Wegzugsbesteuerung GmbH: Warum der Umzug nicht die Falle ist

Inhaltsverzeichnis
  1. Wegzugsbesteuerung GmbH: Was § 6 AStG 2026 verlangt
  2. Fünf Schmerzpunkte der Wegzugsbesteuerung GmbH
  3. Fallstudie: Software-GmbH mit 2,2 Millionen Euro Firmenwert
  4. Warum EU und Schweiz bei der Wegzugsbesteuerung keine Lösung sind
  5. Die valide Lösung: Wohnsitz-Option außerhalb der EU statt überstürztem Wegzug
  6. Die fünf größten Fehler bei der Wegzugsbesteuerung GmbH
  7. Fazit: Die Wegzugsbesteuerung GmbH ist eine Planungsfrage
  8. Häufige Fragen zur Wegzugsbesteuerung GmbH
  9. Zwei Wege – je nachdem, wer du bist

Von Freeport auf Grand Bahama aus, rund 20 Minuten Flugzeit von Miami entfernt, spreche ich fast jede Woche mit deutschen Unternehmern, die über einen Plan B nachdenken. Sie haben eine GmbH aufgebaut, oft über zwanzig Jahre, und die Anteile sind heute ein Vielfaches des Stammkapitals wert. Dann fällt ein Begriff, und die Stimmung kippt: Wegzugsbesteuerung GmbH.

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG behandelt deinen Wegzug so, als hättest du deine GmbH-Anteile am Tag davor verkauft. Du zahlst Einkommensteuer auf einen Gewinn, den du nie erhalten hast. Bei einer GmbH mit 750.000 Euro Wert sind das schnell rund 186.000 Euro, bei zwei Millionen Euro über eine halbe Million.

Aber was die meisten nicht sehen: Nicht der Wegzug ist die Falle, sondern die Annahme, dass ein Plan B zwingend einen Wegzug voraussetzt. Ich bin selbst dreimal ausgewandert. Beim zweiten Mal hat mich ein einziger Denkfehler viel Geld gekostet. Deshalb erkläre ich hier die Mechanik der Wegzugsbesteuerung GmbH mit korrekten Zahlen für 2026, rechne zwei Beispiele vollständig durch und zeige, warum eine Wohnsitz-Option außerhalb der EU etwas anderes ist als ein Umzug. Ich bin kein Steuerberater. Die konkrete Steuerfolge prüft immer dein Steuerberater.

Wegzugsbesteuerung GmbH: Was § 6 AStG 2026 verlangt

Die Wegzugsbesteuerung GmbH greift, wenn du deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beendest und mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hältst. Der Fiskus unterstellt dann einen Verkauf zum gemeinen Wert und besteuert den Wertzuwachs nach dem Teileinkünfteverfahren.

Rechtsgrundlage ist § 6 des Außensteuergesetzes. Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz wurde die Vorschrift zum 1. Januar 2022 grundlegend neu gefasst. Seitdem gelten diese Voraussetzungen:

  • Beteiligung: Du hältst oder hieltst innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 Prozent an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 17 EStG.
  • Vorlaufzeit: Du warst innerhalb der letzten zwölf Jahre vor dem Wegzug mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig. Früher waren es zehn Jahre.
  • Auslöser: Du gibst Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf. Daneben lösen auch eine Schenkung oder Vererbung der Anteile an eine Person ohne unbeschränkte Steuerpflicht sowie der Verlust oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts die Steuer aus.

Die Steuer berechnet sich so: Gemeiner Wert der Anteile minus Anschaffungskosten ergibt den fiktiven Veräußerungsgewinn. Davon sind nach dem Teileinkünfteverfahren 60 Prozent steuerpflichtig, und zwar mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag. Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent gilt hier ausdrücklich nicht, denn Anteile ab 1 Prozent fallen unter § 17 EStG.

Zum 1. Januar 2025 hat der Gesetzgeber die Regel zudem auf Investmentfonds ausgeweitet. Nach § 19 Abs. 3 InvStG gilt die Wegzugsbesteuerung seither auch für Fondsanteile, wenn du mindestens 1 Prozent hältst oder die Anschaffungskosten mehr als 500.000 Euro betragen. Wer seine Liquidität außerhalb der GmbH in Fonds geparkt hat, ist daher ebenfalls betroffen. Die Anwendungsgrundsätze zum Außensteuergesetz hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 22. Dezember 2023 neu veröffentlicht.

