Inhaltsverzeichnis
- LLC gründen als Deutscher: Die kurze Antwort
- Was eine LLC ist – und warum die USA sie „disregarded“ nennen
- Warum Florida als Sitz der LLC
- Schritt für Schritt: LLC gründen als Deutscher in Florida
- Die fünf Steuerfallen für Deutsche mit US-LLC
- Vergleich: GmbH, LLC mit deutschem Wohnsitz, LLC mit Wohnsitz in Freeport
- Praxisbeispiel: Erst der Wohnsitz, dann die LLC
- Die häufigsten Fehler beim LLC gründen als Deutscher
- Einordnung: LLC und Bahamas als Plan B außerhalb der EU
- Fazit: Rechtsform ersetzt keinen Wohnsitz
- Häufige Fragen zur US-LLC für Deutsche
- Zwei Wege – je nachdem, wer du bist
Eine LLC gründen als Deutscher ist in wenigen Tagen erledigt – solange du jedoch in Deutschland wohnst, spart sie dir keine Steuern. Deutschland besteuert dein Welteinkommen, egal in welcher Rechtsform es entsteht. Ich bin Christoph Albeck, lebe seit 2020 in Freeport auf Grand Bahama, rund 20 Minuten Flugzeit von Florida entfernt, und arbeite seit 30 Jahren als Immobilienentwickler. Fast jede Woche erreicht mich eine Mail nach diesem Muster: „Christoph, ich habe eine US-LLC gegründet. Mein Berater sagt, ich spare jetzt massiv Steuern. Stimmt das?“
Meine Antwort ist immer dieselbe: Nur wenn du auch deinen Wohnsitz verlagerst. Sonst zahlt das Finanzamt wie vorher – und du hast zusätzlich US-Pflichten am Hals. Was die meisten nicht sehen: Die US-LLC ist trotzdem eines der stärksten Werkzeuge, die es gibt. Über 90 % meiner Mandanten verbinden sie mit einer Bahamas-Struktur. Der Hebel liegt aber nicht in der Rechtsform. Er liegt in der Reihenfolge: erst der Wohnsitz, dann die Gesellschaft.
LLC gründen als Deutscher: Die kurze Antwort
Ja, du kannst als deutscher Staatsbürger ohne Wohnsitz in den USA eine LLC gründen, zum Beispiel in Florida für 125 USD staatliche Gebühr. Steuerlich ändert die LLC für dich nichts, solange dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
Der Grund ist das Welteinkommensprinzip. Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist hier unbeschränkt steuerpflichtig – mit allen Einkünften weltweit. Die Rechtsform entscheidet nur darüber, auf welchem Weg Deutschland besteuert, nicht ob. Zur Einordnung gehört eine zweite Unterscheidung, die im Netz ständig vermischt wird: Residenz ist nicht Steuerresidenz, und beides ist nicht Staatsbürgerschaft. Deine Staatsangehörigkeit spielt für die laufende Besteuerung kaum eine Rolle; dein Wohnsitz entscheidet.
Wer als Deutscher eine LLC gründen will, sollte deshalb anders fragen. Die richtige Frage lautet nicht „Welche LLC spart Steuern?“, sondern „Wo lebe ich, und welche Struktur passt zu diesem Ort?“. Genau diese Logik beschreibe ich im Grundlagenbeitrag zum Plan B mit zweiter Residenz und Immobilie.
Was eine LLC ist – und warum die USA sie „disregarded“ nennen
Eine Limited Liability Company (LLC) ist eine US-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die steuerlich in den USA meist transparent behandelt wird. Eine LLC mit nur einem Gesellschafter gilt für die US-Bundessteuer standardmäßig als Disregarded Entity: Die Gesellschaft selbst zahlt keine Bundeseinkommensteuer, ihr Ergebnis wird dem Gesellschafter zugerechnet.
Die drei US-Varianten
- Single-Member-LLC: standardmäßig Disregarded Entity. Ein ausländischer Gesellschafter ohne US-Geschäftstätigkeit im steuerlichen Sinne zahlt in der Regel keine US-Bundeseinkommensteuer.
- Multi-Member-LLC: standardmäßig Personengesellschaft (Partnership) mit eigener US-Steuererklärung und Mitteilungen an die Gesellschafter.
