastung.
Was ist die Temporary Repatriation Facility?
Die Temporary Repatriation Facility erlaubt früheren Remittance-Basis-Nutzern, Altvermögen aus der Zeit vor April 2025 zu einem reduzierten Satz nach Großbritannien zu holen. Der Satz beträgt 12 % in den Steuerjahren 2025/26 und 2026/27 und 15 % im Steuerjahr 2027/28. Das Fenster schließt am 5. April 2028. Ob sich die Nutzung lohnt, prüft ein britischer Steuerberater.
Wie lange bleibe ich nach dem Wegzug aus Großbritannien erbschaftsteuerpflichtig?
Wer in mindestens zehn der letzten 20 Steuerjahre in Großbritannien ansässig war, bleibt nach dem Wegzug drei bis zehn Jahre mit dem Weltvermögen in der britischen Inheritance Tax. Die Dauer des Nachlaufs hängt von der Zahl der Aufenthaltsjahre ab. Der Steuersatz der Inheritance Tax beträgt 40 %. Erst nach zehn aufeinanderfolgenden Jahren ohne Ansässigkeit beginnt die Zählung neu.
Gibt es in Großbritannien eine Wegzugsbesteuerung wie § 6 AStG?
Nein, eine allgemeine Wegzugsbesteuerung auf Unternehmensbeteiligungen wie § 6 AStG in Deutschland kennt Großbritannien nicht. Allerdings gelten Regeln zur vorübergehenden Nichtansässigkeit: Wer innerhalb von fünf Jahren zurückkehrt, kann für in der Zwischenzeit realisierte Gewinne nachträglich besteuert werden. Zudem läuft die Inheritance Tax je nach Aufenthaltsdauer drei bis zehn Jahre nach.
Wohin ziehen ehemalige Non-Doms nach der Reform?
Laut Henley Private Wealth Migration Report 2025 verzeichnete Großbritannien mit rund 16.500 erwarteten Millionärs-Abwanderungen den größten Netto-Abfluss weltweit, während die Vereinigten Arabischen Emirate die meisten Zuzüge anzogen. Weitere Ziele sind Italien, Monaco, die Schweiz und die USA. Italien hat die Pauschalsteuer für Neuzuzügler jedoch inzwischen auf 300.000 EUR pro Jahr erhöht.
Ist Dubai eine gute Alternative für ehemalige UK-Non-Doms?
Dubai bietet 0 % Einkommensteuer für Privatpersonen und schnelle Verfahren. Allerdings gilt seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 % auf Unternehmensgewinne über 375.000 AED. Christoph Albeck hat Dubai selbst als Standort getestet und verworfen, weil dort aus seiner Sicht ein starker Heimatmarkt fehlt. Für Menschen mit echtem Umzugswillen kann Dubai dennoch passen.
Ist Italien nach der UK-Reform noch attraktiv?
Italien bleibt eine Option, ist aber deutlich teurer geworden. Die Pauschalsteuer auf ausländische Einkünfte für Neuzuzügler stieg von 100.000 EUR auf 200.000 EUR und für 2026 auf 300.000 EUR pro Jahr. Zudem bleibt Italien Teil des EU-Systems mit CRS und DAC. Für einen Plan B außerhalb der EU ist Italien deshalb keine Lösung.
Brauche ich für die Bahamas Residency einen Mindestaufenthalt?
Nein. Weder die Home Owner’s Residence Card noch die Economic Permanent Residency verlangt einen gesetzlichen Mindestaufenthalt auf den Bahamas. Bei der Economic Permanent Residency können Inhaber bereits vor Ort leben, sobald der Antrag eingereicht und die Immobilie erworben ist. Erwartungen an die Präsenz bestätigt im Einzelfall der bahamaische Immigration Attorney.
Wer ist Christoph Albeck?
Christoph Albeck ist Diplom-Volkswirt, seit 30 Jahren Immobilienentwickler und lebt seit 2020 in Freeport auf Grand Bahama. Er ist dreimal ausgewandert und begleitet als Plan B Architekt Unternehmer aus dem DACH-Raum beim Aufbau einer Wohnsitz-Option außerhalb der EU. Christoph Albeck ist weder Steuerberater noch Verkäufer und bereitet Mandanten auf das Residency-Interview auf den Bahamas vor.
Warum Grand Bahama statt Dubai oder Portugal?
Grand Bahama verbindet ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, Common Law und 0 % Einkommensteuer mit der Nähe zum US-Markt, rund 20 Minuten Flugzeit nach Florida. Portugal hat sein NHR-Regime 2024 beendet, Dubai erhebt seit 2023 9 % Körperschaftsteuer. In der Freeport-Zone gilt zudem bis 2054 das Hawksbill Creek Agreement mit zollfreier Einfuhr von Baumaterial.
Bekomme ich mit der Bahamas Residency einen Pass?
Nein. Die Economic Permanent Residency ist ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht, vergleichbar mit einer Green Card, aber keine Staatsbürgerschaft. Die bahamaische Staatsbürgerschaft ist frühestens nach zehn Jahren möglich. Zudem ist Residenz nicht gleich Steuerresidenz: Solange dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt, bleibt die deutsche Steuerpflicht bestehen.
Was kostet die Economic Permanent Residency auf den Bahamas?
Die Economic Permanent Residency setzt eine Investition von mindestens 1 Mio. USD in eine Wohnimmobilie voraus, im Fast Track mindestens 2,5 Mio. USD. Die Antragskosten betragen 15.000 BSD einmalig und 1.000 BSD jährlich. Benötigt werden Führungszeugnis, Bankreferenz, Gesundheitszeugnis und Finanznachweise. Die Immobilie kann jederzeit verkauft werden, eine Lock-up-Period gibt es nicht.
Zwei Wege – je nachdem, wer du bist
Ein Plan B außerhalb der EU entsteht nicht durch Lesen. Er entsteht durch einen ersten konkreten Schritt. Welcher passt zu dir?
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Die UK-Reform hat dir gezeigt, wie schnell ein Regime fällt. Ein Anker auf Grand Bahama mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht und eigenem Wohneigentum hängt nicht von der nächsten Haushaltsrede ab.
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