Von meinem Büro in Freeport auf Grand Bahama sind es rund 20 Minuten Flugzeit bis Miami. Trotzdem kommen die meisten Anrufe, die ich bekomme, aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Am anderen Ende sitzen Unternehmer, die ihren Vermögensschutz Deutschland für solide halten, weil ihr Kapital in deutschem Beton, deutschen Depots und deutschen GmbH-Anteilen steckt.
Im Jahr 2026 hat dieser Glaube drei neue Risse bekommen. Am 6. März 2026 beriet der Bundestag über einen Antrag zur Wiedereinführung der Vermögensteuer. Sechs Tage später verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus ein Vergesellschaftungsrahmengesetz. Zudem verhandelt das Bundesverfassungsgericht am 12. und 13. Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen.
Aber was die meisten nicht sehen: Keiner dieser Anlässe ist das eigentliche Problem. Das Problem ist, dass dein gesamtes Vermögen in einem einzigen Rechtsraum liegt, dessen Regeln du nicht mitbestimmst. Wer nur einen Plan hat, ist erpressbar.
Ich bin Christoph Albeck, Dipl.-Volkswirt, seit 30 Jahren in der Immobilienentwicklung tätig und selbst dreimal ausgewandert. Beim ersten Mal wäre es fast eine Katastrophe geworden, beim zweiten Mal kostete mich ein einziger Fehler viel Geld. Erst der dritte Schritt nach Grand Bahama lief seit 2020 reibungslos. Deshalb schreibe ich hier nicht als Steuerberater oder Verkäufer, sondern als Plan B Architekt, der seine Fehler selbst bezahlt hat.
Was Vermögensschutz Deutschland heute wirklich bedeutet
Vermögensschutz Deutschland bedeutet, Kapital vor drei Risiken zu schützen: staatlichem Zugriff, wirtschaftlicher Erosion und rechtlicher Unplanbarkeit. Die klassischen deutschen Instrumente wirken allerdings alle innerhalb desselben Rechtssystems, das diese Risiken erzeugt.
Die drei Risikokategorien lassen sich klar trennen:
- Staatlicher Zugriff: Einkommensteuer, Grundsteuer, Erbschaftsteuer, eine mögliche Vermögensteuer und die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.
- Wirtschaftliche Erosion: niedrige Nettorenditen, Inflation, steigende Instandhaltungs- und Sanierungskosten, schwache Konjunktur.
- Rechtliche Unplanbarkeit: Gesetzesänderungen mit kurzer Vorlaufzeit, Mietrecht, Vergesellschaftungsdebatten, rückwirkende Neuregelungen nach Verfassungsurteilen.
Die meisten Steuerberater empfehlen dagegen defensive Maßnahmen. Dazu gehören GmbH-Strukturen zur Haftungsbegrenzung, die Nutzung von Schenkungsfreibeträgen alle zehn Jahre, Familienstiftungen und ein sauberes Testament. Das sind solide Grundlagen für den Vermögensschutz in Deutschland. Trotzdem lösen sie das strukturelle Problem nicht, denn jedes dieser Instrumente gilt nur so lange, wie der deutsche Gesetzgeber es zulässt.
Die alte Formel für Vermögensschutz in Deutschland lautete daher: reales Eigentum plus stabiler Rechtsstaat plus konservative Anlage gleich Sicherheit. Auf dieser Formel baut die deutsche Betongold-Kultur auf. Lange Zeit stimmte die Rechnung sogar halbwegs. Heute bricht jedoch der zweite Faktor weg, und mit ihm kippt das Ergebnis.
Hinzu kommt zudem die Rendite. Die Brutto-Mietrendite in Deutschland liegt laut Investropa (2025) bei rund 3,8 Prozent, netto bleiben oft nur 2,5 bis 3,5 Prozent. Folglich ist die entscheidende Frage nicht, ob dein Vermögen im Land liegt, sondern ob es dort noch arbeitet. Warum dieses Klumpenrisiko der teuerste blinde Fleck deutscher Investoren ist, beschreibe ich ausführlich im Leitfaden zur Heimatmarkt-Falle bei Immobilien.
Echter Vermögensschutz Deutschland bedeutet deshalb mehr als Bewahren. Er bedeutet Kontrolle, Streuung über Jurisdiktionen und die Freiheit, jederzeit reagieren zu können. Genau diese Freiheit verlierst du, wenn alles an einen einzigen Rechtsraum gekettet ist.
