Investorenvisum USA: Warum die Green Card der falsche Anker ist

Inhaltsverzeichnis
  1. Investorenvisum USA: Was der Begriff 2026 wirklich bedeutet
  2. E-2, EB-5 und Gold Card: Anforderungen, Kosten und Dauer im Detail
  3. Steuerfolgen: Warum ein Investorenvisum USA weltweite Steuerpflicht auslösen kann
  4. Vergleichstabelle: Investorenvisum USA und Bahamas-Residenz im Überblick
  5. Praxisbeispiel: Ein Familienunternehmer zwischen EB-5 und Grand Bahama
  6. Die sieben häufigsten Fehler beim Investorenvisum USA
  7. Einordnung: Plan B außerhalb der EU mit Anker 20 Minuten vor Florida
  8. Fazit: Das Investorenvisum USA ist ein Werkzeug, kein Plan B
  9. Häufige Fragen zu Investorenvisum USA und Bahamas
  10. Zwei Wege – je nachdem, wer du bist

Ich schreibe diese Zeilen in Freeport auf Grand Bahama, rund 20 Minuten Flugzeit von Miami entfernt. Fast jede Woche erreicht mich dieselbe Frage von Unternehmern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz: Welches Investorenvisum USA passt zu mir – E-2, EB-5 oder die neue Gold Card? Die Frage ist berechtigt. Die USA sind der größte Wirtschaftsraum der Welt, und Florida liegt direkt vor meiner Haustür. Allerdings übersehen die meisten Fragesteller einen Punkt, der wichtiger ist als jede Investitionssumme: Ein Investorenvisum USA macht dich in vielen Fällen zum US-Steuerresidenten. Ab diesem Moment interessiert sich der Internal Revenue Service (IRS) für dein Welteinkommen – nicht nur für dein amerikanisches Geschäft.

Ich bin Christoph Albeck, Diplom-Volkswirt, seit 30 Jahren Immobilienentwickler und dreimal ausgewandert. Mein Bruder lebt mit US-Pass in den USA, ich selbst hatte mehrere Phasen in den USA. Deshalb kenne ich beide Seiten: die Chancen des US-Marktes und die Last der US-Steuerpflicht. Dieser Ratgeber erklärt sachlich, welche Investorenvisa es 2026 gibt, was sie kosten, wie lange sie dauern und wo die Fallstricke liegen. Zudem zeige ich, warum für viele Unternehmer ein Anker auf Grand Bahama die bessere Struktur ist: Nähe zum US-Markt, aber ohne US-Steuerresidenz.

Investorenvisum USA: Was der Begriff 2026 wirklich bedeutet

Ein Investorenvisum USA ist kein einzelnes Visum, sondern ein Sammelbegriff für Aufenthaltstitel, die an eine Kapitalanlage in den USA geknüpft sind. Für Unternehmer aus dem DACH-Raum sind 2026 drei Wege relevant: das E-2 Treaty Investor Visa, das EB-5 Immigrant Investor Program und die per Präsidialerlass geschaffene Trump Gold Card.

Diese drei Varianten des Investorenvisum USA unterscheiden sich grundlegend. Das E-2 ist ein befristetes Nichteinwanderungsvisum. Hingegen führen EB-5 und Gold Card zur Green Card, also zum dauerhaften Aufenthaltsrecht (Lawful Permanent Resident). Genau dieser Unterschied entscheidet über die steuerliche Folge. Daher solltest du die Wahl nie nur nach der Investitionssumme treffen.

  • E-2 Treaty Investor: aktive Investition in ein eigenes US-Unternehmen, befristet, verlängerbar, keine Green Card.
  • EB-5: Investition von 800.000 oder 1.050.000 USD mit Schaffung von zehn Arbeitsplätzen, führt zur Green Card.
  • Gold Card: Zahlung von 1.000.000 USD an die US-Regierung als Grundlage für eine Green Card in den Kategorien EB-1 oder EB-2.