- LLC mit Option zur Corporation: per Wahl gegenüber dem IRS wie eine Kapitalgesellschaft besteuert. Für Ausländer selten sinnvoll.
LLC gründen als Deutscher: Die Pflicht, die fast jeder übersieht
Eine Disregarded Entity mit ausländischem Eigentümer muss seit dem Steuerjahr 2017 jährlich das Formular 5472 zusammen mit einer Pro-forma-Erklärung 1120 beim IRS einreichen, sofern meldepflichtige Transaktionen mit dem Eigentümer stattfanden. Dazu zählen bereits Einlagen und Entnahmen. Wer das Formular nicht oder unvollständig einreicht, riskiert eine Strafe von 25.000 USD. Voraussetzung ist eine US-Steuernummer (EIN), die Ausländer über das Formular SS-4 beantragen. Die Details stehen in den IRS-Anleitungen zu Form 5472.
Warum Florida als Sitz der LLC
Florida ist für deutschsprachige Unternehmer mit Bezug zu den Bahamas der logische Sitz einer LLC: niedrige Gründungskosten, keine Einkommensteuer auf natürliche Personen und räumliche Nähe zu Grand Bahama. Alle LLCs meiner Mandanten haben ihren Sitz in Florida, nicht auf den Bahamas.
Die Eckdaten für Florida (Stand 2026):
- Gründung: 100 USD für die Articles of Organization plus 25 USD für die Benennung des Registered Agent, zusammen 125 USD
- Annual Report: 138,75 USD, fällig jährlich bis 1. Mai
- Verspätungsgebühr: 400 USD, wenn der Annual Report nicht fristgerecht eingereicht wird
- Registered Agent: Pflicht, mit Adresse in Florida
- Einkommensteuer: Florida erhebt keine Einkommensteuer auf natürliche Personen; eine Single-Member-LLC ohne Option zur Corporation unterliegt in der Regel auch nicht der Körperschaftsteuer des Bundesstaats
Delaware und Wyoming sind die anderen bekannten Standorte. Delaware punktet mit einem spezialisierten Gesellschaftsrecht, Wyoming mit niedrigen Gebühren. Für Menschen, die ihren Anker auf Grand Bahama setzen, zählt jedoch die geografische und wirtschaftliche Nähe zu Miami. Einen Vergleich der beiden anderen Standorte findest du im Beitrag Delaware LLC vs. Wyoming LLC, die steuerliche Lage in Florida im Beitrag Florida Steuern für deutsche Unternehmer.
BOI-Meldung: Stand 2026
Die Meldepflicht zu wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Ownership Information, BOI) beim US-Finanzministerium hat sich mehrfach geändert. Der aktuelle Stand: Mit einer finalen Regel vom 11. August 2026, wirksam seit 14. August 2026, hat FinCEN alle inländischen US-Gesellschaften dauerhaft von der BOI-Meldung befreit. Das gilt auch für eine Florida-LLC mit deutschem Eigentümer. Meldepflichtig bleiben nur ausländische Gesellschaften, die sich in einem US-Bundesstaat zur Geschäftstätigkeit registriert haben.
Schritt für Schritt: LLC gründen als Deutscher in Florida
Wer als Deutscher eine LLC in Florida gründet, durchläuft fünf Schritte und ist in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen arbeitsfähig. Der langsamste Teil ist meist nicht die Gründung, sondern EIN und Bankkonto.
- Registered Agent bestimmen: Zunächst brauchst du einen Registered Agent mit Adresse in Florida, der behördliche Post annimmt.
- Articles of Organization einreichen: Anschließend reichst du die Gründungsurkunde beim Bundesstaat ein; die staatliche Gebühr beträgt 125 USD. Die Eintragung dauert online meist wenige Werktage.
- Operating Agreement aufsetzen: Danach regelt ein Gesellschaftsvertrag Eigentum, Geschäftsführung und Entnahmen. Für Bank und Finanzamt ist er ein zentrales Dokument.
- EIN beantragen: Im Anschluss beantragst du die US-Steuernummer über das Formular SS-4. Ohne Social Security Number geht das nicht online, sondern per Fax oder Post; das dauert je nach Weg einige Tage bis mehrere Wochen.
