Florida Steuern 2026: Warum 0 % State Tax nicht steuerfrei heißt

Inhaltsverzeichnis
  1. Florida Steuern 2026: Die Direktantwort
  2. Wann dich Florida Steuern überhaupt treffen: US-Steuerresidenz verstehen
  3. Florida Steuern im Detail: Die einzelnen Steuerarten
  4. Vergleich: Deutschland, Florida und Bahamas
  5. Rechenbeispiele: Was Florida Steuern konkret kosten
  6. Praxisbeispiel: Florida als Markt, nicht als Wohnsitz
  7. Die häufigsten Fehler bei Florida Steuern
  8. Einordnung: Florida im Plan B außerhalb der EU
  9. Fazit: Florida Steuern sind kein Nullsummenspiel
  10. Häufige Fragen zu Florida Steuern
  11. Zwei Wege – je nachdem, wer du bist

Florida Steuern sind das Thema, das mir hier auf Grand Bahama fast jede Woche begegnet. Ich lebe seit 2020 in Freeport, rund 20 Minuten Flugzeit von Miami entfernt. Neulich rief mich wieder ein Unternehmer aus Bayern an: „Christoph, Florida hat doch keine State Income Tax. Dann zahle ich dort praktisch nichts, oder?“ Wir sind die Zahlen eine Dreiviertelstunde lang gemeinsam durchgegangen. Danach war die Euphorie verflogen.

Die kurze Antwort lautet: Florida erhebt tatsächlich 0 Prozent Einkommensteuer auf Ebene des Bundesstaates. Aber was die meisten nicht sehen: Über Florida steht die US-Bundessteuer. Wer in Florida steuerlich ansässig wird, zahlt Federal Income Tax auf sein weltweites Einkommen, dazu Property Tax, Sales Tax und im Erbfall möglicherweise Estate Tax. Florida Steuern sind also nicht null. Sie sind nur anders verpackt.

Ich entwickle selbst Immobilien in Florida und auf Grand Bahama, seit 30 Jahren als Immobilienentwickler. Dieser Beitrag ordnet deshalb sachlich ein, welche Steuern in Florida 2026 tatsächlich anfallen, wann sie dich überhaupt treffen und warum Florida ein hervorragender Markt, aber kein Steuerwohnsitz für deutsche Unternehmer ist.

Florida Steuern 2026: Die Direktantwort

Florida erhebt keine State Income Tax, gehört damit zu den neun US-Bundesstaaten ohne Einkommensteuer auf Löhne und Gehälter und finanziert sich stattdessen über Grundsteuer, Umsatzsteuer und Gebühren. Die Bundessteuern der USA gelten in Florida jedoch unverändert.

Für eine Person, die in den USA steuerlich ansässig ist, setzen sich die Florida Steuern 2026 aus folgenden Bausteinen zusammen:

  • State Income Tax: 0 Prozent. Das ist der Teil, über den alle sprechen.
  • Federal Income Tax: progressiv von 10 bis 37 Prozent. Der Spitzensatz von 37 Prozent greift 2026 für Ledige ab 640.600 US-Dollar und für gemeinsam veranlagte Ehepaare ab 768.700 US-Dollar zu versteuerndem Einkommen (IRS, Inflationsanpassung 2026).
  • Capital Gains Tax: langfristige Kursgewinne und qualifizierte Dividenden mit 0, 15 oder 20 Prozent, abhängig vom Gesamteinkommen.
  • Net Investment Income Tax: zusätzlich 3,8 Prozent auf Kapitaleinkünfte oberhalb von 200.000 US-Dollar (Ledige) beziehungsweise 250.000 US-Dollar (Ehepaare).
  • Property Tax: jährliche Grundsteuer der Counties, Städte und Schulbezirke auf Basis des Steuerwerts der Immobilie.
  • Sales Tax: 6 Prozent State Sales Tax plus County-Zuschlag; in Miami-Dade County sind es insgesamt 7 Prozent.
  • Estate Tax: Bundeserbschaftsteuer mit Sätzen bis 40 Prozent; der Freibetrag für in den USA ansässige Personen liegt 2026 bei 15 Millionen US-Dollar.

Folglich ist der Satz „Florida ist steuerfrei“ für Privatpersonen schlicht falsch. Richtig ist: Florida verzichtet auf eine eigene Einkommensteuer. Der Bund in Washington verzichtet auf nichts. Wer die Florida-Frage im größeren Zusammenhang einer Immobilien-Diversifikation im Ausland betrachtet, erkennt schnell den eigentlichen Unterschied: zwischen Florida als Markt und Florida als Wohnsitz.