Einen grundsätzlichen Überblick über alle Wegzugs-Varianten gebe ich im Beitrag Wegzugsbesteuerung – die Falle, die niemand rechtzeitig sieht. Hier konzentriere ich mich auf die GmbH.

Rechenbeispiel 1: GmbH mit 750.000 Euro Wert

Ein Unternehmer hat 2015 eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital gegründet. Heute liegt der gemeine Wert der Anteile bei 750.000 Euro. Er ist ledig, hat im Wegzugsjahr keine weiteren Einkünfte, Kirchensteuer fällt nicht an. Gerechnet wird mit dem Einkommensteuertarif 2026.

SchrittBetragErläuterung
Gemeiner Wert der Anteile750.000 EURBewertung zum Wegzugszeitpunkt
Anschaffungskosten– 25.000 EURStammkapital
Fiktiver Veräußerungsgewinn725.000 EURStille Reserven
Steuerpflichtig (60 %, Teileinkünfteverfahren)435.000 EUR40 % bleiben steuerfrei
Einkommensteuer (Tarif 2026: 45 % × 435.000 – 19.470 EUR)ca. 176.280 EURReichensteuer-Zone ab 277.826 EUR
Solidaritätszuschlag 5,5 %ca. 9.695 EURVolle Belastung bei dieser Höhe
Wegzugssteuer gesamtca. 186.000 EUROhne Kirchensteuer
Bei Ratenzahlung (7 Jahresraten)ca. 26.600 EUR pro JahrZinslos, in der Regel gegen Sicherheit

Hat der Unternehmer im selben Jahr zusätzlich ein Geschäftsführergehalt oder andere Einkünfte über 277.826 Euro, wird der gesamte fiktive Gewinn mit dem Grenzsteuersatz von 45 Prozent belastet. Dann steigt die Wegzugssteuer auf rund 206.500 Euro. Zum Vergleich: Wer fälschlich mit 26,375 Prozent Abgeltungsteuer auf die vollen 725.000 Euro rechnet, kommt auf 191.200 Euro. Die Größenordnung wirkt ähnlich, die Mechanik ist jedoch falsch, und bei höheren Werten weicht das Ergebnis deutlich ab.

Rechenbeispiel 2: GmbH mit 2 Millionen Euro Wert

Bei einem Anteilswert von 2.000.000 Euro und 25.000 Euro Anschaffungskosten beträgt der fiktive Gewinn 1.975.000 Euro. Steuerpflichtig sind 60 Prozent, also 1.185.000 Euro. Die Einkommensteuer nach Tarif 2026 liegt bei rund 513.800 Euro, dazu kommen rund 28.300 Euro Solidaritätszuschlag. Insgesamt sind das etwa 542.000 Euro, fällig, ohne dass ein Euro Kaufpreis geflossen ist. Auch über sieben Raten verteilt bleiben rund 77.400 Euro pro Jahr.

Fünf Schmerzpunkte der Wegzugsbesteuerung GmbH

Die Wegzugsbesteuerung GmbH ist nicht nur teuer, sondern auch tückisch, weil sie Liquidität, Bewertung, Familie und Zeitplanung gleichzeitig betrifft. Diese fünf Punkte begegnen mir in Gesprächen mit Unternehmern am häufigsten.

1. Das EU-Privileg ist seit 2022 abgeschafft

Bis Ende 2021 gab es für Wegzüge in EU- und EWR-Staaten eine zinslose, unbefristete Stundung. Seit 1. Januar 2022 ist dieses Privileg weg. Heute gilt für alle Zielstaaten dasselbe: Die Steuer wird auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten erhoben, zinslos, in der Regel jedoch nur gegen Sicherheitsleistung. Wer heute mit dem Wissen von 2020 plant, plant folglich an der Realität vorbei.

2. Die Bewertung entscheidet über die Steuer

Maßgeblich ist der gemeine Wert der Anteile. Das Finanzamt greift dabei häufig auf das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz zurück. Der Kapitalisierungsfaktor beträgt dort 13,75. Ein nachhaltiger Jahresertrag von 150.000 Euro führt so zu einem Unternehmenswert von gut 2 Millionen Euro, unabhängig davon, ob ein Käufer diesen Preis zahlen würde. Ein Gutachten nach anerkannten Standards wie IDW S1 kann zu einem anderen Wert führen; die Beweislast liegt jedoch bei dir.