Wichtig ist außerdem: Eine Immobilie in Florida allein gibt dir kein Aufenthaltsrecht. Viele Käufer verwechseln Eigentum mit Residenz. Wer in Miami ein Apartment kauft, darf trotzdem nur mit ESTA oder B1/B2-Visum einreisen. Mehr dazu findest du in meinem Beitrag Florida-Immobilien kaufen als deutscher Investor. Wer grundsätzlich verstehen will, warum eine zweite Residenz mehr ist als ein Visum, liest meinen Leitfaden zum Plan B mit zweiter Residenz und Immobilien.

E-2, EB-5 und Gold Card: Anforderungen, Kosten und Dauer im Detail

Jedes Investorenvisum USA verlangt unterschiedliche Summen, unterschiedliche Nachweise und unterschiedlich viel Geduld. Im Folgenden findest du den Stand Oktober 2026, jeweils mit Quelle.

E-2 Treaty Investor Visa: für Deutsche, Österreicher und Schweizer offen

Das E-2-Visum steht Staatsangehörigen von Ländern offen, die einen Handels- und Schifffahrtsvertrag mit den USA haben. Deutschland (seit 1956), Österreich (seit 1931) und die Schweiz (seit 1855) gehören laut der offiziellen Liste der Treaty Countries des US-Außenministeriums dazu. Ältere Ratgeber behaupten teilweise das Gegenteil für Österreich und die Schweiz – das ist falsch.

Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Verlangt wird ein „substantial investment“, also eine im Verhältnis zum Geschäftsmodell erhebliche Investition. In der Praxis planen Anwälte selten mit weniger als 100.000 bis 200.000 USD. Zudem muss das Unternehmen aktiv betrieben werden und mehr als nur den Lebensunterhalt des Investors sichern. Eine reine Vermögensanlage, etwa eine vermietete Eigentumswohnung, reicht nicht.

Das E-2 ist befristet und wird typischerweise für bis zu fünf Jahre erteilt, anschließend verlängert. Es führt nicht zur Green Card. Allerdings bedeutet das nicht automatisch Steuerfreiheit: Wer sich als E-2-Inhaber lange genug in den USA aufhält, erfüllt den Substantial Presence Test des IRS und wird ebenfalls US-Steuerresident.

EB-5 als Investorenvisum USA: 800.000 oder 1.050.000 USD

Das EB-5-Programm verlangt seit dem EB-5 Reform and Integrity Act von 2022 eine Mindestinvestition von 1.050.000 USD. In einer Targeted Employment Area (TEA), also einer ländlichen Region oder einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit, sind es 800.000 USD. Diese Beträge gelten im Oktober 2026 weiterhin. Das Gesetz sieht jedoch eine Inflationsanpassung zum 1. Januar 2027 vor. Folglich solltest du mit steigenden Schwellen rechnen.

Außerdem muss die Investition mindestens zehn Vollzeitarbeitsplätze für US-Arbeitnehmer schaffen. Die meisten Investoren nutzen dafür ein Regional Center, das das Kapital in ein Projekt bündelt. Das Regional-Center-Programm ist bis zum 30. September 2027 autorisiert. Anträge, die bis zum 30. September 2026 eingereicht wurden, genießen nach dem Gesetz Bestandsschutz (Grandfathering). Für neue Investoren nach diesem Stichtag ist das politische Verlängerungsrisiko daher wieder ein Thema.

Zur Dauer: Der Erstantrag (Formular I-526E) wird bei Projekten in ländlichen TEAs teils in wenigen Monaten entschieden, bei städtischen Projekten dauert er nach Branchendaten aus 2026 häufig über zwei Jahre. Anschließend erhältst du eine bedingte Green Card für zwei Jahre. Erst nach dem Nachweis der Arbeitsplätze (Formular I-829) wird sie unbefristet. Realistisch sind deshalb vier bis sieben Jahre vom ersten Dollar bis zur dauerhaften Green Card. Hinzu kommen Anwaltskosten, Regional-Center-Gebühren und eine Mittelherkunftsprüfung, die jede Zahlung der letzten Jahre lückenlos belegen muss.