Wann dich Florida Steuern überhaupt treffen: US-Steuerresidenz verstehen

Die Florida Steuern auf Einkommen (genauer: die US-Bundessteuer auf dein weltweites Einkommen) treffen dich nur, wenn du US-Steuerresident wirst – entweder über eine Green Card oder über den Substantial Presence Test. Eine Immobilie in Florida allein macht dich weder zum Residenten noch zum Steuerresidenten.

Der Green Card Test

Wer eine Green Card besitzt, gilt für die US-Bundessteuer als „resident alien“, und zwar unabhängig davon, wie viele Tage er tatsächlich in den USA verbringt. Ab diesem Moment besteuern die USA das Welteinkommen: Dividenden aus der deutschen GmbH, Mieten aus Hamburg, Gewinne aus einem Schweizer Depot. Das gilt ausdrücklich auch für Green Cards, die über Investorenvisa wie das EB-5-Programm entstehen. Ein US-Investorenvisum ist deshalb nie nur eine Aufenthaltsfrage, sondern immer auch eine Steuerentscheidung. Die Details zu den Investorenwegen beschreibe ich im Beitrag Green Card durch Investition und das EB-5-Visum.

Der Substantial Presence Test

Ohne Green Card entscheidet die Zahl der Aufenthaltstage. Nach dem Substantial Presence Test der IRS bist du US-Steuerresident, wenn du im laufenden Jahr mindestens 31 Tage in den USA warst und die folgende Summe mindestens 183 ergibt:

  • alle Tage des laufenden Jahres,
  • plus ein Drittel der Tage des Vorjahres,
  • plus ein Sechstel der Tage des vorletzten Jahres.

Ein Rechenbeispiel zeigt die Falle. Wer drei Jahre hintereinander je 120 Tage in Florida verbringt, kommt auf 120 + 40 + 20 = 180 Tage und bleibt knapp darunter. Wer hingegen jedes Jahr 125 Tage bleibt, erreicht 125 + 41,7 + 20,8 = 187,5 Tage und wird steuerlich ansässig – ohne Green Card, ohne Absicht und oft ohne es zu merken. Zwar gibt es die „Closer Connection Exception“ (Formular 8840), allerdings nur, wenn du im laufenden Jahr weniger als 183 Tage in den USA warst und eine engere Bindung zu einem anderen Land nachweist. Zudem kann das Doppelbesteuerungsabkommen über die sogenannte Tie-Breaker-Regel helfen. Beides ersetzt jedoch keine saubere Tagesplanung.

Deutschland bleibt im Spiel

Gleichzeitig endet die deutsche Steuerpflicht nicht automatisch mit einem Umzug nach Florida. Solange du in Deutschland eine Wohnung behältst, die du jederzeit nutzen kannst, oder dein Lebensmittelpunkt dort liegt, bleibst du unbeschränkt steuerpflichtig. Wer GmbH-Anteile hält und Deutschland tatsächlich verlässt, löst zudem die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG aus – bei einem Wegzug in die USA ohne jedes EU-Privileg. Warum die 183-Tage-Regel dabei häufig falsch verstanden wird, zeige ich im Beitrag zur unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Die Rechenlogik des § 6 AStG erkläre ich im Artikel zur Wegzugsbesteuerung und der 76-Prozent-Falle.

Florida Steuern im Detail: Die einzelnen Steuerarten

Die tatsächliche Steuerlast in Florida entsteht aus dem Zusammenspiel von Bundessteuern, lokalen Grundsteuern und Konsumsteuern. Jede dieser Steuern folgt eigenen Regeln und trifft Residenten und Nicht-Residenten unterschiedlich.

Federal Income Tax: Welteinkommen statt Florida-Einkommen

Die USA besteuern Staatsbürger und Steuerresidenten nach dem Welteinkommensprinzip. Der Tarif steigt in sieben Stufen von 10 bis 37 Prozent. Hinzu kommt für Selbstständige die Self-Employment Tax von 15,3 Prozent für Social Security und Medicare; der Social-Security-Anteil endet 2026 bei 184.500 US-Dollar, der Medicare-Anteil von 2,9 Prozent läuft unbegrenzt weiter. Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA (Fassung des Protokolls von 2006) verhindert lediglich, dass dasselbe Einkommen zweimal voll besteuert wird. Es senkt jedoch nicht die höhere der beiden Belastungen. Einen breiteren Überblick gibt der Beitrag Steuern in den USA für deutsche Auswanderer.