3. Die Liquidität liegt in der GmbH, die Steuer fällt privat an

Die Wegzugssteuer schuldest du als Privatperson. Das Geld steckt jedoch meist in der GmbH. Holst du es per Ausschüttung heraus, löst das wiederum Steuern aus. Zudem kann eine größere Ausschüttung während der Ratenzahlung dazu führen, dass die restlichen Raten sofort fällig werden. Gleichzeitig bindet die geforderte Sicherheit, etwa eine Bankbürgschaft, Kapital, das dir für dein nächstes Projekt fehlt.

4. Die Rückkehroption hilft nur Zögernden

Kehrst du innerhalb von sieben Jahren zurück und wirst wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt der Steueranspruch. Auf Antrag kann die Frist um bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn deine Rückkehrabsicht fortbesteht. Laut BFH-Urteil vom 21. Dezember 2022 (I R 55/19) zählt dabei die tatsächliche Rückkehr. Allerdings ist das eine Brücke für eine vorübergehende Abwesenheit, kein Werkzeug für einen echten Neustart.

5. Familie und Nachfolge können die Steuer auslösen

Die Wegzugsbesteuerung betrifft nicht nur dich. Schenkst oder vererbst du GmbH-Anteile an ein Kind, das im Ausland lebt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann das ebenfalls § 6 AStG auslösen. Für Unternehmerfamilien mit Kindern in den USA oder in Großbritannien wird die Nachfolge damit zum Steuerereignis. Wie die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen zusätzlich wirkt, beschreibe ich im Beitrag zur Verschonung von Betriebsvermögen 2026.

Diese fünf Punkte hängen zusammen. Steigt der Firmenwert, steigen Steuer, Sicherheit und Bürokratie gleichzeitig. Deshalb ist der späte Start der teuerste Fehler. Warum gerade Unternehmer mit gewachsener GmbH in diese Lage geraten, beschreibe ich im Leitfaden zur Heimatmarkt-Falle bei Immobilien und Vermögen.

Fallstudie: Software-GmbH mit 2,2 Millionen Euro Firmenwert

Ein Software-Unternehmer aus Süddeutschland, 51 Jahre, Alleingesellschafter, wollte einen Plan B außerhalb der EU aufbauen. Seine GmbH war mit rund 2,2 Millionen Euro bewertet, die Anschaffungskosten lagen bei 25.000 Euro.

Ausgangslage: Sein Steuerberater rechnete ihm für einen sofortigen Wegzug eine Wegzugssteuer von deutlich über 550.000 Euro vor. Zudem wollte die Familie Deutschland nicht vollständig verlassen; die Kinder gingen noch zur Schule, der Betrieb lief in München.

Entscheidung: Statt überstürzt umzuziehen, trennte er zwei Fragen, die er bis dahin vermischt hatte. Erstens: Wo liegt mein steuerlicher Lebensmittelpunkt? Zweitens: Wo habe ich ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht? Er behielt seinen Wohnsitz in Deutschland und damit seine unbeschränkte Steuerpflicht. Parallel erwarb er ein Grundstück in Freeport, plante ein Projekt über 1 Million US-Dollar und beantragte über einen bahamaischen Immigration Attorney die Economic Permanent Residency. Seine Steuerkanzlei dokumentierte die Unternehmensbewertung und prüfte die Folgen für einen späteren Wegzug.

Ergebnis nach 24 Monaten: Ein Wegzug im Sinne von § 6 AStG fand nicht statt; die Option dafür steht jedoch. Er sagte mir: „Ich muss mich nicht heute entscheiden. Aber ich kann es jederzeit.“ Die Steuerlast eines späteren Wegzugs verschwindet dadurch nicht. Sie wird jedoch planbar und lässt sich mit dem Steuerberater in einen Gesamtplan einbetten, statt ihn zu überrollen.