- Bankkonto eröffnen und Pflichten einplanen: Schließlich eröffnest du das Geschäftskonto und trägst die Fristen ein: Annual Report bis 1. Mai, Form 5472 mit der Pro-forma-Erklärung 1120 zum Termin der Körperschaftsteuererklärung.
Gleichzeitig gilt: Wer als Deutscher eine LLC gründen will und weiter in Deutschland lebt, sollte vor Schritt 1 mit seinem Steuerberater sprechen. Die Gründung selbst ist kein Risiko. Riskant ist, sie ohne Plan für Einstufung, Betriebsstätte und Erklärungspflichten zu betreiben.
Die fünf Steuerfallen für Deutsche mit US-LLC
Wer als Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland eine LLC gründen will, tappt typischerweise in eine oder mehrere von fünf Steuerfallen. Keine davon ist exotisch; alle ergeben sich direkt aus deutschem Recht. Ich bin kein Steuerberater. Die folgenden Punkte zeigen die Mechanik, die dein Steuerberater für deinen Fall prüft.
1. Typenvergleich: Wie Deutschland die LLC einordnet
Deutschland übernimmt die US-Einstufung nicht. Stattdessen entscheidet ein Typenvergleich, ob die LLC einer deutschen Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft entspricht. Grundlage ist ein BMF-Schreiben vom 19. März 2004 zur Einordnung der US-LLC. Behandelt Deutschland die LLC als transparent, werden dir die Gewinne direkt zugerechnet. Behandelt Deutschland sie als Kapitalgesellschaft, greifen die Regeln zu Ort der Geschäftsleitung und Hinzurechnung. Diese unterschiedliche Einordnung beiderseits des Atlantiks führt regelmäßig zu Qualifikationskonflikten.
2. Betriebsstätte und Ort der Geschäftsleitung
Arbeitest du vom Homeoffice in München aus, entsteht dort eine Betriebsstätte. Die Gewinne, die dieser Betriebsstätte zuzuordnen sind, besteuert Deutschland. Wird die LLC als Kapitalgesellschaft eingestuft und von Deutschland aus geführt, liegt zudem der Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO in Deutschland. Die Gesellschaft ist dann hier unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die US-Registrierung ändert daran nichts. Ausführlich erkläre ich das im Beitrag Betriebsstätte im Ausland vermeiden.
3. Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG
Wird die LLC als Kapitalgesellschaft eingestuft und erzielt sie passive Einkünfte wie Zinsen, Lizenzen oder bestimmte Kapitalerträge, greift die Hinzurechnungsbesteuerung. Seit 2024 gilt eine Belastung unter 15 % als niedrig. Eine Disregarded Entity ohne US-Steuer liegt darunter. Die Einkünfte werden dann deinem Einkommen zugerechnet, auch ohne Ausschüttung, und zum persönlichen Tarif besteuert.
4. Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
Wer mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft – etwa einer GmbH – ins Ausland zieht, versteuert die stillen Reserven so, als hätte er verkauft. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Regel nach § 6 AStG ohne EU-Privileg; die Steuer lässt sich in sieben Jahresraten stunden. Seit 2025 sind zusätzlich bestimmte Fondsanteile erfasst. Ein Rechenbeispiel: Bei 500.000 Euro stillen Reserven in einer GmbH-Beteiligung entstehen im Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig) beim Spitzensatz von 45 % plus Soli rund 142.000 Euro Steuer – fällig beim Wegzug, nicht beim Verkauf. Eine LLC ändert daran nichts. Was das konkret bedeutet, zeigt der Beitrag zur Wegzugsbesteuerung bei der GmbH.
5. Doppelte Bürokratie
Eine LLC mit deutschem Eigentümer bedeutet doppelte Pflichten: Annual Report in Florida, Form 5472 beim IRS, Buchführung in USD und zusätzlich die deutsche Steuererklärung mit ausländischen Einkünften. Die laufenden Beratungskosten liegen schnell bei 800 bis 2.500 USD pro Jahr allein für die US-Seite. Hinzu kommt das Währungsrisiko: Gewinne entstehen in USD, versteuert wird in Euro.