Trump Gold Card: 1 Million USD ohne Arbeitsplätze

Die Gold Card wurde am 19. September 2025 per Executive Order 14351 eingeführt. Eine Privatperson zahlt 1.000.000 USD an die US-Regierung, ein Unternehmen 2.000.000 USD pro Mitarbeiter. Dazu kommt eine Bearbeitungsgebühr von 15.000 USD. Die Zahlung ist keine Investition, sondern ein Geldgeschenk an den Staat. Rechtlich dient sie als Nachweis für eine Green Card in den Kategorien EB-1 oder EB-2.

Der praktische Erfolg ist bisher überschaubar. Laut Medienberichten aus April und Mai 2026 (Washington Post, CNBC) lagen zu diesem Zeitpunkt rund 338 Anträge vor, genehmigt war nur ein einziger Fall. Zudem laufen seit Anfang 2026 Klagen, die die Rechtsgrundlage eines Programms ohne Zustimmung des Kongresses anzweifeln. Eine angekündigte „Platinum Card“ für 5.000.000 USD ist bisher nicht umgesetzt. Die Gold Card ist deshalb 2026 eher eine politische Ankündigung als ein planbarer Weg.

Steuerfolgen: Warum ein Investorenvisum USA weltweite Steuerpflicht auslösen kann

Wer eine Green Card besitzt, ist nach dem Green Card Test für US-Steuerzwecke automatisch Resident – unabhängig davon, wo er tatsächlich lebt. So formuliert es der IRS ausdrücklich auf seiner Seite zum Green Card Test. Damit gilt das US-Prinzip der Besteuerung des Welteinkommens.

Diese Steuerpflicht betrifft dein gesamtes Vermögen. Dividenden deiner deutschen GmbH, Mieten aus Österreich, Veräußerungsgewinne aus einem Depot in Zürich – alles wird in der US-Steuererklärung erfasst. Der Bundessteuersatz reicht 2026 bis 37 %, hinzu kommen je nach Bundesstaat State Taxes. Florida erhebt zwar keine Einkommensteuer auf Staatsebene, doch die Bundessteuer bleibt. Warum selbst 0 % State Tax die Rechnung nicht rettet, erkläre ich im Beitrag Florida-Steuern: warum 0 % State Tax nicht reichen.

Meldepflichten FBAR und FATCA

Zusätzlich musst du als US-Steuerresident ausländische Konten melden, sobald deren Summe 10.000 USD übersteigt (FBAR, FinCEN Form 114). Außerdem greifen die FATCA-Meldungen für ausländische Finanzvermögen. Verstöße werden mit empfindlichen Strafen geahndet. Gleichzeitig behandeln viele europäische Banken US-Personen inzwischen restriktiv, weil der Meldeaufwand hoch ist.

Exit Tax nach IRC § 877A

Schließlich gibt es den Ausstieg. Wer eine Green Card länger als acht der letzten 15 Steuerjahre hält und dann aufgibt, kann als „Covered Expatriate“ gelten. Das trifft unter anderem zu, wenn das Nettovermögen über 2.000.000 USD liegt. Dann werden unrealisierte Gewinne so besteuert, als hättest du am Tag vor der Aufgabe alles verkauft. Für Unternehmer mit einer wertvollen Beteiligung ist das ein ernstes Risiko. Die konkreten Folgen für deinen Fall prüft dein Steuerberater, idealerweise mit Erfahrung im deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen.

Deutsche Steuerpflicht bleibt parallel bestehen

Viele unterschätzen außerdem: Solange du in Deutschland einen Wohnsitz oder deinen Lebensmittelpunkt hast, bleibt die deutsche unbeschränkte Steuerpflicht bestehen. Ein Investorenvisum USA ersetzt also nicht das deutsche Finanzamt, sondern kommt hinzu. Wer zwei Steuersysteme gleichzeitig bedient, braucht zwei Berater und lebt mit doppelter Bürokratie. Was beim Aufgeben des deutschen Steuerwohnsitzes zu beachten ist, beschreibe ich in der Checkliste zum Steuerwohnsitz in Deutschland.

Vergleichstabelle: Investorenvisum USA und Bahamas-Residenz im Überblick

Die folgende Tabelle stellt die drei Formen des Investorenvisum USA der Wohnsitz-Option auf den Bahamas gegenüber. Die Bahamas sind hier kein Ersatz für den US-Marktzugang, sondern ein Anker daneben.