Capital Gains, NIIT und FIRPTA beim Immobilienverkauf

Florida erhebt keine eigene Steuer auf Veräußerungsgewinne. Auf Bundesebene gilt bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr jedoch die Long-Term Capital Gains Tax von bis zu 20 Prozent. Zusammen mit der Net Investment Income Tax ergibt sich für hohe Einkommen ein Satz von 23,8 Prozent. Verkauft eine ausländische Person eine Immobilie in den USA, behält der Käufer zudem nach FIRPTA in der Regel 15 Prozent des Bruttokaufpreises ein. Diese Summe wird erst mit der US-Steuererklärung verrechnet. Die Liquidität ist also für Monate gebunden.

Property Tax: Die eigentliche Florida-Steuer

Unter den Florida Steuern ist die Grundsteuer die wichtigste laufende Last für Immobilienbesitzer. Sie errechnet sich aus dem Steuerwert multipliziert mit den Millage Rates von County, Stadt, Schulbezirk und Sonderbezirken. Deshalb schwankt die Belastung je nach Lage erheblich.

Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Homestead und Nicht-Homestead. Wer in Florida seinen ständigen Hauptwohnsitz hat, erhält eine Homestead Exemption von bis zu 50.000 US-Dollar auf den Steuerwert, und der Steuerwert darf über die Regel „Save Our Homes“ jährlich höchstens um 3 Prozent oder die Inflationsrate steigen. Für Ferienhäuser und vermietete Objekte gilt dagegen eine Obergrenze von 10 Prozent pro Jahr. Ausländische Investoren ohne Hauptwohnsitz in Florida zahlen also den vollen Satz.

Zudem steht die Grundsteuer politisch in Bewegung. Am 3. November 2026 stimmen die Wähler in Florida über eine Verfassungsänderung ab, die ab 2027 die Homestead-Freibeträge für Nicht-Schul-Abgaben auf zunächst 150.000 und ab 2028 auf 250.000 US-Dollar erhöhen und die Wachstumsgrenze für Nicht-Homestead-Immobilien von 10 auf 5 Prozent senken würde. Für die Annahme sind 60 Prozent der Stimmen nötig. Für vermietete Objekte ausländischer Eigentümer bliebe die Grundsteuer auch dann eine relevante Kostenposition. Welche Konsequenzen das für die Rendite hat, rechne ich im Beitrag Florida-Ferienwohnung und Rendite 2026 vor.

Wer in Florida ein Unternehmen betreibt, zahlt außerdem die Tangible Personal Property Tax auf Betriebsausstattung wie Möbel, Computer oder Maschinen; die ersten 25.000 US-Dollar sind befreit.

Sales Tax: Die Steuer auf jeden Einkauf

Die sichtbarste der Florida Steuern im Alltag ist die Sales Tax: Florida erhebt 6 Prozent State Sales Tax auf die meisten Waren und viele Dienstleistungen. Die Counties dürfen einen Zuschlag erheben, die sogenannte Discretionary Sales Surtax. In Miami-Dade County liegt der Gesamtsatz deshalb bei 7 Prozent. Kurzzeitvermietungen unterliegen zusätzlich lokalen Tourist Development Taxes. Wer ein Ferienobjekt vermietet, muss diese Abgaben anmelden und abführen.

Estate Tax: Die unterschätzte Erbschaftsfalle

Die US-Estate-Tax trifft Nicht-Residenten härter als Residenten. Für Personen mit Wohnsitz in den USA gilt 2026 ein Freibetrag von 15 Millionen US-Dollar. Für Nicht-Residenten ohne US-Staatsbürgerschaft, die US-Vermögen wie eine Wohnung in Miami direkt halten, liegt der Freibetrag hingegen faktisch bei nur 60.000 US-Dollar. Darüber steigt der Tarif bis auf 40 Prozent. Für in Deutschland ansässige Erblasser kann das Erbschaftsteuer-Abkommen zwischen Deutschland und den USA einen anteiligen Freibetrag eröffnen. Für einen Eigentümer mit Wohnsitz auf den Bahamas gibt es ein solches Abkommen nicht. Die Haltestruktur einer Florida-Immobilie ist deshalb eine Erbschaftsfrage, die ein US-Estate-Planning-Anwalt vor dem Kauf prüft.