Vergleich: GmbH, LLC mit deutschem Wohnsitz, LLC mit Wohnsitz in Freeport
Beim LLC gründen als Deutscher hängt die Steuerlast am Wohnsitz des Gesellschafters, nicht an der Rechtsform. Die folgende Tabelle zeigt die Grundmechanik in vereinfachter Form; konkrete Werte hängen von Hebesatz, Tätigkeit und Einstufung ab.
| Kriterium | GmbH in Deutschland | Florida-LLC, Gesellschafter wohnt in Deutschland | Florida-LLC, Gesellschafter wohnt in Freeport |
|---|---|---|---|
| Steuer auf Gesellschaftsebene | 15 % Körperschaftsteuer plus Soli (15,825 %) plus Gewerbesteuer, zusammen rund 30 % | Keine US-Bundessteuer ohne US-Geschäftstätigkeit; in Deutschland je nach Einstufung | Keine US-Bundessteuer ohne US-Geschäftstätigkeit |
| Steuer beim Gesellschafter | 26,375 % Abgeltungsteuer inklusive Soli auf Ausschüttungen; Gesamtlast rund 48 % | Persönlicher Tarif bis 45 % plus Soli, ggf. Gewerbesteuer | 0 % Einkommensteuer auf den Bahamas |
| Ort der Geschäftsleitung | Deutschland | In der Regel Deutschland | Freeport, wenn tatsächlich dort geführt |
| Jährliche Pflichten | Jahresabschluss, Steuererklärungen | Florida Annual Report, Form 5472, deutsche Erklärung | Florida Annual Report, Form 5472 |
| Deutsche Restrisiken | – | Volle Steuerpflicht | Wegzugsbesteuerung, ggf. erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG |
Ein Zahlenbeispiel macht den Unterschied greifbar. Ein Berater mit 100.000 Euro Gewinn und Wohnsitz in Hamburg zahlt mit einer transparent eingestuften LLC auf diesen Gewinn seinen persönlichen Grenzsteuersatz von 42 %, mit Solidaritätszuschlag bis zu rund 44,3 % auf den zusätzlichen Euro. Hinzu kommen Krankenversicherung und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Die LLC bringt ihm keinen Steuervorteil, aber zusätzliche Kosten. Laut OECD liegt der Steuer- und Abgabenkeil für Arbeitnehmer in Deutschland 2025 bei 47,9 % – einer der höchsten Werte der Industriestaaten. Das Umfeld wird nicht leichter, und die Rechtsform allein ändert daran nichts.
Praxisbeispiel: Erst der Wohnsitz, dann die LLC
Wer als Deutscher eine LLC gründen will, die tatsächlich wirkt, ändert zuerst den Wohnsitz und erst dann die Struktur. Ein anonymisierter Fall aus meiner Begleitung zeigt den Ablauf; die Zahlen sind gerundet.
Ausgangslage: Eine IT-Beraterin aus Hamburg, 49 Jahre, hatte 2024 eine Delaware-LLC gegründet. Sie fakturierte US-Kunden über die LLC und arbeitete weiter von Hamburg aus. Ihr Steuerberater stufte die Gewinne als in Deutschland steuerpflichtig ein. Ergebnis nach einem Jahr: gleiche Steuerlast wie vorher, dazu rund 2.000 USD Zusatzkosten für US-Compliance und ein beinahe versäumtes Form 5472.
Entscheidung: Sie hat die Reihenfolge umgedreht. Zuerst erwarb sie eine Wohnimmobilie auf Grand Bahama und beantragte die Home Owner’s Residence Card. Mit ihrem Steuerberater plante sie die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland, einschließlich der Abmeldung und der Aufgabe ihrer Hamburger Wohnung. Danach gründete sie eine neue LLC mit Sitz in Florida und führte sie von Freeport aus.
Ergebnis: Der Umbau dauerte rund 14 Monate. Die US-Kunden zahlen heute an die Florida-LLC, die Beraterin lebt und arbeitet in Freeport, und die LLC ist für den IRS eine Disregarded Entity mit ausländischem Eigentümer. Die steuerlichen Folgen in Deutschland hat ihr Steuerberater begleitet. Ihr Satz im Rückblick: „Die erste LLC war ein Firmenschild. Die zweite ist ein Teil meines Plans.“
Die häufigsten Fehler beim LLC gründen als Deutscher
Beim LLC gründen als Deutscher entstehen fast alle Probleme, weil Rechtsform und Wohnsitz verwechselt werden. Diese fünf Fehler sehe ich am häufigsten.