Warum EU und Schweiz bei der Wegzugsbesteuerung keine Lösung sind

Ein Wegzug nach Spanien, Portugal, Italien oder in die Schweiz löst die Wegzugsbesteuerung GmbH nicht, denn seit 2022 behandelt § 6 AStG EU-Staaten und Drittstaaten gleich. Zudem bringt jeder dieser Zielstaaten eigene Lasten mit. Innerhalb der EU wechselst du das Zimmer, nicht das Haus.

Kein Steuervorteil mehr für EU-Ziele

Früher sprach für einen Umzug nach Spanien oder Österreich die zinslose Dauerstundung. Diese gibt es seit 1. Januar 2022 nicht mehr. Wer heute nach Mallorca zieht, zahlt dieselbe Wegzugssteuer wie bei einem Umzug auf die Bahamas, in sieben Raten gegen Sicherheit. Was ein Umzug nach Spanien steuerlich zusätzlich bedeutet, zeigt der Beitrag Spanien auswandern als Unternehmer.

Die Schweiz ist ein Sonderfall mit offenem Ausgang

Für Wegzüge in die Schweiz nach altem Recht, also bis Mitte 2021, gewährt das Bundesfinanzministerium laut Schreiben vom 2. Juni 2025 eine unbefristete, zinslose Stundung. Grundlage sind das Freizügigkeitsabkommen und ein EuGH-Urteil von 2019. Ob das auch für das seit 2022 geltende Recht gilt, ist offen. Zudem erheben die Kantone eine Vermögenssteuer, und die JUSO-Initiative zur Erbschaftsteuer auf große Vermögen wurde zwar am 30. November 2025 abgelehnt, zeigt aber die Richtung der Debatte.

Programme verschwinden

Portugal hat das NHR-Regime 2024 beendet und Immobilien 2023 aus dem Golden Visa gestrichen. Spanien hat sein Golden Visa im April 2025 abgeschafft. Großbritannien hat das Non-Dom-Regime zum 6. April 2025 beendet. Eine Struktur, die auf einem Sonderregime beruht, steht deshalb immer unter Vorbehalt. Zur Einordnung des britischen Falls siehe UK Non-Dom-Abschaffung und Plan B.

Dieselbe Transparenz, dieselbe Richtung

Innerhalb der EU gelten der automatische Informationsaustausch nach CRS und DAC sowie die Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA mit Sitz in Frankfurt, die 2025 gestartet ist. Transparenz ist dabei kein Problem, wenn alles sauber ist. Sie zeigt jedoch, dass ein EU-Umzug dich nicht aus dem System nimmt. Wie der Datenaustausch auch Bahamas-Konten erfasst, erkläre ich im Beitrag zum CRS-Datenaustausch.

Die valide Lösung: Wohnsitz-Option außerhalb der EU statt überstürztem Wegzug

Die wirksamste Antwort auf die Wegzugsbesteuerung GmbH ist kein Steuertrick, sondern eine Trennung von Aufenthaltsrecht und Steuerwohnsitz. Eine Residency außerhalb der EU schafft eine Option, ohne dass du deinen deutschen Wohnsitz aufgeben musst. Ich nenne das „Auswandern ohne auszuwandern“.

Der Kern ist einfach: § 6 AStG knüpft an die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht an. Solange dein Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt, bleibt die deutsche Steuerpflicht bestehen. Ein Aufenthaltsrecht auf den Bahamas ist keine Steuerresidenz und keine Staatsbürgerschaft. Ob in deinem konkreten Fall ein Auslöser vorliegt, prüft dein Steuerberater, denn auch der Verlust des Besteuerungsrechts kann § 6 AStG auslösen. Die Abgrenzung der unbeschränkten Steuerpflicht erkläre ich im Beitrag unbeschränkte Steuerpflicht beenden, die Grenzen der Tageszählung in 183-Tage-Regel ist kein Freifahrtschein.

Das Bahamas-Referenzmodell

Mein Referenzmodell sind die Bahamas, konkret Grand Bahama, wo ich seit 2020 in Freeport lebe und mit den ALMA Residences selbst entwickle. Es ruht auf drei Säulen: Sicherheit durch greifbares Eigentum unter Common Law, Escape durch einen steuerneutralen Anker außerhalb des EU-Systems und Anker durch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht nahe am US-Markt, ohne US-Steuerresident zu werden. Laut Bahamas Investment Authority gibt es 0 Prozent Einkommensteuer, 0 Prozent Kapitalertragsteuer, 0 Prozent Erbschaftsteuer und keine Vermögensteuer. Der Bahama-Dollar ist 1:1 an den US-Dollar gekoppelt.