KriteriumE-2 Treaty InvestorEB-5Gold CardBahamas (Home Owner’s Residence Card / Economic Permanent Residency)
Mindestbetragkeine feste Summe, „substantial“800.000 USD (TEA) / 1.050.000 USD1.000.000 USD Zahlung + 15.000 USD GebührHome Owner’s Residence Card: keine gesetzliche Mindestsumme; Economic Permanent Residency: ab 1.000.000 USD (Fast Track 2.500.000 USD)
Art des Kapitalsaktives eigenes UnternehmenProjekt mit 10 Arbeitsplätzen, meist Regional CenterZahlung an den Staat, kein Gegenwerteigene Wohnimmobilie, jederzeit verkäuflich
Dauerwenige Monate (Konsulat)realistisch 4–7 Jahre bis zur dauerhaften Green Cardunklar, bisher kaum GenehmigungenEconomic Permanent Residency: 3–9 Monate, Fast Track 21–45 Tage
Aufenthaltsrechtbefristet, verlängerbardauerhaft (Green Card)dauerhaft (Green Card)Home Owner’s Residence Card jährlich erneuert; Economic Permanent Residency dauerhaft
Steuerfolge am ZielortUS-Steuerresidenz bei ausreichender PräsenzUS-Steuerresidenz auf WelteinkommenUS-Steuerresidenz auf Welteinkommen0 % Einkommen-, Kapitalertrag-, Erbschaftsteuer, keine Vermögensteuer
MindestaufenthaltGeschäft muss aktiv geführt werdenGreen Card setzt Lebensmittelpunkt USA vorauswie EB-5kein gesetzlicher Mindestaufenthalt
AusstiegVisum endet mit GeschäftExit Tax möglich (§ 877A)Exit Tax möglich (§ 877A)Verkauf der Immobilie, keine Lock-up-Period

Quellen: US Department of State, USCIS, EB-5 Reform and Integrity Act 2022, Executive Order 14351, IRS, Bahamas Investment Authority, Immigration Act der Bahamas. Stand Oktober 2026.

Praxisbeispiel: Ein Familienunternehmer zwischen EB-5 und Grand Bahama

Ein Praxisfall zeigt, wie die Entscheidung in der Realität verläuft. Die Daten sind anonymisiert und vereinfacht.

Ausgangslage: Ein Unternehmer aus Baden-Württemberg, 56 Jahre, führt eine GmbH mit rund 80 Mitarbeitern. Seine Tochter studiert in Florida. Er wollte ein EB-5-Visum über ein Regional Center in Texas, Investition 800.000 USD. Sein Ziel: Aufenthaltsrecht nahe der Tochter und ein Plan B außerhalb der EU.

Analyse: Zunächst rechnete sein Steuerberater die Folgen durch. Mit Green Card wären die Gewinnausschüttungen der GmbH in den USA steuerpflichtig geworden, zusätzlich zur deutschen Besteuerung. Zudem hätte er seine Beteiligung bei einer späteren Aufgabe der Green Card möglicherweise der Exit Tax unterworfen. Außerdem wollte er die GmbH weiter selbst führen und mindestens die Hälfte des Jahres in Deutschland verbringen. Ein Lebensmittelpunkt in den USA, wie ihn die Green Card voraussetzt, passte nicht.

Entscheidung: Stattdessen erwarb er ein Grundstück in Freeport und plante darauf ein Projekt mit einem Volumen von über 1.000.000 USD. Damit stellte er den Antrag auf die Economic Permanent Residency. Für die Reisen nach Florida nutzt er weiter sein B1/B2-Visum. Ich habe ihn auf das persönliche Interview bei der Einwanderungsbehörde vorbereitet.