- Die LLC als Steuersparmodell kaufen. Solange du in Deutschland lebst, besteuert Deutschland. Gegenmaßnahme: Erst die Wohnsitzfrage klären.
- Form 5472 vergessen. 25.000 USD Strafe pro Verstoß. Gegenmaßnahme: Fristen im Kalender, Unterlagen laufend sammeln.
- Die LLC vom deutschen Schreibtisch aus führen. Betriebsstätte und Ort der Geschäftsleitung folgen dir. Gegenmaßnahme: Entscheidungen dort treffen und dokumentieren, wo du tatsächlich lebst.
- Die Wegzugsbesteuerung unterschätzen. GmbH-Anteile lösen beim Wegzug Steuer aus. Gegenmaßnahme: Vor dem Umzug mit dem Steuerberater rechnen und die Ratenzahlung planen.
- Innerhalb der EU umziehen und es Plan B nennen. Ein Umzug nach Spanien oder Portugal bringt neue Hinzurechnungs- und Meldepflichten. Innerhalb der EU wechselst du das Zimmer, nicht das Haus. Gegenmaßnahme: Den Anker bewusst außerhalb der EU setzen.
Warum die Tageszählung allein keinen Wohnsitzwechsel beweist, erkläre ich im Beitrag zur 183-Tage-Regel und der unbeschränkten Steuerpflicht. Wer seine GmbH mitnehmen will, findet die Fallstricke im Beitrag GmbH ins Ausland verlegen.
Einordnung: LLC und Bahamas als Plan B außerhalb der EU
Die US-LLC entfaltet ihre Wirkung, wenn sie Teil eines Plan B außerhalb der EU ist: Sitz in Florida, Lebensmittelpunkt auf Grand Bahama, Vermögen in einer klaren Struktur. Meine Mandanten nennen dieses Modell den „US-LLC Hack“.
Das Modell ruht auf drei Säulen. Sicherheit durch greifbares Eigentum und englisches Common Law. Escape durch einen steuerneutralen Anker: Die Bahamas erheben nach Angaben der Bahamas Investment Authority 0 % Einkommensteuer, 0 % Kapitalertragsteuer, 0 % Erbschaftsteuer und keine Vermögensteuer. Anker durch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht mit Nähe zum US-Markt, ohne in den USA steuerlich ansässig zu werden. Eine Florida-Immobilie oder eine LLC verschafft dagegen keine US-Residenz, und US-Investorenvisa können weltweite US-Steuerfolgen auslösen.
Für das Aufenthaltsrecht auf den Bahamas gibt es zwei Wege. Die Home Owner’s Residence Card hat keine gesetzliche Mindestinvestition, wird jährlich erneuert und verlangt keinen Mindestaufenthalt. Die Economic Permanent Residency verlangt mindestens 1.000.000 USD in einer Wohnimmobilie, die Bearbeitung dauert offiziell drei bis neun Monate; der Fast Track beginnt bei 2.500.000 USD mit 21 bis 45 Tagen. Die 1 Million muss nicht auf einmal fließen: Grundstück kaufen, ein Projekt über 1 Million USD planen, dann die Residency beantragen. Früher genannte Schwellen wie 750.000 USD sind heute keine feste Mindestsumme mehr. Einen gesetzlichen Mindestaufenthalt gibt es nicht; Präsenz-Erwartungen bestätigst du mit dem Immigration Attorney.
Für das Vermögen kommt häufig eine Bahamas IBC hinzu. Wie das zusammenspielt, beschreiben die Beiträge zur Bahamas IBC und zur Kombination aus US-LLC und Bahamas-Wohnsitz. Wie du das Bankkonto für die LLC aufsetzt, steht im Beitrag zum US-LLC-Bankkonto für Nicht-US-Bürger.