Zwei Wege zur Residency, klar getrennt

  • Home Owner’s Residence Card: keine gesetzliche Mindestinvestition, der Erwerb einer Wohnimmobilie qualifiziert, jährliche Erneuerung, kein Mindestaufenthalt. Die früheren Schwellen von 500.000 bzw. 750.000 US-Dollar gelten nicht mehr.
  • Economic Permanent Residency: dauerhaft gültig nach dem Immigration Act. Standard ab 1.000.000 US-Dollar in Wohnimmobilien, Bearbeitung offiziell drei bis neun Monate; leben kannst du vor Ort, sobald der Antrag eingereicht und die Immobilie erworben ist. Fast Track ab 2.500.000 US-Dollar mit 21 bis 45 Tagen. Antragskosten 15.000 BSD einmalig plus 1.000 BSD jährlich. Die Million muss nicht auf einmal fließen: Grundstück kaufen, Projekt über 1 Million US-Dollar planen, dann beantragen.

Präsenz-Erwartungen bestätigst du mit dem Immigration Attorney; ein gesetzlicher Mindestaufenthalt existiert nicht. Zum Antrag gehören ein persönliches Interview, Führungszeugnis, Bankreferenz, Gesundheitszeugnis und Finanznachweise. Details stehen im Beitrag zur Economic Permanent Residency auf den Bahamas und im Leitfaden Plan B: zweite Residenz über Immobilien.

Deutschland und Bahamas im Vergleich

KriteriumDeutschlandBahamas (Grand Bahama)
Wegzugsbesteuerung auf GmbH-Anteile§ 6 AStG, 60 % des Wertzuwachses zum persönlichen Satzkeine Wegzugssteuer
Einkommensteuerbis 45 % zzgl. Soli0 %
KapitalertragsteuerAbgeltungsteuer 25 % bzw. Teileinkünfteverfahren0 %
Erbschaftsteuerbis 50 %0 %
Vermögensteuerausgesetzt, politisch diskutiertkeine
Steuer- und Abgabenkeil (OECD 2025)47,9 %–
RechtssystemCivil Law, EU-RechtCommon Law
Aufenthaltsrecht durch Immobilie–Home Owner’s Residence Card, Economic Permanent Residency
Staatsbürgerschaft–nach 10 Jahren möglich

Struktur mit IBC und US-LLC

Über 90 Prozent meiner Mandanten nutzen eine Bahamas IBC, eine International Business Company. Kombiniert mit einer US-LLC mit Sitz in Florida entsteht der sogenannte US-LLC Hack: Die Person dahinter wohnt in Freeport, die LLC ist steuerlich eine disregarded entity. Diese Struktur ist für Unternehmer gedacht, die tatsächlich auf den Bahamas leben. Für eine bestehende deutsche GmbH ersetzt sie keine steuerliche Prüfung. Wie Holdingstrukturen zusammenspielen, erkläre ich in Holdingstruktur Ausland und im Beitrag GmbH ins Ausland verlegen.

Die fünf größten Fehler bei der Wegzugsbesteuerung GmbH

Die meisten teuren Fehler bei der Wegzugsbesteuerung GmbH entstehen durch falsche Annahmen und schlechtes Timing, nicht durch das Gesetz selbst. Diese fünf sehe ich am häufigsten.

  1. Mit Abgeltungsteuer rechnen. Wer 26,375 Prozent auf den vollen Gewinn ansetzt, rechnet falsch. Gegenmaßnahme: Teileinkünfteverfahren, 60 Prozent zum persönlichen Satz, und den Tarif des Wegzugsjahres verwenden.
  2. Zu spät planen. Jedes Jahr Wachstum erhöht die Bemessungsgrundlage. Gegenmaßnahme: Bewertung frühzeitig dokumentieren und den Zeitplan mit dem Steuerberater festlegen, bevor der Umzug beschlossen ist.
  3. Die Betriebsstätte vergessen. Wer auszieht und die GmbH aus dem Ausland führt, riskiert eine Verlagerung der Geschäftsleitung. Gegenmaßnahme: Geschäftsführung und Substanz klar regeln, siehe Betriebsstätte im Ausland vermeiden.
  4. Banking erst nach dem Umzug klären. Ohne funktionierende Konten scheitert jede Struktur. Gegenmaßnahme: Konten vorher eröffnen, siehe Bankkonto Ausland für DACH-Unternehmer.
  5. Innerhalb der EU umziehen und es Plan B nennen. Seit 2022 bringt ein EU-Ziel bei § 6 AStG keinen Vorteil mehr, und die Regulierung zieht mit. Gegenmaßnahme: Den Anker bewusst außerhalb der EU setzen, wie im Beitrag zum zweiten Wohnsitz im Ausland ohne Aufgabe Deutschlands beschrieben.