Ergebnis: Nach rund neun Monaten lag die Zusage vor. Die Tochter erreicht er in 20 Minuten Flugzeit. Seine deutsche Steuerpflicht besteht weiter, weil er in Deutschland wohnt – daran ändert die Bahamas-Residenz nichts. Allerdings ist am Zielort keine neue Steuerlast entstanden, und die Immobilie bleibt jederzeit verkäuflich. Sein Satz im letzten Gespräch: „Ich wollte nie Amerikaner werden. Ich wollte eine Tür, die offen ist, wenn ich sie brauche.“

Die sieben häufigsten Fehler beim Investorenvisum USA

Beim Investorenvisum USA entstehen die meisten Fehler nicht im Antrag, sondern in der Planung davor. Diese sieben Punkte sehe ich in Gesprächen mit Unternehmern immer wieder.

1. Die Steuerfrage erst nach der Visumsentscheidung stellen

Viele Interessenten für ein Investorenvisum USA fragen zuerst den Immigrationsanwalt und erst danach den Steuerberater. Richtig ist die umgekehrte Reihenfolge. Daher sollte die Frage „Werde ich US-Steuerresident?“ am Anfang stehen, nicht am Ende.

2. Annehmen, Österreicher und Schweizer seien vom E-2 ausgeschlossen

Österreich und die Schweiz sind seit Jahrzehnten E-2-Vertragsstaaten. Wer auf veraltete Ratgeber vertraut, verwirft eine Option, die eigentlich offensteht.

3. Eine Florida-Immobilie mit einem Aufenthaltsrecht verwechseln

Ein Kaufvertrag in Miami gibt dir kein Visum. Zudem ist die vermietete Eigentumswohnung keine aktive E-2-Investition. Die Hintergründe zur Florida-Rechnung findest du im Beitrag zur Rendite einer Florida-Ferienwohnung.

4. Das politische Risiko unterschätzen

Das Regional-Center-Programm war 2021 bereits für Monate ausgesetzt. Die Autorisierung läuft bis September 2027, und die Gold Card hängt an einem Präsidialerlass, der vor Gericht angefochten wird. Folglich baust du auf politischem Sand, wenn dein gesamter Plan an einem dieser Programme hängt.

5. Die US-LLC falsch aufsetzen

Viele Unternehmer gründen parallel eine US-LLC. Das ist sinnvoll, aber nur mit sauberer Struktur. Die LLC hat ihren Sitz in einem US-Bundesstaat, etwa Florida. Lebt der Inhaber in Freeport, behandelt das US-Steuerrecht die Single-Member-LLC als Disregarded Entity. Welche Steuerfalle Deutsche dabei oft übersehen, erkläre ich im Beitrag LLC gründen als deutscher Staatsbürger.

6. Residenz, Steuerresidenz und Staatsbürgerschaft vermischen

Eine Green Card ist ein Aufenthaltsrecht mit Steuerfolge, aber kein Pass. Eine Bahamas-Residenz ist ein Aufenthaltsrecht ohne Steuerlast am Zielort, aber ebenfalls kein Pass. Deshalb lohnt es sich, die drei Ebenen getrennt zu planen. Einen Überblick über echte Staatsbürgerschaftsprogramme gibt mein Vergleich der Citizenship-by-Investment-Programme.

7. Alles auf einen Markt setzen

Wer sein Vermögen in Deutschland hält und dann alles auf die USA umlenkt, tauscht ein Klumpenrisiko gegen ein anderes. Warum dieses Muster so verbreitet ist, beschreibe ich unter dem Stichwort Heimatmarkt-Falle bei Immobilien.

Einordnung: Plan B außerhalb der EU mit Anker 20 Minuten vor Florida

Ein Plan B außerhalb der EU braucht kein US-Visum, sondern ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht an einem Ort, der dich steuerlich nicht neu belastet und trotzdem nah am US-Markt liegt. Genau diese Kombination bietet Grand Bahama.

Ich nenne das „Auswandern ohne auszuwandern“: Du baust eine Wohnsitz-Option auf, ohne Deutschland verlassen zu müssen. Das Modell steht auf drei Säulen. Erstens Sicherheit durch greifbares Eigentum und Common Law nach britischem Vorbild. Zweitens ein steuerneutraler Anker außerhalb des EU-Systems: Laut Bahamas Investment Authority gibt es 0 % Einkommensteuer, 0 % Kapitalertragsteuer, 0 % Erbschaftsteuer und keine Vermögensteuer. Drittens die Nähe zu Florida, ohne US-Steuerresident zu werden. Der Bahama-Dollar ist zudem 1:1 an den US-Dollar gekoppelt.