Sechs Pain Points, die den Vermögensschutz in Deutschland aushöhlen
Den Vermögensschutz in Deutschland höhlen 2026 sechs messbare Entwicklungen aus: die Vermögensteuer-Debatte, die offene Erbschaftsteuer, die Berliner Vergesellschaftung, die Renditeschere, die Steuerlast samt Wegzugsbesteuerung und steigende Insolvenzen. Jede Entwicklung ist für sich unangenehm, gemeinsam wirken sie strukturell.
1. Vermögensteuer: Die Anträge liegen im Bundestag
Die Vermögensteuer wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben, das Gesetz existiert jedoch weiter. Am 6. März 2026 beriet der Bundestag den Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache 21/4029). Der Antrag fordert 1 Prozent ab der ersten Million Nettovermögen, einen zusätzlichen Freibetrag von 5 Millionen Euro für Betriebsvermögen sowie Sätze bis 5 Prozent ab 50 Millionen und 12 Prozent ab 1 Milliarde Euro. Parallel brachten die Grünen einen Antrag zur Erbschaftsteuer ein (Drucksache 21/4456). Beide Anträge wurden an den Finanzausschuss überwiesen.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt daher, was das für den Vermögensschutz Deutschland bedeutet. Angenommen, eine Unternehmerin hält 4 Millionen Euro Nettovermögen in vermieteten Immobilien und das Modell greift auf den Betrag über 1 Million. Folglich fielen 30.000 Euro Vermögensteuer pro Jahr an. Gleichzeitig erzielt sie bei 3 Prozent Nettomietrendite 120.000 Euro vor Steuern. Nach 42 Prozent Einkommensteuer bleiben allerdings nur rund 69.600 Euro. Die Vermögensteuer nähme davon folglich rund 43 Prozent, und zwar unabhängig davon, ob das Jahr gut oder schlecht war. Welche weiteren Fallen in der Debatte stecken, zeige ich im Beitrag Vermögensteuer Deutschland 2026.
2. Erbschaftsteuer: Karlsruhe entscheidet über die Verschonung
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer (1 BvF 1/23 und 1 BvR 804/22). Im Kern geht es um die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b ErbStG mit 85 bis 100 Prozent sowie um die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG, die seit 2009 unverändert sind. Fachkanzleien rechnen mit einem Urteil im Jahr 2027. Bereits am 13. Januar 2026 legte die SPD zudem ihr Konzept „FairErben“ vor: Lebensfreibetrag von 1 Million Euro, Abschaffung der bisherigen Verschonungsregeln und ein Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro.
Für Unternehmerfamilien und ihren Vermögensschutz in Deutschland bedeutet das deshalb: Die Nachfolgeplanung steht auf einem Fundament, dessen Statik gerade geprüft wird. Fachkanzleien weisen zudem darauf hin, dass neue Regeln nach dem Präzedenzfall von 2014 auch ab dem Urteilsdatum greifen könnten. Details dazu findest du in meiner Analyse zur Erbschaftsteuer-Reform 2026 für Unternehmer und im Beitrag zur Verschonung von Betriebsvermögen.
3. Berlin: Vergesellschaftung ist jetzt Gesetz
Am 26. September 2021 stimmten in Berlin 59,1 Prozent für den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, der Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen betraf. Am 12. März 2026 verabschiedete das Abgeordnetenhaus daraufhin ein Vergesellschaftungsrahmengesetz auf Grundlage von Artikel 15 Grundgesetz. Das Gesetz nennt den Marktwert lediglich als Ausgangspunkt der Entschädigung und tritt erst zwei Jahre nach Verkündung in Kraft. Die Koalition will es vorher verfassungsgerichtlich prüfen lassen.
Ob jemals eine Wohnung vergesellschaftet wird, ist allerdings offen. Dennoch hat sich etwas Grundsätzliches verschoben: Eigentum an Wohnraum ist in einem deutschen Bundesland zu einem gesetzlich geregelten Verhandlungsgegenstand geworden. Warum das ein Weckruf auch für Eigentümer außerhalb Berlins ist, erkläre ich im Beitrag zur Berliner Vergesellschaftung von Wohnungen.