Ich bin diesen Weg selbst gegangen. Dreimal. Das erste Mal endete fast in einer Katastrophe, das zweite Mal war ein teurer Fehler, das dritte Mal – auf die Bahamas, seit 2020 – verlief reibungslos. Die Erfahrungen habe ich im Buch „Auswandern Bahamas“ aufgeschrieben. Den Gesamtweg beschreibe ich auf der Seite Auswandern Bahamas; die Logik internationaler Streuung im Beitrag zur Immobilien-Diversifikation im Ausland. Wie wir in Freeport bauen, zeigen die ALMA Residences.
Fazit: Rechtsform ersetzt keinen Wohnsitz
Eine LLC gründen als Deutscher ist einfach, günstig und schnell – aber sie spart keine Steuern, solange dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Welteinkommensprinzip, Betriebsstätte, Ort der Geschäftsleitung, Hinzurechnungsbesteuerung und Wegzugsbesteuerung sorgen dafür, dass Deutschland weiter besteuert.
Die Kernaussagen: Die LLC ist für den IRS meist eine Disregarded Entity mit jährlicher Meldepflicht über Form 5472. Die BOI-Meldung entfällt seit August 2026 für US-Gesellschaften. Florida ist als Sitz günstig und für Bahamas-Residenten logisch. Und die Wirkung entsteht erst, wenn der Wohnsitz tatsächlich außerhalb Deutschlands liegt.
Der Mangel an Planbarkeit in Deutschland ist kein Betriebsunfall. Er ist die Richtung. Die Frage ist nicht, ob du eine Option außerhalb brauchst, sondern ob sie steht, bevor du sie brauchst. Wer nur einen Plan hat, ist erpressbar.
Häufige Fragen zur US-LLC für Deutsche
Kann ich als Deutscher eine LLC in den USA gründen?
Ja, deutsche Staatsbürger können ohne US-Wohnsitz und ohne Visum eine LLC gründen. In Florida kostet die Gründung 125 USD staatliche Gebühr, bestehend aus 100 USD für die Articles of Organization und 25 USD für den Registered Agent. Ein Registered Agent mit Adresse in Florida ist Pflicht. Für Steuerzwecke beantragst du anschließend eine EIN über das Formular SS-4.
Spare ich mit einer US-LLC Steuern, wenn ich in Deutschland wohne?
Nein, in aller Regel nicht. Wer in Deutschland wohnt, ist mit seinem Welteinkommen unbeschränkt steuerpflichtig. Je nach Einstufung werden die LLC-Gewinne dir direkt zugerechnet, über eine deutsche Betriebsstätte besteuert oder über Ort der Geschäftsleitung und Hinzurechnungsbesteuerung erfasst. Hinzu kommen US-Pflichten. Die konkreten Folgen prüft dein Steuerberater.
Was ist eine Disregarded Entity?
Eine Disregarded Entity ist eine LLC mit nur einem Gesellschafter, die für die US-Bundessteuer standardmäßig nicht als eigenes Steuersubjekt gilt. Ihr Ergebnis wird dem Eigentümer zugerechnet. Ein ausländischer Eigentümer ohne US-Geschäftstätigkeit im steuerlichen Sinne zahlt in der Regel keine US-Bundeseinkommensteuer, muss aber jährlich Form 5472 einreichen.
Was ist Form 5472 und wer muss es einreichen?
Form 5472 ist eine jährliche Informationsmeldung an den IRS. Eine Disregarded Entity mit ausländischem Eigentümer reicht sie seit dem Steuerjahr 2017 zusammen mit einer Pro-forma-Erklärung 1120 ein, sobald meldepflichtige Transaktionen mit dem Eigentümer stattfanden, etwa Einlagen oder Entnahmen. Bei fehlender oder unvollständiger Meldung droht eine Strafe von 25.000 USD.
Muss meine LLC 2026 eine BOI-Meldung abgeben?
Nein. Mit einer finalen Regel vom 11. August 2026, wirksam seit 14. August 2026, hat FinCEN alle inländischen US-Gesellschaften dauerhaft von der BOI-Meldung befreit. Das gilt auch für eine Florida-LLC mit deutschem Eigentümer. Meldepflichtig bleiben nur ausländische Gesellschaften, die sich in einem US-Bundesstaat zur Geschäftstätigkeit registriert haben.