FBAR und FATCA: Meldepflichten für Residenten

Wer US-Steuerresident ist, muss ausländische Konten melden. Der FBAR-Bericht (FinCEN Form 114) ist fällig, sobald alle Auslandskonten zusammen an irgendeinem Tag des Jahres mehr als 10.000 US-Dollar halten. Zusätzlich verlangt das Formular 8938 nach FATCA Angaben zu ausländischen Finanzwerten; für Ledige mit Wohnsitz in den USA ab 50.000 US-Dollar am Jahresende oder 75.000 US-Dollar zu irgendeinem Zeitpunkt. Bei Versäumnissen drohen empfindliche Strafen. Für Unternehmer mit GmbH-Beteiligungen, Depots und Holdingstrukturen in Europa entsteht dadurch jedes Jahr erhebliche Bürokratie.

Vergleich: Deutschland, Florida und Bahamas

Ein direkter Vergleich der Florida Steuern mit Deutschland und den Bahamas zeigt, dass Florida für Steuerresidenten zwischen Deutschland und den Bahamas liegt – deutlich näher an Deutschland, als die Formel „0 Prozent State Tax“ vermuten lässt.

KriteriumDeutschlandFlorida (als US-Steuerresident)Bahamas
Einkommensteuerbis 45 % plus Solidaritätszuschlag0 % State, Federal 10–37 %0 %
Besteuerung des Welteinkommensja, bei unbeschränkter Steuerpflichtja, bei Green Card oder Substantial Presencekeine Einkommensteuer
Kapitalertrag- und Veräußerungsgewinne25 % plus Solidaritätszuschlagbis 20 % plus 3,8 % NIIT0 %
Erbschaftsteuerbis 50 % je nach Steuerklassebis 40 %; Freibetrag 15 Mio. USD (Residenten) bzw. 60.000 USD (Nicht-Residenten auf US-Vermögen)0 %
Grundsteuernach Grundsteuerreform, kommunaler HebesatzProperty Tax nach Millage Rates, Homestead-Vorteile nur für HauptwohnsitzReal Property Tax, für selbst genutzte Wohnimmobilien gedeckelt
Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer19 %6 % plus County-Zuschlag (Miami-Dade 7 %)VAT 10 % (Standardsatz 2026)
Wegzugsbesteuerung§ 6 AStGExit Tax bei Aufgabe einer langjährigen Green Cardkeine
Meldepflichten für AuslandsvermögenCRS, AußensteuergesetzFBAR, FATCA (Form 8938)CRS-Teilnehmer
Rechtssystem und WährungCivil Law, EuroCommon Law, US-DollarCommon Law, BSD 1:1 zum US-Dollar

Quellen: IRS (Inflationsanpassung 2026), Florida Department of Revenue, Deloitte Tax Highlights Bahamas 2026, Bahamas Investment Authority. Die Bahamas erheben laut Bahamas Investment Authority keine Einkommen-, Kapitalertrag- und Erbschaftsteuer und keine Vermögensteuer. Wie das bahamaische System im Detail funktioniert, erkläre ich im Beitrag Bahamas Steuern und 0 Prozent Einkommensteuer.

Rechenbeispiele: Was Florida Steuern konkret kosten

Drei vereinfachte Rechnungen zeigen, wo Florida Steuern tatsächlich anfallen. Die Zahlen sind gerundet und ersetzen keine Prüfung durch einen Steuerberater.

Beispiel 1: GmbH-Dividende als US-Steuerresident

Ein Unternehmer zieht mit Green Card nach Florida und behält seine deutsche GmbH. Er schüttet 300.000 Euro aus. Deutschland behält zunächst 26,375 Prozent Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag ein; nach dem Doppelbesteuerungsabkommen kann ein US-Resident auf 15 Prozent erstattet werden, allerdings nur über einen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern. Die USA besteuern die Dividende anschließend mit bis zu 20 Prozent plus 3,8 Prozent NIIT und rechnen die 15 Prozent deutsche Quellensteuer an. Unter dem Strich bleibt eine Belastung von rund 23,8 Prozent – also kaum weniger als in Deutschland, dafür mit zwei Steuererklärungen, einem Erstattungsverfahren und den Meldepflichten nach FBAR und FATCA.