4. Die Renditeschere: Kosten frei, Einnahmen gedeckelt
Von 2014 bis 2024 stiegen die Kaufpreise für Wohnimmobilien um 55 Prozent, die Mieten jedoch nur um 17 Prozent (Haus & Grund). Zudem gilt die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029. Nach der Grundsteuerreform zahlten laut Haus & Grund (2025) rund 79 Prozent der Eigentümer mehr Grundsteuer, im Extremfall bis zu 119 Prozent mehr. Darüber hinaus verlangt die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) energetische Sanierungen, die ich pro Objekt mit 80.000 bis 150.000 Euro kalkuliere. Wie sich das auf die Nettorendite auswirkt, rechne ich in Immobilien Rendite 2026 und im Beitrag zur Sanierungspflicht bei Immobilien vor.
5. Steuerlast und Bürokratie beim Wegzug
Deutschland hat laut OECD (2025) einen Tax Wedge von 47,9 Prozent für Alleinstehende ohne Kinder. Außerdem kommen beim Immobilienkauf bis zu 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer hinzu. Wer Anteile an Kapitalgesellschaften hält, trifft beim Wegzug zudem auf § 6 AStG: Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Wegzugsbesteuerung ohne EU-Privileg, die Steuer kann nur noch in sieben Jahresraten gestundet werden. Seit 2025 gilt die Wegzugsbesteuerung über § 19 Abs. 3 InvStG zudem für bestimmte Fondsanteile. Folglich wird Kapital besteuert, das noch gar nicht realisiert wurde. Die Mechanik erkläre ich im Beitrag zur Wegzugsbesteuerung.
6. Insolvenzen: Die wirtschaftliche Basis bröckelt
Im Jahr 2025 meldeten die Amtsgerichte laut Statistischem Bundesamt 24.064 Unternehmensinsolvenzen, ein Plus von 10,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das trifft folglich auch den Vermögensschutz in Deutschland, wenn Privatvermögen eng mit dem Betriebsvermögen verwoben ist. Daher genügt es nicht, nur privat vorzusorgen, wenn Firma, Immobilien und Altersvorsorge am selben Standort hängen.
Fallstudie: Ein Bauunternehmer verlagert ein Drittel seines Vermögens
Ein Bauunternehmer aus Süddeutschland hat ein Drittel seines Immobilienvermögens aus Deutschland herausgelöst, ohne in Panik alles zu verkaufen. Die Entscheidung dauerte länger als die Umsetzung.
Ausgangslage: Drei Mehrfamilienhäuser in Süddeutschland, Nettorendite unter 3 Prozent, zwei Objekte mit absehbarem Sanierungsbedarf nach EPBD. Das gesamte Vermögen lag in einem Rechtsraum: Firma, Immobilien, Altersvorsorge.
Entscheidung: Zunächst verkaufte er das Objekt mit dem höchsten Sanierungsrisiko. Anschließend investierte er rund 1,2 Millionen USD in einen Neubau auf Grand Bahama. Damit erfüllte er zugleich die Schwelle der Economic Permanent Residency (Option A). Den Antrag stellte er nach Erwerb der Immobilie, die Unterlagen umfassten Führungszeugnis, Bankreferenz, Gesundheitszeugnis und Finanznachweise. Schließlich habe ich ihn auf das persönliche Interview vorbereitet.
Ergebnis: Innerhalb der offiziellen Bearbeitungszeit von 3 bis 9 Monaten erhielt er den dauerhaften Aufenthaltsstatus. Heute lebt er auf Grand Bahama, rund 20 Minuten Flugzeit von Miami. Zwei Mehrfamilienhäuser hält er weiterhin in Deutschland. Die steuerlichen Folgen hatte sein Steuerberater vorab geprüft. Seine Bahamas-Immobilie bleibt zudem jederzeit verkäuflich.
Sein Satz beim letzten Treffen in Freeport: „Ich habe Deutschland nicht verlassen, weil ich musste. Ich habe es getan, weil ich endlich konnte.“
Warum EU und Schweiz keinen Vermögensschutz außerhalb des Systems bieten
Ein Umzug innerhalb der EU oder in die Schweiz verändert den Steuersatz, aber nicht das Regelwerk, an dem der Vermögensschutz in Deutschland scheitert. Innerhalb der EU wechselst du das Zimmer, nicht das Haus. Vier Argumente zeigen, warum das für echten Vermögensschutz nicht reicht.