Was kostet eine Florida-LLC pro Jahr?
Der Florida Annual Report kostet 138,75 USD und ist jährlich bis 1. Mai fällig; bei Verspätung kommen 400 USD Gebühr hinzu. Dazu kommen die Kosten für den Registered Agent und die US-Steuererklärung mit Form 5472. Realistisch sind für die US-Seite insgesamt rund 800 bis 2.500 USD pro Jahr, je nach Umfang und Dienstleister.
Warum Florida statt Delaware oder Wyoming?
Florida erhebt keine Einkommensteuer auf natürliche Personen, die Gründung kostet 125 USD, und der Bundesstaat liegt rund 20 Minuten Flugzeit von Grand Bahama entfernt. Delaware bietet ein spezialisiertes Gesellschaftsrecht, Wyoming niedrige Gebühren. Für Menschen mit Lebensmittelpunkt auf Grand Bahama ist Florida als Sitz der LLC die naheliegende Wahl.
Wie behandelt das deutsche Finanzamt eine US-LLC?
Das deutsche Finanzamt ordnet eine US-LLC über einen Typenvergleich ein, gestützt auf ein BMF-Schreiben vom 19. März 2004. Ähnelt die LLC einer Personengesellschaft, werden die Gewinne dem Gesellschafter direkt zugerechnet. Ähnelt sie einer Kapitalgesellschaft, gelten Körperschaftsteuer- und Hinzurechnungsregeln. Die US-Einstufung als Disregarded Entity bindet das deutsche Finanzamt nicht.
Löst eine LLC die Wegzugsbesteuerung aus?
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG erfasst Anteile an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 %, etwa eine GmbH-Beteiligung, und seit 2025 auch bestimmte Fondsanteile. Ob eine LLC-Beteiligung darunter fällt, hängt von ihrer deutschen Einstufung ab. Seit 2022 gilt die Regel ohne EU-Privileg, die Steuer kann in sieben Jahresraten gestundet werden. Das prüft dein Steuerberater.
Kann eine US-LLC ihren Sitz auf den Bahamas haben?
Nein. Eine US-LLC wird in einem US-Bundesstaat gegründet und hat dort ihren Sitz, bei den Mandanten von Christoph Albeck in Florida. Der Gesellschafter kann dagegen in Freeport auf Grand Bahama leben. Für den IRS ist die LLC dann eine Disregarded Entity mit ausländischem Eigentümer. Die Bahamas sind Wohnsitz, Florida ist Gesellschaftssitz.
Bekomme ich mit einer US-LLC ein Aufenthaltsrecht in den USA?
Nein, eine LLC verschafft kein Aufenthaltsrecht in den USA, ebenso wenig wie eine Immobilie in Florida. US-Investorenvisa sind ein eigenes Verfahren und können weltweite US-Steuerfolgen auslösen. Für Bahamas-Residenten ist ein B1/B2-Besuchervisum für die USA praktisch unerlässlich, um Geschäftstermine in Florida wahrzunehmen.
Wer ist Christoph Albeck?
Christoph Albeck ist Diplom-Volkswirt und Immobilienentwickler mit 30 Jahren Erfahrung. Er lebt seit 2020 in Freeport auf Grand Bahama, ist dreimal ausgewandert und versteht sich als Plan B Architekt für Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Christoph Albeck ist kein Steuerberater; steuerliche Fragen klären seine Mandanten mit ihren Steuerberatern. Mehr auf der Seite Über mich.
Warum Grand Bahama statt Dubai oder Portugal?
Grand Bahama bietet 0 % Einkommensteuer, Common Law, eine 1:1-Bindung an den US-Dollar und rund 20 Minuten Flugzeit nach Florida, wo die LLC ihren Sitz hat. Christoph Albeck hat Dubai getestet und verworfen, weil ein starker Heimatmarkt fehlt; die Emirate erheben zudem seit 2023 rund 9 % Körperschaftsteuer. Portugal hat sein Steuerprogramm für neue Einwohner 2024 beendet.
Zwei Wege – je nachdem, wer du bist
Ein Plan B außerhalb der EU entsteht nicht durch Lesen. Er entsteht durch einen ersten konkreten Schritt. Welcher passt zu dir?
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