Zwei Wege zur Bahamas-Residenz

  • Home Owner’s Residence Card: Der Erwerb einer Wohnimmobilie qualifiziert. Es gibt keine gesetzliche Mindestinvestition, die Karte wird jährlich erneuert, und es gilt kein Mindestaufenthalt.
  • Economic Permanent Residency: Ab 1.000.000 USD in Wohnimmobilien, Bearbeitung offiziell drei bis neun Monate. Im Fast Track ab 2.500.000 USD in 21 bis 45 Tagen. Die Residenz ist dauerhaft gültig, die Antragskosten betragen 15.000 BSD einmalig und 1.000 BSD jährlich. Details stehen im Beitrag zur Economic Permanent Residency auf den Bahamas.

Die 1.000.000 USD müssen dabei nicht auf einmal fließen. Du kannst zunächst ein Grundstück kaufen, dann ein Projekt über 1.000.000 USD planen und auf dieser Basis die Residency beantragen. Sobald Antrag und Immobilienerwerb stehen, kannst du bereits auf den Bahamas leben. Zudem gibt es keine Lock-up-Period. Präsenz-Erwartungen bei der Economic Permanent Residency bestätigt dir der bahamaische Immigration Attorney.

Was nur in Freeport gilt

Das Hawksbill Creek Agreement gilt bis 2054 und ausschließlich in der Freeport-Zone auf Grand Bahama. Nur dort ist etwa die zollfreie Einfuhr von Baumaterial möglich. Für Entwickler und Bauherren ist das ein spürbarer Kostenfaktor. Mehr dazu im Beitrag zur Sonderwirtschaftszone Grand Bahama. Wie eng Grand Bahama und Südflorida wirtschaftlich verbunden sind, zeigt meine Analyse Grand Bahama und Florida: zwei Märkte oder ein Großraum.

Die US-Verbindung ohne Green Card

Für Bahamas-Residenten ist ein B1/B2-Visum der USA praktisch unerlässlich. Damit fliegst du für Meetings, Arzttermine oder Familienbesuche nach Miami. Zudem nutzen über 90 % meiner Mandanten eine Bahamas International Business Company (IBC), häufig kombiniert mit einer US-LLC mit Sitz in Florida. So bleibt der Zugang zum US-Markt erhalten, ohne dass du selbst US-Steuerresident wirst. Wie die steuerliche Abgrenzung zwischen Bahamas-Wohnsitz und USA funktioniert, erkläre ich im Beitrag Bahamas-Steuerwohnsitz und die USA. Meine eigene Entwicklung vor Ort, ALMA Residences in Freeport, ist genau für diese Zielgruppe konzipiert.

Wichtig bleibt: Die Residenz auf den Bahamas ist nicht automatisch eine Steuerresidenz. Solange dein Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt, zahlst du dort weiter Steuern. Steuerneutralität heißt, dass am Zielort keine neue Last entsteht. Deine konkreten Steuerfolgen prüft dein Steuerberater.

Fazit: Das Investorenvisum USA ist ein Werkzeug, kein Plan B

Ein Investorenvisum USA ist für Unternehmer sinnvoll, die tatsächlich in den USA leben und arbeiten wollen und die US-Steuerpflicht bewusst akzeptieren. Das E-2 passt zu aktiven Gründern, das EB-5 zu Familien mit langem Atem, und die Gold Card ist 2026 noch kein verlässlicher Weg.

Wer hingegen eine Option sucht, die bereitsteht, bevor er sie braucht, sollte anders denken. Ein Plan B außerhalb der EU soll dein Vermögen schützen, nicht ein zweites Steuersystem hinzufügen. Deshalb ist für viele meiner Mandanten der Anker auf Grand Bahama die logische Struktur: dauerhaftes Aufenthaltsrecht, steuerneutral am Zielort, 20 Minuten vor Florida. Wer nur einen Plan hat, ist erpressbar. Der wahre Luxus ist nicht Besitz, sondern Optionen.