Dasselbe Datensystem
Alle EU-Staaten und die Schweiz tauschen Kontodaten über den Common Reporting Standard (CRS) und die EU-Amtshilferichtlinie (DAC) aus. Seit 2025 baut die EU-Geldwäschebehörde AMLA in Frankfurt zudem eine zentrale Aufsicht auf. Datenaustausch ist allerdings legitim und gilt im Übrigen auch für die Bahamas. Der Unterschied liegt woanders: In der EU entscheiden dieselben Institutionen über Datenzugriff und über künftige Abgaben. Was CRS konkret meldet, steht im Beitrag zum CRS-Datenaustausch.
Programme mit Verfallsdatum
Portugal strich 2023 die Immobilienvariante des Golden Visa und beendete 2024 das NHR-Regime. Anschließend schaffte Spanien sein Golden Visa im April 2025 ab, Irland und die Niederlande ihre Programme 2023/24. Im April 2025 kippte der EuGH zudem Maltas Staatsbürgerschaftsprogramm. Was nach NHR kam, analysiere ich im Beitrag Portugal NHR-Nachfolger IFICI.
Kein EU-Privileg beim Wegzug
Seit 2022 behandelt § 6 AStG einen Wegzug nach Spanien steuerlich nicht mehr günstiger als einen Wegzug in ein Drittland. Folglich verliert die EU-Lösung genau den Vorteil, mit dem sie früher argumentiert wurde.
Auch Sonderregime fallen
Großbritannien schaffte das Non-Dom-Regime zum 6. April 2025 ab. Die Schweiz erhebt hingegen kantonale Vermögenssteuern, und die JUSO-Initiative 2025 hat gezeigt, dass auch dort über große Vermögen politisch gestritten wird. Warum der schnelle Exit nach Dubai trotzdem kein Ausweg ist, erkläre ich im Beitrag zur UK-Non-Dom-Abschaffung. Dubai habe ich selbst getestet und verworfen: 0 Prozent Einkommensteuer, aber 9 Prozent Körperschaftsteuer seit 2023 und kein starker Heimatmarkt.
Die einzig valide Lösung: Ein Plan B außerhalb der EU
Die einzig valide Antwort auf den strukturellen Mangel ist eine Wohnsitz-Option außerhalb der EU, die rechtlich sauber ist, am Zielort steuerneutral wirkt und keinen Umzug erzwingt. Ich nenne das „Auswandern ohne auszuwandern“: Du baust einen Anker, bevor du ihn brauchst.
Mein Referenzmodell für Vermögensschutz außerhalb von Deutschland sind daher die Bahamas mit drei Säulen. Das Prinzip erläutere ich auch auf der Seite Plan B: zweite Residenz über Immobilien.
- Sicherheit: greifbares Eigentum an einer Immobilie in einem Common-Law-System, Bahama-Dollar 1:1 zum US-Dollar.
- Escape: ein steuerneutraler Anker außerhalb des EU-Systems. Laut Bahamas Investment Authority gelten 0 Prozent Einkommensteuer, 0 Prozent Kapitalertragsteuer, 0 Prozent Erbschaftsteuer und keine Vermögensteuer. Warum das echtes Steuerrecht ist, belege ich im Beitrag Bahamas Steuern.
- Anker: ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht nahe am US-Markt, ohne US-Steuerresident zu werden. Wie eng Grand Bahama und Florida verbunden sind, zeigt meine Analyse.
Home Owner’s Residence Card und Economic Permanent Residency
Die Bahamas kennen jedoch zwei getrennte Wege. Die Home Owner’s Residence Card hat keine gesetzliche Mindestinvestition, der reine Immobilienerwerb qualifiziert. Die Economic Permanent Residency nach dem Immigration Act ist hingegen ein dauerhafter Status mit klaren Schwellen. Früher galten feste Mindestsummen wie 750.000 oder 500.000 USD, heute sind sie für die Home Owner’s Residence Card entfallen.