Fazit: Die Wegzugsbesteuerung GmbH ist eine Planungsfrage

Die Wegzugsbesteuerung GmbH nach § 6 AStG besteuert 60 Prozent des Wertzuwachses deiner Anteile zum persönlichen Steuersatz, sobald deine unbeschränkte Steuerpflicht endet. Bei 750.000 Euro Firmenwert sind das rund 186.000 Euro, bei 2 Millionen Euro rund 542.000 Euro. Seit 2022 gibt es kein EU-Privileg mehr, seit 2025 sind auch größere Fondsanteile erfasst.

Der Mangel ist kein Betriebsunfall. Er ist die Richtung. Deshalb lautet die Frage nicht, wie du der Steuer entkommst. Die Frage ist, ob du deine Optionen aufbaust, solange du nicht unter Zeitdruck stehst. Eine Residency außerhalb der EU trennt Aufenthaltsrecht und Steuerwohnsitz und gibt dir genau diese Zeit. Wer nur einen Plan hat, ist erpressbar.

Wie Kapital und Unternehmer Deutschland derzeit verlassen, beschreibe ich in Kapitalflucht Deutschland 2026. Meinen eigenen Weg mit allen Fehlern schildere ich im Buch „Auswandern Bahamas“, mehr zu meiner Person auf der Seite über mich und zum Standort in der Übersicht Auswandern Bahamas. Ich bin diesen Weg selbst gegangen. Dreimal.

Häufige Fragen zur Wegzugsbesteuerung GmbH

Ab wann gilt die Wegzugsbesteuerung für GmbH-Gesellschafter?

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG gilt, wenn ein Gesellschafter mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält oder innerhalb der letzten fünf Jahre hielt und in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war. Ausgelöst wird sie durch die Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder durch vergleichbare Ereignisse.

Wie hoch ist die Wegzugssteuer auf GmbH-Anteile?

Die Wegzugssteuer beträgt 60 Prozent des fiktiven Veräußerungsgewinns, versteuert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zuzüglich Solidaritätszuschlag. Bei einer GmbH mit 750.000 Euro Wert und 25.000 Euro Anschaffungskosten ergibt das nach Tarif 2026 rund 186.000 Euro ohne Kirchensteuer. Bei einem Wert von 2 Millionen Euro sind es rund 542.000 Euro.

Gilt bei der Wegzugsbesteuerung die Abgeltungsteuer?

Nein. Für Beteiligungen ab 1 Prozent gilt § 17 EStG mit dem Teileinkünfteverfahren, nicht die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Steuerpflichtig sind 60 Prozent des Gewinns zum persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Wer mit 26,375 Prozent auf den vollen Gewinn rechnet, verwendet die falsche Methode.

Kann ich die Wegzugssteuer in Raten zahlen?

Ja. Seit 1. Januar 2022 kann die Wegzugssteuer auf Antrag in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden, und zwar zinslos. In der Regel verlangt das Finanzamt dafür eine Sicherheitsleistung, etwa eine Bankbürgschaft. Werden die Anteile verkauft oder größere Ausschüttungen vorgenommen, können die restlichen Raten sofort fällig werden.

Gibt es noch eine Stundung bei Wegzug in die EU?

Nein. Die zinslose, unbefristete Stundung für Wegzüge in EU- und EWR-Staaten wurde zum 1. Januar 2022 abgeschafft. Seitdem gelten für alle Zielstaaten dieselben Regeln mit sieben Jahresraten. Für Wegzüge in die Schweiz nach altem Recht bis 2021 gewährt das Bundesfinanzministerium laut Schreiben vom 2. Juni 2025 eine unbefristete, zinslose Stundung.