Beispiel 2: Property Tax auf ein Ferienhaus

Ein Ferienhaus in Südflorida mit einem Steuerwert von 2.000.000 US-Dollar ist kein Homestead. Bei einer angenommenen Gesamt-Millage von 18 Mills, also 1,8 Prozent, fallen jährlich rund 36.000 US-Dollar Property Tax an – unabhängig davon, ob das Haus vermietet ist oder leer steht. Über zehn Jahre sind das ohne Steigerung 360.000 US-Dollar. Die tatsächliche Millage hängt von County und Stadt ab und lässt sich vor dem Kauf beim Property Appraiser abfragen.

Beispiel 3: Erbfall eines Nicht-Residenten

Ein Investor mit Wohnsitz außerhalb der USA hält eine Wohnung in Miami im Wert von 2.000.000 US-Dollar direkt auf seinen Namen. Nach dem Staffeltarif der Estate Tax ergibt sich vor Abzug der Steuergutschrift für Nicht-Residenten eine Steuer von rund 745.800 US-Dollar; nach Abzug der Gutschrift von 13.000 US-Dollar bleiben rund 732.800 US-Dollar. Das entspricht mehr als einem Drittel des Immobilienwerts. Deshalb klärt ein spezialisierter Anwalt die Haltestruktur vor dem Kauf, nicht im Erbfall.

Praxisbeispiel: Florida als Markt, nicht als Wohnsitz

Ein anonymisierter Fall aus meiner Praxis zeigt, wie sich Florida trotz der Florida Steuern sinnvoll nutzen lässt, ohne in die US-Steuerpflicht zu rutschen. Die Zahlen sind gerundet.

Ausgangslage: Ein Münchner Unternehmer, 54 Jahre alt, hält rund 4 Millionen Euro Vermögen, überwiegend in seiner GmbH und in Mietobjekten. Er wollte ursprünglich über ein Investorenvisum nach Florida ziehen, um „keine Einkommensteuer mehr“ zu zahlen.

Analyse: Wir haben gemeinsam mit seinem Steuerberater und einem US-Steuerberater drei Punkte durchgerechnet. Erstens hätte die Green Card sein Welteinkommen der US-Bundessteuer unterworfen. Zweitens hätte der Wegzug mit GmbH-Anteilen die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ausgelöst. Drittens wäre eine direkt gehaltene Florida-Immobilie im Erbfall voll der Estate Tax ausgesetzt gewesen.

Entscheidung: Er hat Florida als Markt behalten und den Wohnsitzgedanken davon getrennt. Er erwarb eine Wohnimmobilie auf Grand Bahama und beantragte die Economic Permanent Residency. Sein deutscher Wohnsitz und damit seine deutsche Steuerpflicht bestehen vorerst weiter. Seine Aufenthalte in den USA plant er so, dass der Substantial Presence Test nicht erreicht wird.

Ergebnis: Nach rund sechs Monaten hielt er die Residency in den Händen; das persönliche Interview hatten wir gemeinsam vorbereitet. Heute verbringt er mehrere Wochen im Jahr in Freeport und fliegt für Termine in 20 Minuten nach Florida. Sein Satz im Rückblick: „Ich wollte Florida als Steuerlösung. Am Ende habe ich Florida als Markt behalten und meine Option dort gebaut, wo sie hingehört.“

Die häufigsten Fehler bei Florida Steuern

Die meisten Fehler bei Florida Steuern entstehen, weil Florida mit „steuerfrei“ gleichgesetzt wird. Diese sechs begegnen mir am häufigsten.

  1. 0 Prozent State Tax mit Steuerfreiheit verwechseln. Die Federal Income Tax gilt in Florida voll. Gegenmaßnahme: immer die Bundessteuer auf das Welteinkommen durchrechnen.
  2. Aufenthaltstage nicht zählen. Schon gut vier Monate pro Jahr über drei Jahre können den Substantial Presence Test auslösen. Gegenmaßnahme: Tage dokumentieren und mit der 183er-Formel planen.
  3. Ein Investorenvisum ohne Steuerplanung beantragen. Eine Green Card über EB-5 macht dich zum US-Steuerresidenten mit weltweiter Steuerpflicht. Gegenmaßnahme: Aufenthaltsrecht und Steuerwohnsitz getrennt denken. Warum ich für Unternehmer andere Wege sehe, beschreibe ich im Beitrag zum Investorenvisum USA.
  4. Die Exit Tax ignorieren. Wer eine Green Card mindestens acht der letzten 15 Steuerjahre gehalten hat und sie aufgibt, kann als „covered expatriate“ eingestuft werden – etwa ab einem Nettovermögen von 2 Millionen US-Dollar oder einer durchschnittlichen jährlichen Einkommensteuer von mehr als 211.000 US-Dollar (Schwelle 2026). Gegenmaßnahme: den Ausstieg vor dem Einstieg planen.
  5. Florida-Immobilien direkt halten. Nicht-Residenten riskieren die Estate Tax schon oberhalb von 60.000 US-Dollar US-Vermögen. Gegenmaßnahme: die Haltestruktur vor dem Kauf durch einen US-Anwalt prüfen lassen.
  6. Die Property Tax unterschätzen. Homestead-Vorteile gelten nur für den Hauptwohnsitz in Florida. Gegenmaßnahme: die Grundsteuer als feste Kostenposition in jede Renditerechnung aufnehmen. Was deutsche Käufer dabei sonst noch beachten, zeigt der Beitrag Florida-Immobilien kaufen 2026.