| Merkmal | Home Owner’s Residence Card | Economic Permanent Residency |
|---|---|---|
| Mindestinvestition | keine gesetzliche Mindestsumme | Option A: 1.000.000 USD · Option B (Fast Track): 2.500.000 USD in Wohnimmobilie |
| Bearbeitung | nach Immobilienerwerb | Option A: offiziell 3–9 Monate · Option B: 21–45 Tage |
| Gültigkeit | jährlich erneuert | dauerhaft (vergleichbar einer Green Card) |
| Kosten | Gebühren laut Immigration Department | 15.000 BSD einmalig + 1.000 BSD jährlich |
| Mindestaufenthalt | keiner | keiner gesetzlich festgelegt; Präsenz-Erwartungen mit dem Immigration Attorney bestätigen |
Bei Option A darfst du bereits auf den Bahamas leben, sobald der Antrag eingereicht und die Immobilie erworben ist. Zudem muss die 1 Million USD nicht auf einmal fließen: Du kannst ein Grundstück kaufen, ein Projekt über 1 Million USD planen und dann die Residency beantragen. Mandanten mit Fast Track hielten zudem ihre Karte teilweise nach rund einem Monat in Händen. Den vollständigen Ablauf beschreibe ich im Guide zur Economic Permanent Residency.
Deutschland und Bahamas im Vergleich
| Faktor | Deutschland | Bahamas |
|---|---|---|
| Einkommensteuer | bis 45 % plus Soli; Tax Wedge 47,9 % (OECD 2025) | 0 % |
| Kapitalertragsteuer | 25 % plus Soli | 0 % |
| Erbschaftsteuer | bis 50 %, Reform nach BVerfG offen | 0 % |
| Vermögensteuer | ausgesetzt, Anträge im Bundestag 2026 | keine |
| Rechtssystem | Civil Law, häufige Gesetzesänderungen | Common Law |
| Währung | Euro | BSD 1:1 an USD gekoppelt |
Grand Bahama hat außerdem einen weiteren Vorteil. Das Hawksbill Creek Agreement gilt bis 2054 und nur in der Freeport-Zone. Dort ist Baumaterial folglich zollfrei einführbar. Deshalb entstehen Neubauten von CPH Investment Group in Freeport 30 bis 40 Prozent unter Marktwert, die Mietrendite liegt illustrativ bei rund 8 Prozent pro Jahr. Gleichzeitig arbeite ich bewusst mit kleinen Projekten zwischen 1 und 5 Millionen USD, maximal vier Anlegern pro Projekt und ohne Fonds. Sicherheit geht vor Rendite. Ein Beispiel ist schließlich unser eigenes Projekt ALMA Residences, die Struktur dahinter steht bei CPH Investment Group.
Über 90 Prozent meiner Mandanten nutzen zusätzlich eine Bahamas IBC, oft kombiniert mit einer US-LLC mit Sitz in Florida. Wohnt die Person dahinter in Freeport, gilt die LLC als disregarded entity. Wichtig bleibt allerdings: Residenz ist nicht Steuerresidenz und nicht Staatsbürgerschaft. Solange dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt, bleibt die deutsche Steuerpflicht bestehen. Die Steuerfolgen prüft dein Steuerberater, die Rechtsfragen klärt der bahamaische Immigration Attorney. Wie man einen zweiten Wohnsitz im Ausland ohne Aufgabe des deutschen aufbaut, beschreibe ich gesondert. Die gesamte Blaupause steht in meinem Buch „Auswandern Bahamas“.
Die fünf größten Fehler beim Vermögensschutz in Deutschland
Die meisten Fehler beim Vermögensschutz in Deutschland entstehen nicht aus Unwissen, sondern aus Bequemlichkeit. Deshalb wiederholen sie sich. Fünf Muster sehe ich immer wieder.
- Auf das Urteil warten. Wer erst nach der Karlsruher Entscheidung zur Erbschaftsteuer plant, plant möglicherweise schon unter neuen Regeln. Gegenmaßnahme: Nachfolge jetzt mit dem Steuerberater durchrechnen, Szenarien für beide Ausgänge.
- Diversifikation mit Streuung im Inland verwechseln. Drei Wohnungen in drei deutschen Städten sind kein Schutz, sondern dreifaches Klumpenrisiko. Gegenmaßnahme: echte Immobilien-Diversifikation ins Ausland über eine zweite Jurisdiktion.
- Innerhalb der EU umziehen und es Plan B nennen. Spanien, Portugal oder Zypern bleiben im selben Regelwerk. Gegenmaßnahme: einen Anker außerhalb der EU wählen.
- Einen Pass jagen statt eine Residency aufbauen. Ein zweiter Pass verändert jedoch deine Steuerlage nicht. Gegenmaßnahme: Residenz, Steuerresidenz und Staatsbürgerschaft sauber trennen, wie im Citizenship-by-Investment-Vergleich beschrieben.