Entfällt die Wegzugssteuer bei Rückkehr nach Deutschland?

Ja, wenn die Rückkehr innerhalb von sieben Jahren erfolgt und die Person wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Auf Antrag kann die Frist um bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn die Rückkehrabsicht fortbesteht. Laut BFH-Urteil vom 21. Dezember 2022 (I R 55/19) zählt die tatsächliche Rückkehr, auch ohne vorher erklärte Absicht.

Wie wird der Wert meiner GmbH für die Wegzugsbesteuerung ermittelt?

Maßgeblich ist der gemeine Wert der Anteile zum Wegzugszeitpunkt. Häufig wird das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz mit einem Kapitalisierungsfaktor von 13,75 angewendet. Ein Gutachten nach anerkannten Bewertungsstandards wie IDW S1 kann zu einem abweichenden Wert führen. Die Bewertung im Einzelfall erarbeitet der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.

Sind auch Fondsanteile von der Wegzugsbesteuerung betroffen?

Ja, seit 1. Januar 2025. Nach § 19 Abs. 3 InvStG gilt die Wegzugsbesteuerung auch für Anteile an Investmentfonds, wenn der Anleger mindestens 1 Prozent hält oder die Anschaffungskosten mehr als 500.000 Euro betragen. Unternehmer, die Liquidität außerhalb der GmbH in Fonds angelegt haben, sind damit zusätzlich betroffen.

Löst eine Bahamas-Residency die Wegzugsbesteuerung aus?

Eine Residency allein beendet die deutsche Steuerpflicht nicht. Die Wegzugsbesteuerung knüpft an die Aufgabe von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland oder an den Verlust des Besteuerungsrechts an. Wer seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland behält, bleibt unbeschränkt steuerpflichtig. Ob im Einzelfall ein Auslöser vorliegt, prüft der Steuerberater.

Was kostet die Economic Permanent Residency auf den Bahamas?

Die Economic Permanent Residency erfordert mindestens 1.000.000 US-Dollar in Wohnimmobilien, im Fast Track mindestens 2.500.000 US-Dollar. Die Antragskosten betragen 15.000 BSD einmalig plus 1.000 BSD jährlich. Die Bearbeitung dauert offiziell drei bis neun Monate, im Fast Track 21 bis 45 Tage. Die Residency ist dauerhaft gültig.

Wer ist Christoph Albeck?

Christoph Albeck ist Diplom-Volkswirt, Immobilienentwickler mit 30 Jahren Erfahrung und Plan B Architekt. Er ist dreimal ausgewandert und lebt seit 2020 in Freeport auf Grand Bahama, wo er selbst die ALMA Residences entwickelt. Christoph Albeck ist kein Steuerberater; er begleitet Unternehmer aus der DACH-Region beim Aufbau einer Wohnsitz-Option außerhalb der EU und bereitet sie auf das Residency-Interview vor.

Warum Grand Bahama statt Dubai für Unternehmer mit GmbH?

Dubai erhebt zwar 0 Prozent Einkommensteuer, aber seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent. Christoph Albeck hat Dubai selbst getestet und verworfen, weil ein starker Heimatmarkt fehlt. Grand Bahama bietet 0 Prozent Einkommen-, Kapitalertrag- und Erbschaftsteuer, Common Law und rund 20 Minuten Flugzeit zum US-Markt. In der Freeport-Zone gilt zudem das Hawksbill Creek Agreement bis 2054.

Was bedeutet „Auswandern ohne auszuwandern“?

„Auswandern ohne auszuwandern“ beschreibt den Ansatz von Christoph Albeck, eine dauerhafte Wohnsitz-Option außerhalb der EU aufzubauen, ohne den Lebensmittelpunkt sofort zu verlegen. Unternehmer erwerben etwa auf Grand Bahama eine Immobilie und eine Residency, behalten aber zunächst ihren deutschen Wohnsitz. Residenz ist dabei nicht gleich Steuerresidenz und nicht gleich Staatsbürgerschaft.

Zwei Wege – je nachdem, wer du bist

Ein Plan B außerhalb der EU entsteht nicht durch Lesen. Er entsteht durch einen ersten konkreten Schritt. Welcher passt zu dir?

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