Ich bin diesen Weg selbst gegangen, dreimal. Die ersten beiden Male habe ich teures Lehrgeld bezahlt. Seit 2020 lebe ich in Freeport, und dieser dritte Schritt war der erste ohne Reibung. Meine Erfahrungen habe ich im Buch „Auswandern Bahamas“ zusammengefasst. Einen kompakten Einstieg bietet zudem meine Übersichtsseite Auswandern auf die Bahamas, und wer mehr über meinen Hintergrund wissen möchte, findet ihn unter Über Christoph Albeck.

Häufige Fragen zu Investorenvisum USA und Bahamas

Wie viel kostet ein Investorenvisum USA 2026?

Ein Investorenvisum USA kostet 2026 je nach Programm sehr unterschiedlich viel. Das EB-5-Programm verlangt 800.000 USD in einer Targeted Employment Area oder 1.050.000 USD außerhalb davon. Die Gold Card setzt eine Zahlung von 1.000.000 USD plus 15.000 USD Gebühr voraus. Das E-2 Treaty Investor Visa hat keine feste Mindestsumme, in der Praxis werden selten weniger als 100.000 bis 200.000 USD angesetzt. Anwalts- und Projektgebühren kommen jeweils hinzu.

Können Deutsche ein E-2-Visum bekommen?

Ja, deutsche Staatsangehörige können ein E-2 Treaty Investor Visa beantragen, denn Deutschland ist seit 1956 E-2-Vertragsstaat. Gleiches gilt für Österreich seit 1931 und die Schweiz seit 1855, wie die Liste des US-Außenministeriums zeigt. Voraussetzung ist eine erhebliche Investition in ein aktiv geführtes US-Unternehmen. Das E-2 ist befristet und führt nicht zur Green Card.

Führt das E-2-Visum zur Green Card?

Nein, das E-2-Visum führt nicht zur Green Card. Es ist ein Nichteinwanderungsvisum, das typischerweise für bis zu fünf Jahre erteilt und beliebig oft verlängert werden kann, solange das Unternehmen besteht. Wer eine Green Card möchte, braucht einen separaten Antrag, etwa über das EB-5-Programm, ein Arbeitsverhältnis oder Familie. Endet das Unternehmen, endet in der Regel auch das E-2-Aufenthaltsrecht.

Wie lange dauert ein EB-5-Verfahren?

Ein EB-5-Verfahren dauert realistisch vier bis sieben Jahre bis zur unbefristeten Green Card. Der Erstantrag I-526E wird bei ländlichen Projekten teils in wenigen Monaten entschieden, bei städtischen Projekten häufig erst nach über zwei Jahren. Danach folgt eine bedingte Green Card für zwei Jahre. Erst mit dem Antrag I-829 und dem Nachweis von zehn Arbeitsplätzen wird das Aufenthaltsrecht dauerhaft.

Ist die Trump Gold Card 2026 schon nutzbar?

Die Trump Gold Card ist seit Dezember 2025 beantragbar, aber 2026 kaum erprobt. Laut Medienberichten vom Frühjahr 2026 lagen rund 338 Anträge vor, genehmigt war nur ein einzelner Fall. Zudem wird die Rechtsgrundlage, die Executive Order 14351 vom 19. September 2025, vor Gericht angefochten. Wer die Gold Card erhält, wird wie bei jeder Green Card mit seinem Welteinkommen in den USA steuerpflichtig.

Werde ich mit Green Card in den USA steuerpflichtig?

Ja, mit einer Green Card bist du nach dem Green Card Test des IRS automatisch US-Steuerresident. Die USA besteuern dann dein Welteinkommen, also auch Dividenden, Mieten und Veräußerungsgewinne aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Hinzu kommen Meldepflichten wie FBAR und FATCA. Die Wechselwirkung mit dem deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen prüft dein Steuerberater im Einzelfall.

Was ist die Exit Tax beim Aufgeben der Green Card?