- In Fonds statt in greifbares Eigentum investieren. Ein Fondsanteil ist ein Versprechen, keine Immobilie, und kann zudem unter § 19 Abs. 3 InvStG fallen. Gegenmaßnahme: Boutique-Projekte mit direktem Eigentum und ohne Lock-up.
Fazit: Vermögensschutz beginnt außerhalb des Heimatmarkts
Vermögensschutz Deutschland ist 2026 kein Fundament mehr, sondern ein Klumpenrisiko. Vermögensteuer-Anträge, das Erbschaftsteuer-Verfahren in Karlsruhe, die Berliner Vergesellschaftung, die Renditeschere und steigende Insolvenzen zeigen alle in dieselbe Richtung.
Der Mangel ist kein Betriebsunfall. Er ist die Richtung. Deshalb hilft es nicht, innerhalb desselben Systems die Möbel umzustellen. Echter Schutz entsteht dort, wo Kontrolle, Streuung und ein dauerhaftes Recht außerhalb der EU zusammenkommen. Betongold bleibt dennoch wertvoll, wenn du es richtig einsetzt, wie ich auf der Seite zu Betongold-Immobilien erkläre.
Die Frage ist nicht, ob du eine Option außerhalb brauchst, sondern ob sie steht, bevor du sie brauchst. Der wahre Luxus ist nicht Besitz. Es sind Optionen.
Ich bin diesen Weg selbst gegangen. Dreimal. Meine Geschichte und meinen Hintergrund findest du auf der Seite über mich als Plan B Architekt.
Häufige Fragen zu Vermögensschutz Deutschland
Wie kann ich mein Vermögen in Deutschland legal schützen?
Legal schützt du Vermögen in Deutschland vor allem durch Diversifikation über mehrere Rechtsräume. Inländische Instrumente wie GmbH, Schenkungsfreibeträge, Familienstiftung und Testament bleiben sinnvoll, wirken aber nur innerhalb des deutschen Rechts. Ein zweiter Anker außerhalb der EU, etwa eine Immobilie mit Residency auf den Bahamas, ergänzt diese Bausteine. Die steuerliche Wirkung prüft immer dein Steuerberater.
Kommt die Vermögensteuer 2026 zurück?
Nein, beschlossen ist bisher nichts. Am 6. März 2026 beriet der Bundestag den Antrag der Linken (Drucksache 21/4029), der 1 Prozent ab der ersten Million Nettovermögen fordert. Der Antrag wurde an den Finanzausschuss überwiesen. Die Vermögensteuer wird seit 1997 nicht erhoben, das Gesetz besteht jedoch weiter. Die politische Debatte bleibt damit ein dauerhafter Planungsfaktor.
Wann entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer?
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 die Verfahren 1 BvF 1/23 und 1 BvR 804/22. Fachkanzleien rechnen mit einem Urteil im Jahr 2027. Bis dahin gilt das bestehende Recht einschließlich der Verschonung von Betriebsvermögen mit 85 bis 100 Prozent. Nach dem Präzedenzfall von 2014 könnten neue Regeln bereits ab dem Urteilsdatum greifen.
Was bedeutet das Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz für Eigentümer?
Das Berliner Vergesellschaftungsrahmengesetz vom 12. März 2026 schafft einen rechtlichen Rahmen, um Grund und Boden nach Artikel 15 Grundgesetz in Gemeineigentum zu überführen. Es tritt erst zwei Jahre nach Verkündung in Kraft und soll vorab verfassungsgerichtlich geprüft werden. Konkrete Vergesellschaftungen bräuchten weitere Gesetze. Für Eigentümer ist es vor allem ein Signal für sinkende Planbarkeit.
Schützt eine Immobilie in Spanien oder Portugal vor deutschen Steuern?
Nein, eine Immobilie in Spanien oder Portugal beendet die deutsche Steuerpflicht nicht, solange Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Deutschland liegen. Beide Länder gehören zudem zum EU-Regelwerk mit CRS und DAC. Spanien beendete sein Golden Visa im April 2025, Portugal strich die Immobilienvariante 2023 und das NHR-Regime 2024. Christoph Albeck nennt das „das Zimmer wechseln, nicht das Haus“.
Was kostet die Economic Permanent Residency auf den Bahamas?