Einordnung: Florida im Plan B außerhalb der EU

Florida ist für deutsche Unternehmer ein starker Markt, aber wegen der Florida Steuern auf Bundesebene kein geeigneter Steuerwohnsitz. Die logischere Architektur trennt beides: Florida als Markt, ein Wohnsitz-Anker außerhalb der EU als Option.

Genau dieses Prinzip nenne ich „Auswandern ohne auszuwandern“. Du baust einen Anker außerhalb des EU-Systems, ohne dein Leben in Deutschland aufzugeben und ohne US-Steuerresident zu werden. Das Bahamas-Modell beruht dabei auf drei Säulen: Sicherheit durch greifbares Eigentum und britisches Common Law, Escape durch einen steuerneutralen Anker mit 0 Prozent Einkommensteuer am Zielort und Anker durch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in 20 Flugminuten Entfernung zu Florida. Wie sich Grand Bahama und Südflorida wirtschaftlich ergänzen, beschreibe ich in der Analyse Grand Bahama und Florida als ein Großraum.

Home Owner’s Residence Card und Economic Permanent Residency

Die Bahamas bieten zwei Wege, die man sauber trennen muss. Die Home Owner’s Residence Card setzt keine gesetzliche Mindestinvestition voraus; der Erwerb einer Wohnimmobilie qualifiziert. Sie wird jährlich erneuert und verlangt keinen Mindestaufenthalt. Die Economic Permanent Residency nach dem Immigration Act ist dauerhaft gültig. Im Standardverfahren sind mindestens 1.000.000 US-Dollar in eine Wohnimmobilie nötig, die Bearbeitung dauert offiziell 3 bis 9 Monate; im Fast Track sind es mindestens 2.500.000 US-Dollar bei 21 bis 45 Tagen. Die Antragskosten betragen 15.000 BSD einmalig plus 1.000 BSD jährlich. Die Million muss zudem nicht auf einmal fließen: Grundstück kaufen, ein Projekt über 1 Million US-Dollar planen, dann beantragen. Mehr dazu im Guide zur Economic Permanent Residency.

US-Markt ohne US-Steuerresidenz

Für den Zugang zum US-Markt nutzen viele meiner Mandanten eine US-LLC mit Sitz in Florida. Wohnt die Person dahinter in Freeport, ist die LLC eine sogenannte disregarded entity. Die USA besteuern dann grundsätzlich die Einkünfte, die mit dem US-Geschäft verbunden sind, nicht aber das Welteinkommen. Über 90 Prozent meiner Mandanten kombinieren das mit einer Bahamas IBC. Die konkrete Besteuerung prüfen ein US-Steuerberater und dein deutscher Steuerberater. Wie die Kombination aufgebaut ist, zeigt der Beitrag zur US-LLC mit Bahamas-Wohnsitz. Für Reisen in die USA ist ein B1/B2-Visum für Bahamas-Residenten praktisch unerlässlich.

Eine Einschränkung gilt trotzdem immer: Residenz ist nicht Steuerresidenz, und beides ist nicht Staatsbürgerschaft. Solange dein Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt, bleibst du dort unbeschränkt steuerpflichtig. Steuerneutralität bedeutet, dass am Zielort keine neue Last entsteht. Wie eine zweite Residenz über Immobilien entsteht, beschreibe ich im Leitfaden zum Plan B über Immobilien. Wie Bahamas-Wohnsitz und US-Steuerrecht zusammenspielen, erkläre ich zudem im Beitrag Bahamas-Steuerwohnsitz und USA.