Die Exit Tax nach IRC § 877A besteuert unrealisierte Gewinne so, als hättest du dein Vermögen am Tag vor der Aufgabe der Green Card verkauft. Sie kann Personen treffen, die die Green Card mindestens acht der letzten 15 Jahre hielten und zum Beispiel ein Nettovermögen über 2.000.000 USD haben. Für Unternehmer mit wertvollen Beteiligungen ist das ein erheblicher Kostenfaktor beim späteren Ausstieg.

Gibt mir eine Immobilie in Florida ein Aufenthaltsrecht in den USA?

Nein, eine Immobilie in Florida begründet kein Aufenthaltsrecht in den USA. Eigentümer reisen weiterhin mit ESTA oder einem B1/B2-Visum ein und unterliegen den üblichen Aufenthaltsgrenzen. Auch für das E-2 Treaty Investor Visa reicht eine vermietete Eigentumswohnung nicht, weil das Visum ein aktiv geführtes Unternehmen verlangt. Ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht entsteht nur über ein Einwanderungsprogramm.

Gibt es eine Alternative zum Investorenvisum USA ohne US-Steuerpflicht?

Ja, eine Residenz auf den Bahamas ist eine Alternative mit Nähe zu den USA, aber ohne US-Steuerresidenz. Grand Bahama liegt rund 20 Minuten Flugzeit von Florida entfernt. Laut Bahamas Investment Authority gibt es 0 % Einkommensteuer, 0 % Kapitalertragsteuer und 0 % Erbschaftsteuer. Für Reisen in die USA nutzen Bahamas-Residenten ein B1/B2-Visum. Die deutsche Steuerpflicht bleibt bestehen, solange der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt.

Was ist der Unterschied zwischen Home Owner’s Residence Card und Economic Permanent Residency?

Die Home Owner’s Residence Card setzt keine gesetzliche Mindestinvestition voraus, wird jährlich erneuert und hat keinen Mindestaufenthalt. Die Economic Permanent Residency ist dauerhaft gültig und verlangt mindestens 1.000.000 USD in Wohnimmobilien, im Fast Track 2.500.000 USD. Die Bearbeitung dauert offiziell drei bis neun Monate, im Fast Track 21 bis 45 Tage. Mehr dazu im Beitrag zur Economic Permanent Residency.

Wer ist Christoph Albeck?

Christoph Albeck ist Diplom-Volkswirt, seit 30 Jahren Immobilienentwickler und versteht sich als Plan B Architekt für Unternehmer aus dem DACH-Raum. Er ist dreimal ausgewandert, lebt seit 2020 in Freeport auf Grand Bahama und entwickelt dort selbst Wohnprojekte wie ALMA Residences. Christoph Albeck bereitet Mandanten unter anderem auf das persönliche Interview im Residency-Verfahren vor. Er ist kein Steuerberater und kein Anwalt.

Warum Grand Bahama statt Florida als Anker?

Grand Bahama bietet ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ohne US-Steuerresidenz, Florida hingegen nur über eine Green Card mit Besteuerung des Welteinkommens. Laut Christoph Albeck liegt der Vorteil in der Kombination: rund 20 Minuten Flug nach Miami, Common Law, Bahama-Dollar 1:1 zum US-Dollar. In der Freeport-Zone gilt zudem das Hawksbill Creek Agreement bis 2054 mit zollfreier Einfuhr von Baumaterial.

Warum hat Christoph Albeck Dubai als Standort verworfen?

Christoph Albeck hat Dubai als Standort getestet und verworfen, weil dort kein starker Heimatmarkt in der Nähe liegt. Die Vereinigten Arabischen Emirate erheben zwar 0 % Einkommensteuer, aber seit 2023 eine Körperschaftsteuer von 9 %. Grand Bahama bietet hingegen die direkte Nähe zum US-Markt in Florida. Die Hintergründe zu weiteren Standorten beschreibt er im Beitrag zum Vergleich der Citizenship-by-Investment-Programme.

Zwei Wege – je nachdem, wer du bist

Ein Plan B außerhalb der EU entsteht nicht durch Lesen. Er entsteht durch einen ersten konkreten Schritt. Welcher passt zu dir?

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