Die Economic Permanent Residency verlangt mindestens 1.000.000 USD in einer Wohnimmobilie (Option A) oder 2.500.000 USD im Fast Track (Option B). Die Antragskosten betragen 15.000 BSD einmalig und 1.000 BSD jährlich. Benötigt werden Führungszeugnis, Bankreferenz, Gesundheitszeugnis und Finanznachweise. Die Immobilie bleibt jederzeit verkäuflich, eine Lock-up-Period gibt es nicht.
Wie lange dauert die Bahamas Residency?
Die Economic Permanent Residency dauert bei Option A offiziell 3 bis 9 Monate, beim Fast Track ab 2,5 Millionen USD 21 bis 45 Tage. Bei Option A darfst du bereits auf den Bahamas leben, sobald der Antrag eingereicht und die Immobilie erworben ist. Zum Verfahren gehört ein persönliches Interview, auf das Christoph Albeck seine Mandanten vorbereitet.
Muss ich für die Bahamas Residency aus Deutschland wegziehen?
Nein, weder die Home Owner’s Residence Card noch die Economic Permanent Residency verlangen einen gesetzlichen Mindestaufenthalt. Du kannst deinen Wohnsitz in Deutschland behalten. Dann bleibst du allerdings in Deutschland voll steuerpflichtig. Präsenz-Erwartungen bei der Economic Permanent Residency bestätigst du mit dem bahamaischen Immigration Attorney, die Steuerfolgen mit deinem Steuerberater.
Ist eine Bahamas-Residency dasselbe wie ein zweiter Pass?
Nein, eine Residency ist ein Aufenthaltsrecht, keine Staatsbürgerschaft und keine automatische Steuerresidenz. Die bahamaische Staatsbürgerschaft ist frühestens nach 10 Jahren möglich. Ein Schengen-Zugang entsteht durch die Residency nicht. Für Reisen in die USA ist für Bahamas-Residenten zudem ein B1/B2-Visum praktisch unerlässlich.
Welche Steuern gibt es auf den Bahamas?
Auf den Bahamas gibt es laut Bahamas Investment Authority keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Vermögensteuer. Der Staat finanziert sich überwiegend über indirekte Abgaben wie Mehrwertsteuer und Zölle. Der Bahama-Dollar ist 1:1 an den US-Dollar gekoppelt. Mehr Details erklärt der Beitrag Bahamas Steuern.
Wer ist Christoph Albeck?
Christoph Albeck ist Dipl.-Volkswirt und Immobilienentwickler mit 30 Jahren Erfahrung. Er lebt seit 2020 in Freeport auf Grand Bahama und entwickelt dort selbst Projekte wie ALMA Residences. Christoph Albeck ist dreimal ausgewandert und versteht sich als Plan B Architekt: Er begleitet Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beim Aufbau einer Wohnsitz-Option außerhalb der EU.
Warum Grand Bahama statt Dubai oder Portugal?
Grand Bahama verbindet Common Law, 0 Prozent Einkommensteuer und rund 20 Minuten Flugzeit nach Florida. Dubai erhebt seit 2023 9 Prozent Körperschaftsteuer, Christoph Albeck hat den Standort getestet und mangels starkem Heimatmarkt verworfen. Portugal gehört zur EU und hat NHR 2024 beendet. In der Freeport-Zone gilt zudem das Hawksbill Creek Agreement bis 2054.
Was ist das Hawksbill Creek Agreement?
Das Hawksbill Creek Agreement ist ein Vertrag zwischen der bahamaischen Regierung und der Grand Bahama Port Authority, der bis 2054 gilt. Es betrifft ausschließlich die Freeport-Zone auf Grand Bahama, nicht die gesamten Bahamas. Dort ist unter anderem Baumaterial zollfrei einführbar. Deshalb können Neubauten in Freeport deutlich unter Marktwert entstehen, wie im Beitrag zum Wohnsitz in Freeport beschrieben.
Was bedeutet „Auswandern ohne auszuwandern“?
„Auswandern ohne auszuwandern“ ist das Konzept von Christoph Albeck für einen Plan B außerhalb der EU. Du erwirbst eine Immobilie und ein Aufenthaltsrecht auf den Bahamas, behältst aber dein Leben und Unternehmen in Deutschland. Die Option steht bereit, bevor du sie brauchst. Ob du sie je nutzt, entscheidest du selbst.
Zwei Wege – je nachdem, wer du bist
Ein Plan B außerhalb der EU entsteht nicht durch Lesen. Er entsteht durch einen ersten konkreten Schritt. Welcher passt zu dir?
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