Fazit: Florida Steuern sind kein Nullsummenspiel

Florida Steuern beginnen bei 0 Prozent State Income Tax und enden damit noch lange nicht. Wer in Florida steuerlich ansässig wird, zahlt Federal Income Tax auf sein Welteinkommen, Property Tax auf jede Immobilie, Sales Tax auf jeden Einkauf und trägt im Erbfall das Risiko der Estate Tax. Für deutsche Unternehmer mit Beteiligungen in Europa kommen Meldepflichten, Doppelbesteuerungsfragen und die Wegzugsbesteuerung hinzu.

Deshalb gilt mit Blick auf die Florida Steuern: Florida ist ein ausgezeichneter Markt und ein schlechter Steuerwohnsitz. Die logische Konsequenz ist die Trennung: investieren in Florida, den Anker außerhalb der EU dort setzen, wo am Zielort keine neue Steuerlast entsteht. Wer nur einen Plan hat, ist erpressbar. Der wahre Luxus ist nicht Besitz. Es sind Optionen.

Ich bin diesen Weg selbst gegangen. Dreimal. Die Erfahrungen daraus habe ich im Buch „Auswandern Bahamas“ aufgeschrieben. Mehr über meinen Hintergrund findest du auf der Seite über Christoph Albeck als Plan B Architekt, den Gesamtüberblick zum Standort auf der Seite Auswandern Bahamas.

Häufige Fragen zu Florida Steuern

Ist Florida steuerfrei?

Nein, Florida ist nicht steuerfrei, auch wenn Florida oft so beworben wird. Florida erhebt zwar keine State Income Tax, doch die US-Bundessteuer gilt in Florida voll: Federal Income Tax von 10 bis 37 Prozent, Capital Gains Tax bis 20 Prozent plus 3,8 Prozent Net Investment Income Tax. Hinzu kommen Property Tax auf Immobilien, 6 Prozent State Sales Tax plus County-Zuschlag und im Erbfall möglicherweise die Estate Tax.

Wie viele US-Bundesstaaten haben keine Einkommensteuer?

Neun US-Bundesstaaten erheben keine Einkommensteuer auf Löhne und Gehälter: Alaska, Florida, Nevada, New Hampshire, South Dakota, Tennessee, Texas, Washington und Wyoming. Die Federal Income Tax der USA gilt jedoch in allen Bundesstaaten gleichermaßen. Für Steuerresidenten ändert die Wahl des Bundesstaates deshalb nur einen Teil der Gesamtbelastung, nicht die Besteuerung des Welteinkommens durch den Bund.

Wie hoch ist die Property Tax in Florida?

Die Property Tax in Florida ergibt sich aus dem Steuerwert der Immobilie mal den Millage Rates von County, Stadt und Schulbezirk und schwankt deshalb je nach Lage. Für selbst genutzte Hauptwohnsitze gelten eine Homestead Exemption von bis zu 50.000 US-Dollar und eine Wertsteigerungsgrenze von 3 Prozent pro Jahr. Ferienhäuser und vermietete Objekte ausländischer Eigentümer erhalten diese Vorteile nicht.

Werde ich durch eine Immobilie in Florida US-Steuerresident?

Nein, eine Immobilie in Florida macht dich nicht zum US-Steuerresidenten und verschafft auch kein Aufenthaltsrecht. US-Steuerresident wirst du über eine Green Card oder über den Substantial Presence Test, also durch die Zahl deiner Aufenthaltstage. Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne aus der Florida-Immobilie sind allerdings in den USA steuerpflichtig, auch für Nicht-Residenten.

Was ist der Substantial Presence Test?

Der Substantial Presence Test ist die Tageregel der IRS für die US-Steuerresidenz. Steuerresident ist, wer im laufenden Jahr mindestens 31 Tage in den USA war und auf mindestens 183 gewichtete Tage kommt: alle Tage des laufenden Jahres, ein Drittel der Tage des Vorjahres und ein Sechstel der Tage des vorletzten Jahres. Schon rund 125 Tage pro Jahr über drei Jahre reichen dafür aus.

Macht eine Green Card mich in den USA weltweit steuerpflichtig?

Ja, eine Green Card macht dich in den USA mit deinem gesamten Welteinkommen steuerpflichtig, unabhängig von deinen tatsächlichen Aufenthaltstagen. Das gilt auch für Green Cards aus Investorenprogrammen wie EB-5. Dividenden aus einer deutschen GmbH, Mieten aus Deutschland und Depotgewinne werden dann in den USA erklärt. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert nur die doppelte Belastung, nicht die höhere der beiden.

Was passiert steuerlich, wenn ich die Green Card wieder abgebe?

Wer eine Green Card mindestens acht der letzten 15 Steuerjahre gehalten hat, kann bei der Aufgabe der US-Exit-Tax unterliegen. Als „covered expatriate“ gilt, wer ein Nettovermögen ab 2 Millionen US-Dollar hat, im Fünfjahresschnitt mehr als 211.000 US-Dollar Einkommensteuer jährlich zahlte (Schwelle 2026) oder die Steuerkonformität nicht bescheinigen kann. Dann werden unrealisierte Gewinne wie bei einem Verkauf besteuert.

Wie hoch ist die US-Erbschaftsteuer für Ausländer mit Immobilien in Florida?

Die US-Estate-Tax für Nicht-Residenten ohne US-Staatsbürgerschaft greift bereits oberhalb von 60.000 US-Dollar US-Vermögen, mit Sätzen bis 40 Prozent. Für Personen mit Wohnsitz in den USA liegt der Freibetrag 2026 dagegen bei 15 Millionen US-Dollar. Für in Deutschland Ansässige kann das Erbschaftsteuer-Abkommen einen anteiligen Freibetrag eröffnen. Die Haltestruktur prüft deshalb ein US-Anwalt vor dem Kauf.

Wie hoch ist die Sales Tax in Florida?

Die Sales Tax in Florida beträgt 6 Prozent auf Bundesstaatsebene. Die Counties erheben zusätzlich eine Discretionary Sales Surtax, sodass der Gesamtsatz je nach County höher liegt; in Miami-Dade County sind es 7 Prozent. Für Kurzzeitvermietungen kommen lokale Tourist Development Taxes hinzu, die der Vermieter anmelden und abführen muss.

Kann ich als Deutscher in Florida leben und in Deutschland steuerpflichtig bleiben?

Ja, und das passiert häufiger als gedacht. Solange du in Deutschland eine jederzeit nutzbare Wohnung behältst oder dein Lebensmittelpunkt dort liegt, bleibst du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Wirst du gleichzeitig US-Steuerresident, entscheidet die Tie-Breaker-Regel des Doppelbesteuerungsabkommens, welcher Staat vorrangig besteuert. Diese Doppelansässigkeit prüft ein Steuerberater mit Erfahrung in beiden Ländern.

Warum empfiehlt Christoph Albeck Florida nicht als Steuerwohnsitz?

Christoph Albeck empfiehlt Florida nicht als Steuerwohnsitz, weil die US-Steuerresidenz das Welteinkommen der Federal Income Tax unterwirft und Meldepflichten, Estate Tax und Exit Tax nach sich zieht. Er entwickelt selbst Immobilien in Florida und nutzt den Markt aktiv. Als Wohnsitz-Anker setzt er dagegen auf Grand Bahama, rund 20 Flugminuten entfernt, mit 0 Prozent Einkommensteuer am Zielort.

Wer ist Christoph Albeck?

Christoph Albeck ist Diplom-Volkswirt, Immobilienentwickler mit 30 Jahren Erfahrung und Plan B Architekt. Er ist selbst dreimal ausgewandert und lebt seit 2020 in Freeport auf Grand Bahama, wo er eigene Projekte wie die ALMA Residences entwickelt. Christoph Albeck begleitet Unternehmer und Investoren aus dem DACH-Raum beim Aufbau einer Wohnsitz-Option außerhalb der EU und bereitet sie auf das Residency-Interview vor.

Warum Grand Bahama statt Florida oder Dubai?

Grand Bahama verbindet 0 Prozent Einkommensteuer, 0 Prozent Kapitalertragsteuer und 0 Prozent Erbschaftsteuer mit Common Law, US-Dollar-Bindung und rund 20 Minuten Flugzeit nach Florida. Florida unterwirft Steuerresidenten dem US-Welteinkommensprinzip. Christoph Albeck hat Dubai getestet und verworfen, weil dort kein starker Heimatmarkt existiert und seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent gilt.

Zwei Wege – je nachdem, wer du bist

Ein Plan B außerhalb der EU entsteht nicht durch Lesen. Er entsteht durch einen ersten konkreten Schritt. Welcher passt zu dir?

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